*** Link gelöscht ***telekomikerin60 hat geschrieben: ↑16. Jul 2017, 12:14 Hallo, kann mir von den Pensionisten einer verraten, wie hoch die Lohnsteuer der Pension ist? Ich würde gegen 2.200,00 Euro brutto Pension bekommen.
Ruhestand für Beamte ab 2017
Moderator: Moderatoren
-
- Moderator
- Beiträge: 3964
- Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
- Behörde: Ruheständler und Privatier
- Geschlecht:
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
@telekomikerin60
Lohnsteuer : 263,00 €
Solidaritätszuschlag : 14,46 €
Summe der Steuern: 277,46 €
Nettolohn: 1.922,54 € bei Stkl1 & 0% Kirchensteuer, wenn du jetzt noch 222 € Krankenversicherung hast
bleiben dir 1.700 €
Lohnsteuer : 263,00 €
Solidaritätszuschlag : 14,46 €
Summe der Steuern: 277,46 €
Nettolohn: 1.922,54 € bei Stkl1 & 0% Kirchensteuer, wenn du jetzt noch 222 € Krankenversicherung hast
bleiben dir 1.700 €
-
- Moderator
- Beiträge: 3964
- Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
- Behörde: Ruheständler und Privatier
- Geschlecht:
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Die Werte sind falsch, wenn das Erstbezugsjahr der Pension 2017 wäre.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Hallo telekomikerin60,
ich habe noch keine persönliche Daten zum Thema "Altersfluktuation". Mein Berater von TPS hat mir dieses Modell empfohlen. Bei mir "läuft" z.Z. die Anfrage bei HBS.
ich habe noch keine persönliche Daten zum Thema "Altersfluktuation". Mein Berater von TPS hat mir dieses Modell empfohlen. Bei mir "läuft" z.Z. die Anfrage bei HBS.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Hier kann man 2017 berechnen:Torquemada hat geschrieben: ↑16. Jul 2017, 15:07Die Werte sind falsch, wenn das Erstbezugsjahr der Pension 2017 wäre.
https://www.bmf-steuerrechner.de/bl2017/?
Variiert minimal.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Was ist denn daran falsch? Über deinen Link ist Erstbezugsjahr 2017 schon voreingestellt, braucht also nichts geändert werden.Torquemada hat geschrieben: ↑16. Jul 2017, 15:07 Die Werte sind falsch, wenn das Erstbezugsjahr der Pension 2017 wäre.
Ich schätze deine Beiträge sehr - bin aber hier verwundert das einfach etwas geschrieben wird ohne eine entsprechende Erläuterung abzugeben.
-
- Moderator
- Beiträge: 3964
- Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
- Behörde: Ruheständler und Privatier
- Geschlecht:
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
zeerookah hat geschrieben: ↑16. Jul 2017, 19:46Was ist denn daran falsch? Über deinen Link ist Erstbezugsjahr 2017 schon voreingestellt, braucht also nichts geändert werden.Torquemada hat geschrieben: ↑16. Jul 2017, 15:07 Die Werte sind falsch, wenn das Erstbezugsjahr der Pension 2017 wäre.
Ich schätze deine Beiträge sehr - bin aber hier verwundert das einfach etwas geschrieben wird ohne eine entsprechende Erläuterung abzugeben.
Sorry und danke für den Hinweis. Ich war am Tippen und wollte das mit Erklärung absenden, wurde aber irgendwie unterbrochen und von den Kindern weggeschleift....
Bei 2200 Euro ist die Steuerlast etwas geringer, als oben angegeben. Hoffen wir mal, dass die von den Regierungsparteien angekündigten "Wohltaten" gegen den sogenannten "Mittelstandsbauch" gerade in dieser Region helfen.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Ich denk mal, das ihr euch im Moment um den Versorgungsfreibetrag dreht, der abgeschmolzen wird:
2018 > 19,2% > 1440€ + 432€
2019 > 17,6% > 1320€ + 396€
2020 > 16,0% > 1200€ + 360€
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__19.html
Ansonsten gilt:
Die Versteuerung von Versorgungsbezügen erfolgt grundsätzlich genauso wie die der Dienstbezüge. Der einzige Unterschied liegt darin, dass ein zusätzlicher Versorgungsfreibetrag gewährt wird.
https://www.berlin.de/landesverwaltungs ... gsbezuege/
2018 > 19,2% > 1440€ + 432€
2019 > 17,6% > 1320€ + 396€
2020 > 16,0% > 1200€ + 360€
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__19.html
Ansonsten gilt:
Die Versteuerung von Versorgungsbezügen erfolgt grundsätzlich genauso wie die der Dienstbezüge. Der einzige Unterschied liegt darin, dass ein zusätzlicher Versorgungsfreibetrag gewährt wird.
https://www.berlin.de/landesverwaltungs ... gsbezuege/
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Gern möchte ich unabhängig von zukünftigen Geldbeträgen mit Fragen zur aktiven Umsetzung und zum Zeitpunkt des engagierten Vorruhest. nochmal zurückkommen. Ist es richtig, dass
1.) die ersten Kollegen frühestens zum 01.01.2018 gehen können, obwohl das Gesetz ab 2017 gilt?
2.) Muss man als Betroffener/Interessierter zuerst aktiv werden? Oder kommt mein AG auf mich zu?
3.) Placement Service legt mir weiterhin Stellen-Angebote vor, obwohl ich mein konkretes Interesse am Vorruhest. mitgeteilt habe. Wie verhaltet Ihr euch?
1.) die ersten Kollegen frühestens zum 01.01.2018 gehen können, obwohl das Gesetz ab 2017 gilt?
2.) Muss man als Betroffener/Interessierter zuerst aktiv werden? Oder kommt mein AG auf mich zu?
3.) Placement Service legt mir weiterhin Stellen-Angebote vor, obwohl ich mein konkretes Interesse am Vorruhest. mitgeteilt habe. Wie verhaltet Ihr euch?
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Danke für die wichtige Info. Also "Ruhestand für Beamte ab April 2018"
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Mobillux,
evtl. ist es so.
Geht wie immer. Zuerst muss mal in der Planung Budget für 2018ff eingeplant werden. Dann entscheidet der Vorstand im Januar auf seiner 1. Sitzung ob und in welchem Umfang Budget für den Vorruhestand in der aktuellen Jahresscheibe bereitgestellt wird. Erst danach kann man konkret sagen, dass Kollegen in den Vorruhestand gehen können. Dieses Jahr, wegen nicht Absehbarkeit und fehlender Budgetplanung, wird es keinen Vorruhestand geben. Die Ausführungsbestimmungen sind auch noch gar nicht da. Daher wie dibedupp schreibt, wenn, dann ab frühestens 01.04.18.
evtl. ist es so.
Geht wie immer. Zuerst muss mal in der Planung Budget für 2018ff eingeplant werden. Dann entscheidet der Vorstand im Januar auf seiner 1. Sitzung ob und in welchem Umfang Budget für den Vorruhestand in der aktuellen Jahresscheibe bereitgestellt wird. Erst danach kann man konkret sagen, dass Kollegen in den Vorruhestand gehen können. Dieses Jahr, wegen nicht Absehbarkeit und fehlender Budgetplanung, wird es keinen Vorruhestand geben. Die Ausführungsbestimmungen sind auch noch gar nicht da. Daher wie dibedupp schreibt, wenn, dann ab frühestens 01.04.18.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Seit gestern kann man schon einmal die Versorgungsinformationen über HR bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation beauftragen. Frühestens möglicher Stichtag ist der 31.03.2018
-
- Beiträge: 92
- Registriert: 14. Jan 2011, 09:40
- Behörde: JVA Moabit
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Anträge können schon länger gestellt werden (und liegen bereits vor). Sinnvoll ist die Anregung, über den Antrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Vorliegen der Voraussetzungen zu entscheiden und ihn ggf bis dahin ruhen zu lassen. Dann erhält man idR keinen ablehnenden Bescheid und ist vorne dabei.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Die Versorgungsinformationen werden seit 01.01.2016 nicht mehr von HR bearbeitet, sondern sind seit diesem Zeitpunkt direkt bei der BanstPT zu stellen. Bearbeitungsdauer ca. 4 - 6 Wochen. Außer es geht jetzt der Run los, dann sicher länger.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Anträge auf Versorgungsinfo kann man stellen...sonst habe ich nix gesehen.
Habe ich auch gemacht. Der Link dazu ist in dem Foliensatz. Dann kommt man direkt in MyPortal und auf einen Antrag, der schon mit den persl. Daten ausgefüllt ist. Man muss nur gewisse Sachen eingeben und unten nur noch auf senden drücken. Weg ist das Ding. Wohin? Keine Ahnung. Ist auch egal.
Meiner ist jedenfalls weg. Kommt anschl. eine Bestätigung per Mail.
Für alle die älter als 55 sind bzw. im ersten HJ2018 55 werden, geht nur Ende März, April, Mai oder Juni. 2. HJ geht nur für Kollegen die auch im 2. HJ 55 werden. Und dann nur zum Ende des Jahres.
Habe ich auch gemacht. Der Link dazu ist in dem Foliensatz. Dann kommt man direkt in MyPortal und auf einen Antrag, der schon mit den persl. Daten ausgefüllt ist. Man muss nur gewisse Sachen eingeben und unten nur noch auf senden drücken. Weg ist das Ding. Wohin? Keine Ahnung. Ist auch egal.
Meiner ist jedenfalls weg. Kommt anschl. eine Bestätigung per Mail.
Für alle die älter als 55 sind bzw. im ersten HJ2018 55 werden, geht nur Ende März, April, Mai oder Juni. 2. HJ geht nur für Kollegen die auch im 2. HJ 55 werden. Und dann nur zum Ende des Jahres.