Tarifverhandlung 2025
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Re: Tarifverhandlung 2025
Die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost meldet auf der Homepage:
Am 03.09.2025 hat die Bundesregierung Abschlagszahlungen an Besoldungs- und Versorgungsberechtigte des Bundes im Vorgriff auf die besoldungs- und versorgungsrechtliche Übertragung des Tarifergebnisses 2025/2026 für den öffentlichen Dienst beschlossen.
Die Erhöhung beträgt
3,0 % ab 01. April 2025 und
2,8 % ab 01. Mai 2026.
Die Abschlagszahlungen sind ab der Bezügezahlung für den Monat Dezember 2025 - rückwirkend zum 01. April 2025 - vorgesehen und stehen ausdrücklich unter dem Vorbehalt der späteren gesetzlichen Regelung. Für verstorbene Versorgungsempfangende dürfen keine Abschlagszahlungen geleistet werden.
. Erstmal kein Sockelbetrag von 110 Euro
- Amtszulagen Erhöhung ??
Am 03.09.2025 hat die Bundesregierung Abschlagszahlungen an Besoldungs- und Versorgungsberechtigte des Bundes im Vorgriff auf die besoldungs- und versorgungsrechtliche Übertragung des Tarifergebnisses 2025/2026 für den öffentlichen Dienst beschlossen.
Die Erhöhung beträgt
3,0 % ab 01. April 2025 und
2,8 % ab 01. Mai 2026.
Die Abschlagszahlungen sind ab der Bezügezahlung für den Monat Dezember 2025 - rückwirkend zum 01. April 2025 - vorgesehen und stehen ausdrücklich unter dem Vorbehalt der späteren gesetzlichen Regelung. Für verstorbene Versorgungsempfangende dürfen keine Abschlagszahlungen geleistet werden.
. Erstmal kein Sockelbetrag von 110 Euro
- Amtszulagen Erhöhung ??
Re: Tarifverhandlung 2025
Ich denke mal das wird schon alles so kommen wie auch im TVÖD vereinbart wurde, die BAnst-PT hat es einfach nur nicht so ausführlich dargestellt.
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Re: Tarifverhandlung 2025
Denke ich auch. Außerdem wird dieser Sockelbetrag auch bei Pensionären individuell angepasst oder liege ich da falsch? Bei voller Pension 71,75% von 110€, wären dann: 78,93€. Da die Bundesanstalt auch in hohem Maß für Pensionäre spricht, wird das durch die individuelle Berechnung, so nicht dargestellt werden.mroe2016 hat geschrieben: 23. Sep 2025, 14:21 Ich denke mal das wird schon alles so kommen wie auch im TVÖD vereinbart wurde, die BAnst-PT hat es einfach nur nicht so ausführlich dargestellt.
Re: Tarifverhandlung 2025
Ich denke es läuft so : Die Besoldungstabellen werden prozentual angepasst, dort wo die 3 % weniger als 110,00 ergeben wird es dennoch um 110,00 angehoben. Und wir Pensionäre bekommen ja unsere individuellen "erdienten" Prozente Pension errechnet aus den jeweiligen Besoldungstabellen die dann gelten. So läuft das ganze. Und die Fam. Zuschläge werden mit Sicherheit auch angepasst - so war es in der Vergangenheit ja auch immer, ich glaube nicht das diesmal davon abgewichen wird.
Re: Tarifverhandlung 2025
71,75% von 110€ / dennoch um 110,00 angehoben.
Das sehe ich nicht so..das sind " Vorgriffs- Abschlagszahlungen".
Einfach in einem IT System "einzupflegen".
Die Besoldungsgruppe in der man ist wird um 3 Prozent erhöht..und vielleicht auch die Amtszulage.
Mehr erstmal nicht !
Die Verfügung zu diesen Abschlagszahlungen kenne ich nicht..aber ich denke es wird so laufen.
Das sehe ich nicht so..das sind " Vorgriffs- Abschlagszahlungen".
Einfach in einem IT System "einzupflegen".
Die Besoldungsgruppe in der man ist wird um 3 Prozent erhöht..und vielleicht auch die Amtszulage.
Mehr erstmal nicht !
Die Verfügung zu diesen Abschlagszahlungen kenne ich nicht..aber ich denke es wird so laufen.
Re: Tarifverhandlung 2025
Hallo Herrm,
da hast du mich glaube ich missverstanden.
Ich meinte NICHT : 71,75% von 110€ / dennoch um 110,00 angehoben.
Ich hatte geschrieben und meinte :
Die Besoldungstabellen werden prozentual angepasst, dort wo die 3 % weniger als 110,00 ergeben wird es dennoch um 110,00 angehoben (in den unteren Besoldungsgruppen z.B.)
Der Sockelbetrag 110,00 gilt dann für untere Besoldungsgruppen wo die 3% eben NICHT 110,00 betragen !
Und die 71,75 % (oder weniger , ist ja individuell) werden ganz normal von der erreichten Besoldungsgruppe (A5,A6,A7,A8,A9....usw) ermittelt.
Kann man ganz genau auf seiner Abreechnung sehen wie das läuft , zumindest bei uns die von der BAnst-PT die Pension bekommen, da ist es in jeder Abrechnung wunderbar aufgeschlüsselt.
In den vergangenen Jahren waren die Zahlungen IMMER im Vorgriff auf die endgültige Gesetzgebung erfolgt, und da wurden auch die Zulagen und Fam. Zulagen auch mit ausgezahlt. Ich denke da einfach positiv und glaube diesmal wird es wieder so laufen.
da hast du mich glaube ich missverstanden.
Ich meinte NICHT : 71,75% von 110€ / dennoch um 110,00 angehoben.
Ich hatte geschrieben und meinte :
Die Besoldungstabellen werden prozentual angepasst, dort wo die 3 % weniger als 110,00 ergeben wird es dennoch um 110,00 angehoben (in den unteren Besoldungsgruppen z.B.)
Der Sockelbetrag 110,00 gilt dann für untere Besoldungsgruppen wo die 3% eben NICHT 110,00 betragen !
Und die 71,75 % (oder weniger , ist ja individuell) werden ganz normal von der erreichten Besoldungsgruppe (A5,A6,A7,A8,A9....usw) ermittelt.
Kann man ganz genau auf seiner Abreechnung sehen wie das läuft , zumindest bei uns die von der BAnst-PT die Pension bekommen, da ist es in jeder Abrechnung wunderbar aufgeschlüsselt.
In den vergangenen Jahren waren die Zahlungen IMMER im Vorgriff auf die endgültige Gesetzgebung erfolgt, und da wurden auch die Zulagen und Fam. Zulagen auch mit ausgezahlt. Ich denke da einfach positiv und glaube diesmal wird es wieder so laufen.
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Re: Tarifverhandlung 2025
Irgendwie passen da solche Meldungen nicht richtig rein
Bei den großen geht es halt etwas schneller:
https://www.t-online.de/nachrichten/deu ... april.html

Bei den großen geht es halt etwas schneller:
https://www.t-online.de/nachrichten/deu ... april.html
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Re: Tarifverhandlung 2025
Servus,
hätte mal eine Verständnisfrage: Die Bundestagsabgeordneten haben
sich doch ab Juli die Bezüge um 5,4% erhöht.
Dann wurde doch die Besoldung ab April um 3,0% erhöht.
Lt. vorgehendem Bericht haben sich dann die Bundestagsabgeordneten
die Bezüge ab Juli um ca. 8,4% erhöht.
Sehe ich das richtig oder habe ich hier einen Denkfehler?
Gruß
Iltisschnurri
hätte mal eine Verständnisfrage: Die Bundestagsabgeordneten haben
sich doch ab Juli die Bezüge um 5,4% erhöht.
Dann wurde doch die Besoldung ab April um 3,0% erhöht.
Lt. vorgehendem Bericht haben sich dann die Bundestagsabgeordneten
die Bezüge ab Juli um ca. 8,4% erhöht.
Sehe ich das richtig oder habe ich hier einen Denkfehler?
Gruß
Iltisschnurri
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Re: Tarifverhandlung 2025
Hallo in die Runde,
unabhängig davon, ob nun die Bezüge der Bundestagsabgeordneten um 8,4 % angehoben werden, halte ich die Bezüge von Abgeordneten, der Minister, des Kanzlers für nicht überzogen. Vergleicht man deren Bezügeniveau mit den Gehältern von Topmanagern bzw. Unternehmrnsvorständen, so liegen hier meist Welten dazwischen. Die Abhänigkeit der Politiker und Einflußnahme det Lobbyiisten rsteigt m.E. mit der Schieflage zwischen den besagten Gehaltsniveaus.
unabhängig davon, ob nun die Bezüge der Bundestagsabgeordneten um 8,4 % angehoben werden, halte ich die Bezüge von Abgeordneten, der Minister, des Kanzlers für nicht überzogen. Vergleicht man deren Bezügeniveau mit den Gehältern von Topmanagern bzw. Unternehmrnsvorständen, so liegen hier meist Welten dazwischen. Die Abhänigkeit der Politiker und Einflußnahme det Lobbyiisten rsteigt m.E. mit der Schieflage zwischen den besagten Gehaltsniveaus.
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Re: Tarifverhandlung 2025
Gruß Käptn iglo
Re: Tarifverhandlung 2025
In dem Bericht steht es doch wie folgt :
Die Spitzen der Bundesregierung und der Bundespräsident erhalten deutlich höhere Gehälter. Grundlage ist der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Bundeskanzler Friedrich Merz sowie die Bundesminister bekommen rückwirkend ab April eine Gehaltserhöhung. Ihre Amtsbezüge steigen in zwei Stufen um insgesamt 5,8 Prozent – zunächst um drei Prozent ab April und ab Mai 2026 um weitere 2,8 Prozent, berichtet die "Bild"-Zeitung.
Deren Erhöhung fällt genau so aus wie im TVÖD verhandelt und wie wir Bundesbeamten sehr warscheinlich auch bekommen, so les ich es daraus.
Das ganze hat nichts mit Diätenerhöhungen für Abgeordnete zu tun !
Die Spitzen der Bundesregierung und der Bundespräsident erhalten deutlich höhere Gehälter. Grundlage ist der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Bundeskanzler Friedrich Merz sowie die Bundesminister bekommen rückwirkend ab April eine Gehaltserhöhung. Ihre Amtsbezüge steigen in zwei Stufen um insgesamt 5,8 Prozent – zunächst um drei Prozent ab April und ab Mai 2026 um weitere 2,8 Prozent, berichtet die "Bild"-Zeitung.
Deren Erhöhung fällt genau so aus wie im TVÖD verhandelt und wie wir Bundesbeamten sehr warscheinlich auch bekommen, so les ich es daraus.
Das ganze hat nichts mit Diätenerhöhungen für Abgeordnete zu tun !
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Re: Tarifverhandlung 2025
Stimmt und ich stimme dir zu. Es geht auch nicht darum, dass sie diese Erhöhung bekommen, es geht darum, dass es bei den kleinen Beamten einfach zu lange dauert.Käptn iglo hat geschrieben: 5. Okt 2025, 02:57 Hallo in die Runde,
unabhängig davon, ob nun die Bezüge der Bundestagsabgeordneten um 8,4 % angehoben werden, halte ich die Bezüge von Abgeordneten, der Minister, des Kanzlers für nicht überzogen. Vergleicht man deren Bezügeniveau mit den Gehältern von Topmanagern bzw. Unternehmrnsvorständen, so liegen hier meist Welten dazwischen. Die Abhänigkeit der Politiker und Einflußnahme det Lobbyiisten rsteigt m.E. mit der Schieflage zwischen den besagten Gehaltsniveaus.
Re: Tarifverhandlung 2025
Nach § 11 AbgG ist festgelegt, dass die monatliche Entschädigung der Abgeordneten sich an den Bezügen eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes orientiert (Besoldungsgruppe R 6).Iltisschnurri hat geschrieben: 4. Okt 2025, 23:31 Servus,
hätte mal eine Verständnisfrage: Die Bundestagsabgeordneten haben
sich doch ab Juli die Bezüge um 5,4% erhöht.
Dann wurde doch die Besoldung ab April um 3,0% erhöht.
Lt. vorgehendem Bericht haben sich dann die Bundestagsabgeordneten
die Bezüge ab Juli um ca. 8,4% erhöht.
Sehe ich das richtig oder habe ich hier einen Denkfehler?
Gruß
Iltisschnurri
Die Anpassung der Entschädigung erfolgt jährlich zum 1. Juli auf Basis der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex.
Artikel 48 Absatz 3 des Grundgesetzes sieht vor, dass Abgeordnete Anspruch auf eine angemessene Entschädigung haben, die ihre Unabhängigkeit sicherstellt und der Bedeutung und Verantwortung des Amtes gerecht wird.
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Re: Tarifverhandlung 2025
Auch diese Erhöhung ist völlig i.O., es geht nur darum, dass es bei den kleinen Beamten zu lange dauert.jemsor12 hat geschrieben: 5. Okt 2025, 15:55Nach § 11 AbgG ist festgelegt, dass die monatliche Entschädigung der Abgeordneten sich an den Bezügen eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes orientiert (Besoldungsgruppe R 6).Iltisschnurri hat geschrieben: 4. Okt 2025, 23:31 Servus,
hätte mal eine Verständnisfrage: Die Bundestagsabgeordneten haben
sich doch ab Juli die Bezüge um 5,4% erhöht.
Dann wurde doch die Besoldung ab April um 3,0% erhöht.
Lt. vorgehendem Bericht haben sich dann die Bundestagsabgeordneten
die Bezüge ab Juli um ca. 8,4% erhöht.
Sehe ich das richtig oder habe ich hier einen Denkfehler?
Gruß
Iltisschnurri
Die Anpassung der Entschädigung erfolgt jährlich zum 1. Juli auf Basis der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex.
Artikel 48 Absatz 3 des Grundgesetzes sieht vor, dass Abgeordnete Anspruch auf eine angemessene Entschädigung haben, die ihre Unabhängigkeit sicherstellt und der Bedeutung und Verantwortung des Amtes gerecht wird.
Re: Tarifverhandlung 2025
Ja, Geduld ist gefragt. Denke in diesem Quartal wird man etwas lesen oder hören.Rorbert001 hat geschrieben: 5. Okt 2025, 17:01Auch diese Erhöhung ist völlig i.O., es geht nur darum, dass es bei den kleinen Beamten zu lange dauert.jemsor12 hat geschrieben: 5. Okt 2025, 15:55Nach § 11 AbgG ist festgelegt, dass die monatliche Entschädigung der Abgeordneten sich an den Bezügen eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes orientiert (Besoldungsgruppe R 6).Iltisschnurri hat geschrieben: 4. Okt 2025, 23:31 Servus,
hätte mal eine Verständnisfrage: Die Bundestagsabgeordneten haben
sich doch ab Juli die Bezüge um 5,4% erhöht.
Dann wurde doch die Besoldung ab April um 3,0% erhöht.
Lt. vorgehendem Bericht haben sich dann die Bundestagsabgeordneten
die Bezüge ab Juli um ca. 8,4% erhöht.
Sehe ich das richtig oder habe ich hier einen Denkfehler?
Gruß
Iltisschnurri
Die Anpassung der Entschädigung erfolgt jährlich zum 1. Juli auf Basis der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex.
Artikel 48 Absatz 3 des Grundgesetzes sieht vor, dass Abgeordnete Anspruch auf eine angemessene Entschädigung haben, die ihre Unabhängigkeit sicherstellt und der Bedeutung und Verantwortung des Amtes gerecht wird.