Frage ist doch, ob VA überhaupt durchgeführt werden muss. Verzichtserklärung? Zumindest war es 2010 bei meiner Scheidung so. WIr waren beide voll berufstätig über die Ehezeit und haben auf den VA verzichtet.
Gruß
Küstenkind
Mindestpension und Scheidung
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Re: Mindestpension und Scheidung
Das geht nur innerhalb der "Geringfügigkeitsgrenze", sprich, wenn der Unterschied nicht zu groß ist. Die Grenze schwankt, bzw. wird jährlich angepasst...Küstenkind hat geschrieben:Frage ist doch, ob VA überhaupt durchgeführt werden muss. Verzichtserklärung? Zumindest war es 2010 bei meiner Scheidung so. WIr waren beide voll berufstätig über die Ehezeit und haben auf den VA verzichtet.
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