Widerspruch gegen Beurteilung

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Rechtlerin
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Rechtlerin »

Meinst du jetzt die Telekom oder VCS ?
Ich weiß ja nicht wo du die Informationen her hast, aber dann geb ich dir mal die Eckdaten:

Beamter im mittleren Dienst in Bayern oder Baden-Württemberg - was brauchst du denn noch für Angaben?
Torquemada
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Torquemada »

Das reicht doch schon.
Rechtlerin
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Rechtlerin »

Hast du denn ein paar Stellenangebote für mich???

Danke
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Bundesfreiwild
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Bundesfreiwild »

Danke Bruddler, das ist es.

Vor allem die "Unterschreitung der Beförderungen".

Ich habe mal überlegt, dass ja alle TMA in Nichtbeschäftigung von Beförderungen ausgenommen sind, weil sie derzeit nicht arbeiten und keine Beurteilung bekommen.
Tja.. ich HABE aber noch eine Beurteilung, zwar eine alte von 2003 - aber wenn es keine neue gab, gilt die eben noch. Und weil die T meinen Klageanspruch nicht erfüllt - zu den Bedingungen der Schwerbehinderung - werde ich natürlich auch noch um die BeförderungsMÖGLICHKEIT gebracht. Die Möglichkeit der Beförderung ist mein Recht und Anspruch nach Beamtenrecht (ein Recht auf die Beförderung gibts dagegen nicht).
Also gehts jetzt eigentlich (mindestens seit dem Urteil) um den Entzug der Beförderungsmöglichkeit. Mir wird keine Gelegenheit gegeben, mich auf einem amtsangemessenen Posten zu bewähren. Dagegen könnte man wohl klagen. Man könnte ja die letzte Beurteilung ersatzweise nehmen. Da die überdurchschnittlich war...
So geht ganz vielen Beamten - nicht nur mir.
Und die Beurteilungen von extern, von BA und anderen, werden auch noch herunter-"harmonisiert", damit die extern eingesetzten Beamten nicht zum Zug kommen können.

Und ich habe mir überlegt, ob die Unterschreitung evtl. zwangsweise dadurch zustande kommt, dass ganz viele Beamte, aus Blickwinkel des Konzern, ja "außerhalb" des Konzern eingesetzt sind, also in der BA oder VCS z. B. Die will man ja nur loswerden und nicht auch noch befördern! Obwohl man ihnen in den Zuweisungen immer einzureden versucht, dass sie auch noch auf höherwertigen Posten sitzen werden. Was natürlich Quatsch ist. Wenn man da 8000 Beamte in Abordnung zur BA und in Zuweisungen zu VCS hat, dann fallen natürlich ganz ganz viele Beförderugsplanstellen A7, A8er ins organisierte NIchts, die eigentlich normalerweise befördert werden könnten, bei denen man dies natürlich aber nicht mehr tun will.
Vielleicht kommt es deshalb dazu, dass man die Beförderungsquote "bewusst" unterschreitet?
DBTB2012
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von DBTB2012 »

Habe heute Mittag von meinem Rechtsanwalt die Info bekommen das sich im VG was tut und es wohl zu einer Entscheidung gekommen ist. Verwaltungstechnisch braucht das VG 14 Tage um alles zu verschicken. Leider konnte mein Anwalt nichts zum Inhalt erfahren. Wir werden sehen was dabei rauskommt und ich werde mich melden wenn alles durch ist.
Rechtlerin
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Rechtlerin »

Ich habe auch noch einen Widerspruch laufen, der seit 8 Monaten bei VG anhängig ist - hier kommt leider bisher noch keine Rückmeldung
über die weitere Vorgehensweise - bei mir ging es aber nur um die reine Beurteilung von der Punktezahl her und nicht um einen Beförderungsanspruch
geltend zu machen.

Gut Ding will Weile haben - aber so langsam könnte sich mal ein Richter mit der Klage befassen.
Vor allen Dingen sind die Beurteiler meines Wissens schon im Ruhestand und Altersteilzeit - diese können eigentlich nicht mehr viel dazu beitragen.

Es wird vermutlich darauf hinaus laufen, dass die Beurteilung neu verfasst werden muss aber dann mit den gleichen Punkten im Ergebnis - klar, wie
es immer so ist bei der Telekom - aber dann werde ich wieder vor Gericht klagen !
DBTB2012
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von DBTB2012 »

Hallo Rechtlerin,

ich habe seit zwei Jahren sehr gute bis gute Beurteilungen, so auch die Letzte. Die wurde allerdings "harmonisiert" und ist damit grottenschlecht geworden. Deshalb Klage gegen die Beurteilung und Beförderungsanspruch gefordert. Mein Anwalt hat dann noch einen Hinweis aufgeführt bei dem es um eine Punkteänderung und nicht um eine Neuaustellung bei gleicher Punktezahl in der Beurteilung geht. Jetzt gilt es abzuwarten.
Kater-Mikesch
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo,

wenn ich richtig informiert bin, ist das Gericht nicht zuständig für dich Änderung der Punktzahl - wenn also ein Gericht feststellt, dass die Beurteilung
fehlerhaft ist (ggf. sogar auch in den Punkten), dann wird die Telekom die Beurteilung abändern (müssen) aber die Punkte werden dann wieder gleich
sein - dann gilt es wieder zu klagen...

Der Hinweis, dass die Punktezahl nicht korrekt ist, finde ich gut und ich hoffe, dass dein Richter da auch entsprechende Hinweise in einem Urteil gibt...
Denn die Telekom meint immer noch, sie könnte jeden Mitarbeiter verarschen...
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Bundesfreiwild
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Bundesfreiwild »

Kopie von der Prot-in-Startseite:

OVG stoppt Beförderungsrunde für Telekom-Beamte

Die anstehende Beförderungsrunde der Deutschen Telekom AG kann nicht wie ge-plant durchgeführt werden. Dies hat der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts durch Beschluss vom 15. März 2013 in einem Musterverfahren entschieden und die vorausgehende erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestätigt.

Bei der Deutschen Telekom AG sind nach der Privatisierung der Deutschen Bundespost vor etwa 20 Jahren noch mehrere Tausend Beamte beschäftigt, von denen nunmehr bundesweit etwa 2.700 befördert werden sollten. Diese Beförderungsrunde hat das Oberverwaltungsgericht gestoppt.

Zur Begründung seiner Entscheidung weist der Senat auf gravierende Mängel bei der Auswahl der zu befördernden Beamten hin. So seien bereits die aus Anlass der geplanten Beförderungen für alle Beamten der Deutschen Telekom AG erstellten dienstlichen Beurteilungen aus zahlreichen Gründen rechtswidrig und könnten daher nicht Grundlage einer Auswahlentscheidung sein. Insbesondere hat der Senat einen systematischen Rechtsfehler darin gesehen, dass die Deutsche Telekom AG den Beurteilern vorgegeben hat, in ihren jeweiligen Organisationseinheiten genauso viele Spitzennoten zu vergeben, wie Beförderungsstellen hierfür vorgesehen waren. Damit sei die durch das Grundgesetz zwingend vorgeschriebene leistungsgerechte Beurteilung eines jeden Beamten nicht möglich, da nicht mehr seine Leistungen, sondern die von ihm nicht beeinflussbare Zahl der Beförderungsstellen für die Benotung maßgeblich sei. Außerdem entscheide bei diesem System letztlich der Beurteiler über die Beförderung, der hierfür aber nicht zuständig sei.

Der Beschluss, der unanfechtbar ist, gilt zunächst nur für das entschiedene Verfahren. Wegen des dargestellten systematischen Fehlers der Auswahlentscheidungen dürfte er mittelbar aber für alle jedenfalls in Nordrhein-Westfalen anstehenden Beförderungen bedeutsam sein.

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist voraussichtlich ab dem 21. März 2013 unter www.nrwe.de im Volltext abrufbar.
Beschluss vom 15. März 2013 – 1 B 133/13

Auf diesen Beschluss haben die Verwaltungsgerichte, bei denen die Beurteilungs/Beförderungsklagen anhängig sind, alle gewartet. Ich schätze, da wirds jetzt vorwärtsgehen mit Beschlüssen.

Wer Prot-in-Mitglied ist, kann das Urteil auch schon im Mitgliederbereich anklicken.
Kater-Mikesch
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo,
ja das gibt es nur bei der Telekom - hier hat sich das Gericht übrigens mit der Begründung sehr viel Mühe gegeben ud diese Richter
geben der Telekom mal einen Tritt in den H***** - so soll und muss es sein...

Die Gerichte in NRW und auch BaWü haben dies bereits erkannt - da können wir nur hoffen, dass es auch in anderen Entscheidungen
derartige Prüfungen gibt...
Kater-Mikesch
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hier mal ein Auszug aus dem Gerichtsurteil, welches für viele andere Fälle wie Zuweisungen, Dienstunfähigkeitsuntersuchungen und Benachteiligungen
bei Schwerbehinderten steht:

- "Einem solchen System (der Beurteilung) steht es auf der Stirn geschrieben, dass es nicht rechtens sein kann."

Hier beweist die Telekom mal wieder, dass offensichtlich ein rechtwidriges Verhalten vorsätzlich in den oberene Etagen gebilligt wird.
Ich hoffe dass sich dieser Sichtweise viele Gerichte anschließen, und endlich diesen Laen einmal in die Schranken weisen :twisted:
DBTB2012
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von DBTB2012 »

Hallo Miteinander,

hier ein Link zu einer Pressemitteilung des OVG Münster und bildet euch eure Meinung

http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/pres ... /index.php

Der vorletzte Absatz hat schon was.

Wenn jemand das Urteil/Beschluss als pdf schon hat wäre es super es zu posten.

Ich habe bei diesem Urteil den bitteren Beigeschmack als das von der Telekom so gesteuert und gewollt war. Was passiert mit diesen 2700 Beförderungsstellen? Kippen die hintenrunter? Verschwinden im Nirwana? Oder wird die Beförderungsrunde 2013 mit diesen Posten aufgestockt?
Kater-Mikesch
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Das war mit Sicherheit nicht von der Telekom gesteuert...

Und ich stehe auf dem Standpunkt, dass es besser ist keinen zu beurteilen, als massenhaft falsche bzw. nicht gerechtfertigte Beurteilungen zu vergeben...
Denn dieses System zeigt doch deutlich, dass nicht nach der sogenannten Bestenauslese beurteilt wird, sondern nur danach beurteilt wird, wie viele Posten
gerade anstehen...

Hier muss das System ansich überdacht und auch quergedacht werden - denn wenn es in einem Betrieb wenige Beförderungsposten gibt, heißt das automatisch
nach diesen bestehenden System, dass dort auch weniger gute Mitarbeiter arbeiten, da hier eben nur so viele gute Beurteilungen wie Beförderungsposten
vergeben werden...

Zuerst müssen die Beurteilungen erstellt werden und dann dürfen die Posten auf die Einheiten verteilt werden - und dann müssen aber alle Einheiten mit den
Beamten (also VCS, Arbeitsagentur, ARGE usw.) mit berücksichtigt werden - was ja anscheinend immer passiert...
Und wenn innerhalb eines Betriebes dann mehr gute Mitarbeiter als Beförderungen da sind, dann muss halt zwischen diesen guten Beschäftigten eine Auswahl
erfolgen...so einfach ist das...

Mit dem jetzigen System bestimmen die Beurteiler letztendlich, wie gut oder wie schlecht die Beurteilungen ausfallen...denn eins ist ja klar (es steht ja bekanntlich
auf der Stirn geschrieben :wink: ):
Wenn es nur so gute Beurteilungen gibt wie es Beförderungsposten gibt, dann haben wir entweder Hellseher bei den Vorgesetzten oder es geht nicht mit
rechten Dingen zu...
Kater-Mikesch
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo,

warum sollen die Planstellen aus 2012 weg sein - das macht doch keinen Sinn. Planstellen sind da, damit sie vergeben werden können...und wenn sie aus irgendwelchen
Fehler (rechtswidrige Beurteilungen) nicht besetzt werden konnten, dann kann das auch nachgeholt werden.

Und nochmals:
Wenn dies halt aus irgendwelchen Gründen nicht möglich ist, dann kann man eben 2012 keine Beförderungen durchführen - es kann ja nicht den Beamten angelastet werden,
die den Fehler nicht verursacht haben...

Ich kann gerne nochmals aus einem Gerichtsurteil sinngemäß zitieren:
"Die Rechtwidrigkeit der Beurteilungen steht auf der Stirn geschrieben..." Deutlicher kann ein Gericht die Telekom nicht abqualifizieren - ein Armutzeugnis ohne Gleichen

Es handelt sich ja nicht um Einzelfälle, dass rechtwidrige System der Telekom ist dort ein Massenprodukt - es wurden aber Warnungen von allen Seiten gegen diese Vorgehensweise
von der Telekom nicht beachtet und es gab schon relativ früh Warnzeichen dafür, dass diese Vorgehensweise nicht korrekt ist.
Vor allen Dingen ist es ein Skandal, wie man vorher schon, wissentlich dass es Beschwerden geben wird, diese Beschwerden mit einem Nichtmöglichkeit des Widerspruchs legitimieren wollte...
Die Beurteilung ist ein Verwaltungsakt, und gegen diesen ist natürlich ein Widerspruch möglich - das haben aber die Verantwortlichen in den oberen Etagen nicht so gesehen.
Hier ist Arroganz gepaart mit Egoismus zu Tage gefördert worden...das Ergebnis gleicht aber dem Untergang der Titanic :mrgreen:

So muss es auch bei den Zuweisungen, den Dienstunfähigkeitsuntersuchungen und dem rechtswidrigen Verhalten gegenüber den Schwerbehinderten zugehen - ich sage nur immer wieder und wieder, dass man sich das rechtswirdrige und respektlose Verhalten nicht gefallen lassen soll und muss...
Diese Fälle haben gezeigt, dass nur Klagen helfen - eine andere Sprache versteht die Telekom oftmals nicht...ich habe mir auch schon mehrmals sagen lassen müssen:
"Wenn dir die Entscheidung nicht gefällt, dann kannst du ja klagen..." - das mache ich dann gerne...

Schönen Abend
Isie
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Isie »

Wer hat den jetzt was gewonnen?
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