Wie ich schonmal schrieb, halte ich Abwarten und Tee trinken für einen guten Ratgeber. Was wir jetzt bekommen, sind erstmal nur ABSCHLÄGE. Sofern jemand schon einen Gesetzesentwurf oder andere sachdienliche Informationen hat, immer her damit. Bisher geht es aber nur um die Abschlagszahlungen.Monaco66 hat geschrieben: 5. Dez 2025, 11:42 Und um die 110,-€ Mindesterhöhung wurden wir auch geprellt - bekommen nur eine "systemgerechte Anpassung!"
1. Laufzeit: 27 Monate: 01.01.2025 - 31.03.2027
2. Entgelt
Entgelttabelle:
01.01.2025: keine Erhöhung (3 Monate "Nullrunde")
01.04.2025: +3,0%, mindestens 110 €
01.05.2026: +2,8%
Tarifverhandlung 2025
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Re: Tarifverhandlung 2025
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Re: Tarifverhandlung 2025
Das ist ja schon bekannt. Dort steht auch, dass es sich um Abschläge bzw. Vorschüsse unter dem Vorbehalt einer späteren gesetzlichen Regelung handelt. Und genau zu dieser bzw. Entwürfen dazu ist bisher, so weit ich weiß, nichts bekannt.
Re: Tarifverhandlung 2025
Aufgrund der Rechtssprechung für den Stadtstaat Berlin wird jetzt m. E. zu gegebener Zeit an einem neuen Entwurf im BM I gearbeitet. Wann dieser vorliegt ist derzeit nicht bekannt.Aufsteiger85 hat geschrieben: 11. Dez 2025, 14:27Das ist ja schon bekannt. Dort steht auch, dass es sich um Abschläge bzw. Vorschüsse unter dem Vorbehalt einer späteren gesetzlichen Regelung handelt. Und genau zu dieser bzw. Entwürfen dazu ist bisher, so weit ich weiß, nichts bekannt.
Re: Tarifverhandlung 2025
Hallo jemsor12: So in etwas wird es sein, ich les es so das der wohl schon (fast) fertige Entwurf nochmals gegengeprüft werden muss ob er dem standhält wass jetzt im Urteil für Berlin entschieden wurde. Eine halbe Ewigkeit dürfte das nun eigentlich nicht mehr dauern.
Zumal der Entwurf ja 2 Fliegen mit einer Klappe schlagen soll , die Besoldungserhöhung aus 2025 u. für 2026 UND die amtsangemessene Alimentation soll ebenfalls gleich mit einfließen. Bin gespannt wann und was da kommt.
Zumal der Entwurf ja 2 Fliegen mit einer Klappe schlagen soll , die Besoldungserhöhung aus 2025 u. für 2026 UND die amtsangemessene Alimentation soll ebenfalls gleich mit einfließen. Bin gespannt wann und was da kommt.
Re: Tarifverhandlung 2025
Der letzte Referentenentwurf ist hinfällig, eine Überarbeitung nicht sinnvoll möglich. Vorsichtig geschätzt wird es Mitte/Ende 2026 etwas belastbares aus dem BMI geben.
Re: Tarifverhandlung 2025
Hier nochmal zum Thema ein Artikel vom Fachverband Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung e. V. (FWSV):
https://www.fwsv.de/aktuelles/news/amts ... mentation/
https://www.fwsv.de/aktuelles/news/amts ... mentation/
Re: Tarifverhandlung 2025
Es bleibt jedem überlassen, ob er Widerspruch für das laufende Haushaltsjahr einreicht.mroe2016 hat geschrieben: 11. Dez 2025, 23:11 Hier nochmal zum Thema ein Artikel vom Fachverband Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung e. V. (FWSV):
https://www.fwsv.de/aktuelles/news/amts ... mentation/
Re: Tarifverhandlung 2025
Ob Widerspruch ja oder nein war garnicht mein Anliegen, wollte nur zum Stand der Dinge den Link bekanntgeben.jemsor12 hat geschrieben: 12. Dez 2025, 11:46Es bleibt jedem überlassen, ob er Widerspruch für das laufende Haushaltsjahr einreicht.mroe2016 hat geschrieben: 11. Dez 2025, 23:11 Hier nochmal zum Thema ein Artikel vom Fachverband Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung e. V. (FWSV):
https://www.fwsv.de/aktuelles/news/amts ... mentation/
Re: Tarifverhandlung 2025
Das sehe ich auch so..und BalBund arbeitet beim BMI..sozusagen an der Quelle.BalBund hat geschrieben: 11. Dez 2025, 19:28 Der letzte Referentenentwurf ist hinfällig, eine Überarbeitung nicht sinnvoll möglich. Vorsichtig geschätzt wird es Mitte/Ende 2026 etwas belastbares aus dem BMI geben.
Die Gerichtsakte hat eine Menge Seiten mit Randnotizen..das muss erstmal aufgearbeitet werden.
Und zu den Nachzahlungen..das ist auch noch ein Problem.
In einem IT System nicht so einfach abbildbar....
Senatsverwaltung für Finanzen Berlin Auszug Berichtsauftrag:
Operative Umsetzung der Nachzahlungen
Bei der Umsetzung der notwendig werdenden Nachzahlungen ergeben sich erhebliche
Herausforderungen. In den Jahren von 2008 bis 2020 wurden über alle Besoldungsgruppen
und Besoldungsordnungen hinweg insgesamt etwa 100.000 Widersprüche von den
Dienstkräften gegenüber ihren Personalstellen gegen die Höhe der Besoldung erhoben.
Allein wegen dieser erheblichen Anzahl wird der spätere konkrete Vollzug der
Nachzahlungen mit einem immensen Aufwand verbunden sein
Vor diesem Hintergrund ist es derzeit
nicht konkret prognostizierbar, bis wann die Nachzahlungen laufen werden.
Berlin hat einen Termin bis zum 31. März 2027 um verfassungskonforme Regelungen zu treffen.
Der Bund nicht...und alle anderen werden erstmal gucken wie Berlin vorgeht.
"Rechtsfrieden" zu diesem Thema wird es nicht so schnell geben...das ganze wird noch
jahrelang andauern. Und alle sind jetzt schon genervt...
Re: Tarifverhandlung 2025
Also geht ihr davon aus- dass jetzt erst abgewartet wird, wie Berlin das Urteil vom 19.11.2025 umsetzt? Ich meine, das Gericht hätte dafür bis März 2027 Zeit gegeben.
Könnte also sein, dass es doch noch weitere Jahre dauert, bis für den Bund ein abschließender Entwurf vorliegt?
Könnte also sein, dass es doch noch weitere Jahre dauert, bis für den Bund ein abschließender Entwurf vorliegt?
Re: Tarifverhandlung 2025
Es wird ja immer geschrieben, man braucht keinen Widerspruch einreichen um eine amtsangemessenen Alimentation auch rückwirkend zu erhalten, darauf vertrauen würde ich nicht.
Ich habe einen Musterwiderspruch gefunden: Muss jeder für sich entscheiden, ob man in Widerspruch geht.
Ich habe einen Musterwiderspruch gefunden: Muss jeder für sich entscheiden, ob man in Widerspruch geht.
Re: Tarifverhandlung 2025
Landesamt für Finanzen Bayern
Besoldung ist amtsangemessenen..und das sowohl für die Vergangenheit als auch für das laufende Jahr.
Besoldung ist amtsangemessenen..und das sowohl für die Vergangenheit als auch für das laufende Jahr.
Re: Tarifverhandlung 2025
Das wird dann in Bälde das zuständige Gericht unter Einbeziehung der aktuellen höchstrichterlichen Entscheidung beurteilen. Wobei man in Bayern mit zweierlei Maß messen muss.Herm hat geschrieben: 18. Dez 2025, 21:52 Landesamt für Finanzen Bayern
Besoldung ist amtsangemessenen..und das sowohl für die Vergangenheit als auch für das laufende Jahr.
Einmal die Zeiten vor der Besoldungsreform, bei denen die 4K-Familie als Regel herangezogen werden muss. Hier dürfte die Rechtsprechung den Freistaat zu Reparaturgesetzen und erklecklichen Nachzahlungen auffordern.
Auf der anderen Seite steht das aktuelle Besoldungsgesetz, welches sachliche Erwägungen zur Mehrverdienerfamilie einbezieht. Eine solche Abwägung hat das BVerfG ausdrücklich gestattet, aber unter den Prüfungsvorbehalt der Gerichte gestellt. Ob das von Bayern gewählte Modell also wirklich tragfähig ist muss sich erst in den kommenden Jahren weisen, hier wird Bayern mit Sicherheit ein höchstrichterliches Urteil abwarten, ehe an der Haltung etwas geändert wird.

