ja, vermutlich ist das Erfassen in einer Exceltabelle jedoch ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung
Köln/Brühl
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Re: Köln/Brühl
Re: Köln/Brühl
Kommt mir bekannt vor. Genau diese Arbeitsplatzbeschreibung habe ich auch in der Anhörung gem. § 28 VWVfG zur Versetzung nach TPS erhalten. Am 02.01.2010 soll ich dort antreten. Bin gespannt wen ich von Euch in Brühl treffen werden.Elfiolil hat geschrieben: ↑6. Dez 2019, 16:55 Aufgaben:
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Re: Köln/Brühl
Hallo Niemand,
der BR in Brühl wird mit Sicherheit keine Listen führen und ich behaupte einmal, dass dem BR egal ist, woher die Beamen/innen kommen. Der BR prüft die Versetzung auf rechtlichen Inhalt in dem Sinne, dass die Org.-Einheit einen neuen Mitarbeiter/Beamten bekommt. Ob die Versetzung rechtskonform ist wegen falschem Ermessen oder sonstigen Gründe eines Beamten, wird von BR nicht geführt.
Eine solche Liste nur bei einem Standort bringt auch nicht, denn es muss vergleichen werden, wie viele Beamten von/nach versetzt/zugewiesen werden. Daher muss die Liste bundesweit für ALLE nicht von der Telekom/Dienstherr initiierten Zuweisungen/Versetzungen erstellt und auf Verlangen veröffentlich werden. Aus Datenschutzgründen muss kein Name oder sonstiger Hinweis auf einen personenbezogene Daten.
Es reicht aus, dass in dieser Liste folgendes steht:
- abgebende Org.-Einheit - Wohnort
- aufnehmende Org.-Einheit
Mit diesen Daten kann man leicht erkennen, ob die Telekom z. B. Beamte von Köln nach Darmstadt/München usw. versetzt und z. B. auch im gleichen Zeitraum von Darmstadt/München usw. zum Standort Brühl versetzt. Wenn das der Fall wäre, wird ein Gericht mit Sicherheit sofort erkennen und nachfragen, warum denn ein Beamter aus Köln nach Darmstadt versetzt wurde und ein anderer von Darmstadt nach Brühl und der Beamte von Köln nicht nach Brühl versetzt wurde. Alles ganz einfach um mit der neuen Datenschutzverordnung konform !!!
Re: Köln/Brühl
ist problematisch, angenommen, nur ein Mitarbeiter wird im September von A nach Brühl versetzt, so ergibt sich im Hinblick auf die Bestimmbarkeit des jeweiligen Datums/hier Monat, eine realistische Möglichkeit an, dieses Datum/Monat einer bestimmten Person zuzuordnen, und somit unterliegt dies der Datenschutzverordnung. Also unterliegen auch aggregierte Daten rechtlich dem Datenschutz. Schau mal in die BDSG Kommentierung.FrescherDieter hat geschrieben: ↑7. Dez 2019, 12:51Hallo Niemand,
Aus Datenschutzgründen muss kein Name oder sonstiger Hinweis auf einen personenbezogene Daten.
Es reicht aus, dass in dieser Liste folgendes steht:
- abgebende Org.-Einheit - Wohnort
- aufnehmende Org.-Einheit
...
Alles ganz einfach um mit der neuen Datenschutzverordnung konform !!!
Re: Köln/Brühl
Ich war auch mal von einer möglichen Versetzung nach Brühl betroffen, und hatte mich bei einem BR Mitglied nach den rechtlichen Möglichkeiten erkundigt, hier die Antworten des BR auf meine Fragen (soweit ich mich noch sinngemäß erinnern kann)
1. Schwerbehinderung, Antwort BR, der Arbeitgeber geht davon aus, dass sie bisher mit dieser Schwerbehinderung am Standort A Vollzeit arbeiten konnten, und daher auch am Standort Köln/Brühl Vollzeit arbeiten können, inkl. Pendeln, falls PKW Fahrten zu anstrengend sind, sind auch öffentliche Verkehrsmittel möglich und zumutbar
2. Kosten für 2. Wohnsitz, dies Kosten sind zumutbar, man kann auch ja seinen Lebensmittelpunkt inkl. Familie von A nach Köln/Brühl verlagern, und ggf. Eigentum verkaufen, auch für die wenigen Restjahre bis zum Eintritt in den Ruhestand
3. Mehrkosten Immobilie/Haus im ländlichen Raum vs. gleichwertige Immobilie in Köln, Antwort, zumutbar, ggf. muss man sich halt verkleinern
4. Arbeitsplatz des Ehepartners am Standort A, Antwort, auch der Ehepartner könnte sich am Standort Köln, Raum Köln/Bonn einen neuen Arbeitsplatz suchen
Das waren sicherlich nicht die persönlichen BR-Meinungen zur Versetzung, aber die aus Sicht des BR vom Arbeitgebers vorgetragenen Positionen.
Ich bin dann für mich zum Schluss gekommen, Möglichkeiten einer Abordnung heimatnah zu suchen und auch zu nutzen
1. Schwerbehinderung, Antwort BR, der Arbeitgeber geht davon aus, dass sie bisher mit dieser Schwerbehinderung am Standort A Vollzeit arbeiten konnten, und daher auch am Standort Köln/Brühl Vollzeit arbeiten können, inkl. Pendeln, falls PKW Fahrten zu anstrengend sind, sind auch öffentliche Verkehrsmittel möglich und zumutbar
2. Kosten für 2. Wohnsitz, dies Kosten sind zumutbar, man kann auch ja seinen Lebensmittelpunkt inkl. Familie von A nach Köln/Brühl verlagern, und ggf. Eigentum verkaufen, auch für die wenigen Restjahre bis zum Eintritt in den Ruhestand
3. Mehrkosten Immobilie/Haus im ländlichen Raum vs. gleichwertige Immobilie in Köln, Antwort, zumutbar, ggf. muss man sich halt verkleinern
4. Arbeitsplatz des Ehepartners am Standort A, Antwort, auch der Ehepartner könnte sich am Standort Köln, Raum Köln/Bonn einen neuen Arbeitsplatz suchen
Das waren sicherlich nicht die persönlichen BR-Meinungen zur Versetzung, aber die aus Sicht des BR vom Arbeitgebers vorgetragenen Positionen.
Ich bin dann für mich zum Schluss gekommen, Möglichkeiten einer Abordnung heimatnah zu suchen und auch zu nutzen
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Re: Köln/Brühl
So langsam wundert mich hier gar nicht mehr......Altersteilzeit in einer Abordnung......???
Aber vielleicht hat Jomuschel auch hier eine Ansicht.
Bitte an den User Kaus, sich mal freundlich zu erklären, wie das mit seiner Altersteilzeit im Angesicht der drohenden Brühl/Kölschen Nummer funktionierte.
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Re: Köln/Brühl
... vielleicht ist das hier ja die Lösung
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...

Re: Köln/Brühl
Ja, Altersteilzeit ist in einer Abordnung möglich, hat mir auch mein TPS Berater erklärt, leider hat es mit der Abordnung bei mir nicht geklappt.
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Re: Köln/Brühl
Das ist ja eine klasse Sache, wenn man Gück und gute Beziehungen hat. Da wäre es interessant zu wissen, wieviele Beamte der Telekom es gibt, die bei Abordnungen ihre Altersteilzeit machen.
Re: Köln/Brühl
ich war in einer Abordnung, die mehrfach verlängert wurde, bzw. für eine neue Stelle während der Abordnung in Altersteilzeit, aktive Phase, und jetzt in der passiven Phase, daher verstehe ich den Widerspruch nicht
Re: Köln/Brühl
ja, gerne, die Verlängerung hatte sich verzögert, passiert meist zum Jahresende, wenn der Bundeshaushalt noch nicht beschlossen ist und die derzeitige Abordnung bis zum Jahresende befristet war, da gibt's zwar mündliche Absichtserklärungen, und die Behörde, zu der ich abgeordnet war, wollte eigentlich die Versetzung ALLER abgeordneten Telekomkollegen, war für mich aber wegen der Altersteilzeit keine Option, also gab´s eine Verlängerung der Abordnung, aber mit erheblicher Verzögerung, und, falls dies nicht geklappt hätte, wäre es eine Versetzung nach Köln geworden (aller jetzt klar?)Torquemada hat geschrieben: ↑7. Dez 2019, 15:22So langsam wundert mich hier gar nicht mehr......Altersteilzeit in einer Abordnung......???
Aber vielleicht hat Jomuschel auch hier eine Ansicht.
Bitte an den User Kaus, sich mal freundlich zu erklären, wie das mit seiner Altersteilzeit im Angesicht der drohenden Brühl/Kölschen Nummer funktionierte.
Re: Köln/Brühl
es sind keine guten Beziehungen notwendig, ein Formblatt an den Berater senden, das war´s, 5,5 Jahre aktive Phase, 5,5 Jahre passive Phase, ich kenne Kollegen, die waren auch in Köln in Altersteilzeit, ich verstehe nicht, woher das Gerücht kommt, dies wäre nicht möglichTorquemada hat geschrieben: ↑7. Dez 2019, 15:36 Das ist ja eine klasse Sache, wenn man Gück und gute Beziehungen hat. Da wäre es interessant zu wissen, wieviele Beamte der Telekom es gibt, die bei Abordnungen ihre Altersteilzeit machen.
Re: Köln/Brühl
damals noch Köln..Kaus hat geschrieben: ↑7. Dez 2019, 13:29 Ich war auch mal von einer möglichen Versetzung nach Brühl betroffen, und hatte mich bei einem BR Mitglied nach den rechtlichen Möglichkeiten erkundigt, hier die Antworten des BR auf meine Fragen (soweit ich mich noch sinngemäß erinnern kann)
1. Schwerbehinderung, Antwort BR, der Arbeitgeber geht davon aus, dass sie bisher mit dieser Schwerbehinderung am Standort A Vollzeit arbeiten konnten, und daher auch am Standort Köln/Brühl Vollzeit arbeiten können, inkl. Pendeln, falls PKW Fahrten zu anstrengend sind, sind auch öffentliche Verkehrsmittel möglich und zumutbar
2. Kosten für 2. Wohnsitz, dies Kosten sind zumutbar, man kann auch ja seinen Lebensmittelpunkt inkl. Familie von A nach Köln/Brühl verlagern, und ggf. Eigentum verkaufen, auch für die wenigen Restjahre bis zum Eintritt in den Ruhestand
3. Mehrkosten Immobilie/Haus im ländlichen Raum vs. gleichwertige Immobilie in Köln, Antwort, zumutbar, ggf. muss man sich halt verkleinern
4. Arbeitsplatz des Ehepartners am Standort A, Antwort, auch der Ehepartner könnte sich am Standort Köln, Raum Köln/Bonn einen neuen Arbeitsplatz suchen
Das waren sicherlich nicht die persönlichen BR-Meinungen zur Versetzung, aber die aus Sicht des BR vom Arbeitgebers vorgetragenen Positionen.
Ich bin dann für mich zum Schluss gekommen, Möglichkeiten einer Abordnung heimatnah zu suchen und auch zu nutzen
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Re: Köln/Brühl
...hierbei zu zunehmenden Problemen. Insoweit bleibt es auch den Postnachfolgeunternehmen überlassen, wie sie den Anspruch der bei ihnen beschäftigten Beamtinnen und Beamten auf amtsangemessene Verwendung konkret erfüllen. Die Unternehmen nutzen dabei alle ihnen vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellten dienstrechtlichen Instrumente, wie z. B. befristete und dauerhafte Zuweisungen zu Tochter- und Enkelunternehmen, In-sich-Beurlaubungen, Altersteilzeitbeschäftigung sowie zeitlich befristete geringerwertige Einsätze. Die Deutsche Telekom AG nutzt zudem auch das Instrument des Vorruhestandes sehr intensiv...
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...
