@Rorbert001:
Lt. Auskunft der VAP kann man also bei Vollendung des 65. Lebensjahres die VAP-Rente beantragen - obwohl das gesetzliche Rentenalter von 67 noch nicht erreicht wurde! Ist das korrekt?
VAP Rente
Moderator: Moderatoren
Re: VAP Rente
Wenn Du der Auskunft der VAP nicht glaubst/vertraust, wer soll es dann Deiner Meinung nach besser wissen 
Schließlich Ist es doch auch die VAP die die VAP bearbeitet und über die VAP Rente entscheidet
Schließlich Ist es doch auch die VAP die die VAP bearbeitet und über die VAP Rente entscheidet
Re: VAP Rente
Ich gehe davon aus, dass die Auskunft falsch ist. Auf der aktuellen website der VAP wird der Anspruch erst bei Erreichen des gesetzlichen Rentenalters bzw. bei Dienstunfähigkeit wirksam.
Re: VAP Rente
Also bei mir hat mich schon Monate vor erreichen meines gesetzlichen Rentenalters, die BAnst PT darauf hingewiesen einen Antrag auf meine VAP zu stellen.
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Dienstunfall_L
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Re: VAP Rente
Den Antrag kannst du zu dem Zeitpunkt wie angegeben stellen, auch wenn das (Alter für) Anrecht auf Auszahlung noch nicht erreicht ist.
Re: VAP Rente
Mit Erreichen der Altersgrenze zum 01.01.2026 ist mit der RV alles geklärt. Der Antrag bei der VAP läuft seit Sep. 2025 und wird frühestens zum 01.03.2026 als Einmalzahlung ausgezahlt (Monatsbeitrag 26,- €).zeerookah hat geschrieben: 4. Jul 2025, 22:29 Dazu muß diese Einmalzahlung der VAP auch noch versteuert werden.
Wenn ich beabsichtige die Einmalzahlung an die BAnst zu überweisen, führt das auch zu einer Versteuerung?
Falls ja, wäre es nicht eine Doppelversteuerung - oder mache ich einen Gedankenfehler?
Re: VAP Rente
Das weiß ich nicht. Müsstest Du mit dem Finanzamt und der BAnst klären wie das gehandhabt wird. Bei mir gab es keine Einmalzahlung (Monatsbetrag zu hoch) Die BAnst zieht mir meinen Monatsbetrag jeden Monat von der Pension ab (plus meiner Altersrente von der DRV)
