Neue Aufgaben der Bundesanstalt für Post und Telekommunikati
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Re: Neue Aufgaben der Bundesanstalt für Post und Telekommuni
Guten Abend Kollegen,
mal ehrlich: andere Bundesbehörden sind doch wohl nicht wirklich scharf auf reaktivierte und (oftmals) schwerbehinderte
Telekom-Bea, oder? Die reakt. Bea müßten doch komplett neu angelernt werden, und mit 55 Jahren rafft man das oftmals garnicht mehr. Dies dürfte doch den potentiellen neuen Dienststellen/Arbeitgebern bewußt sein, nicht wahr?
Warten wir erstmal ab, ob und wann und zu welchem Arzt ein DDU-Bea zwecks Reaktivierungsuntersuchung hin soll.
Bin gespannt, was die Untersuchungsergebnisse bringen. Ich selber wäre im Jahr 2016 auch wieder dran mit der Arztvorladung.
Die normalen Bezüge müßten doch gezahlt werden ab dem Monatsersten, wo man einberufen zur neuen DSt wird, ist das richtig?!
Ich kenne im übrigen bislang immer noch keinen einzigen reaktivierten Bea.
Gruß
mal ehrlich: andere Bundesbehörden sind doch wohl nicht wirklich scharf auf reaktivierte und (oftmals) schwerbehinderte
Telekom-Bea, oder? Die reakt. Bea müßten doch komplett neu angelernt werden, und mit 55 Jahren rafft man das oftmals garnicht mehr. Dies dürfte doch den potentiellen neuen Dienststellen/Arbeitgebern bewußt sein, nicht wahr?
Warten wir erstmal ab, ob und wann und zu welchem Arzt ein DDU-Bea zwecks Reaktivierungsuntersuchung hin soll.
Bin gespannt, was die Untersuchungsergebnisse bringen. Ich selber wäre im Jahr 2016 auch wieder dran mit der Arztvorladung.
Die normalen Bezüge müßten doch gezahlt werden ab dem Monatsersten, wo man einberufen zur neuen DSt wird, ist das richtig?!
Ich kenne im übrigen bislang immer noch keinen einzigen reaktivierten Bea.
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Re: Neue Aufgaben der Bundesanstalt für Post und Telekommuni
Klar.dibedupp hat geschrieben:2015 wurden bei der Telekom 10 oder 11 Leute reaktiviert, alle auf eigenen Antrag. Von Amts wegen keiner.
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Re: Neue Aufgaben der Bundesanstalt für Post und Telekommuni
Ich weiß gar nicht, was der ganze Zenober soll...
Lass die doch einen Reaktivieren und die volle Besoldung zahlen...dann wird man sowieso wieder krank und muss wieder in die DDU...
Manchmal wird hier auch ein Mist geschrieben. Vor allen Dingen, wenn man eine Nebentätigkeit angemeldet hat oder ehrenamtlich arbeitet. Wenn mir einer sagen würde, dass man, wenn man ehrenamtlich tätig ist, auch gleich dienstfähig ist, würde ich dem direkt mal den Kopf waschen...
Vor allen Dingen gibt es auch ehrenamtliche Tätigkeiten, die man nicht ablehnen darf (z. B. Schöffe) - aber hier wird auch manchmals ein Mist verbreitet, der eher verunsichert und einen weiter noch mehr in die Enge treibt...
Ich bin dafür, dass man sich hier mal mit richtigem Namen anmeldet - dann kann man auch solche Dinge mal nachvollziehen bzw. dann wird auch nicht immer so viel Unsinn geschrieben !
Lass die doch einen Reaktivieren und die volle Besoldung zahlen...dann wird man sowieso wieder krank und muss wieder in die DDU...
Manchmal wird hier auch ein Mist geschrieben. Vor allen Dingen, wenn man eine Nebentätigkeit angemeldet hat oder ehrenamtlich arbeitet. Wenn mir einer sagen würde, dass man, wenn man ehrenamtlich tätig ist, auch gleich dienstfähig ist, würde ich dem direkt mal den Kopf waschen...
Vor allen Dingen gibt es auch ehrenamtliche Tätigkeiten, die man nicht ablehnen darf (z. B. Schöffe) - aber hier wird auch manchmals ein Mist verbreitet, der eher verunsichert und einen weiter noch mehr in die Enge treibt...
Ich bin dafür, dass man sich hier mal mit richtigem Namen anmeldet - dann kann man auch solche Dinge mal nachvollziehen bzw. dann wird auch nicht immer so viel Unsinn geschrieben !
Re: Neue Aufgaben der Bundesanstalt für Post und Telekommuni
Guten Morgen Rechtlerin,
1. Ich habe in meinem Post geschrieben, dass ich keiner Nebentätigkeit und auch keiner ehrenamtlichen Tätigkeit nachgehe.
2. Es ist so abgelaufen wie ich geschrieben habe.
3. Ich weiß nicht, dass unbegrenzte ehrenamtliche Tätigkeit erlaubt ist. Kannst du das rechtssicher nachweisen ?
4. Es ist die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation, also schreibe bitte nicht fortwährend " das BAnst PT"
5. Es heißt Zinnober
6. Wir können gerne mal telefonieren, ich lerne gerne dazu. Schreibe mir einfach deine Telefonnummer.
Bis denn
Andrea
1. Ich habe in meinem Post geschrieben, dass ich keiner Nebentätigkeit und auch keiner ehrenamtlichen Tätigkeit nachgehe.
2. Es ist so abgelaufen wie ich geschrieben habe.
3. Ich weiß nicht, dass unbegrenzte ehrenamtliche Tätigkeit erlaubt ist. Kannst du das rechtssicher nachweisen ?
4. Es ist die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation, also schreibe bitte nicht fortwährend " das BAnst PT"
5. Es heißt Zinnober
6. Wir können gerne mal telefonieren, ich lerne gerne dazu. Schreibe mir einfach deine Telefonnummer.
Bis denn
Andrea
Re: Neue Aufgaben der Bundesanstalt für Post und Telekommuni
Hallo Drahtesel,
ja, stimmt.
War aber jemand Paketzusteller und wegen Rücken und Knie dauernd dienstunfähig ( z.B. ) und macht aber nun ehrenamtlich Fahr-und Auslieferungstätigkeiten, könnte die Behörde schon auf den Gedanken kommen, der ist gar nicht dienstunfähig. Das meinte ich.
Lieben Gruß
Andrera
ja, stimmt.
War aber jemand Paketzusteller und wegen Rücken und Knie dauernd dienstunfähig ( z.B. ) und macht aber nun ehrenamtlich Fahr-und Auslieferungstätigkeiten, könnte die Behörde schon auf den Gedanken kommen, der ist gar nicht dienstunfähig. Das meinte ich.
Lieben Gruß
Andrera
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Re: Neue Aufgaben der Bundesanstalt für Post und Telekommuni
Hallo Andrea,
ob Zinnober oder Zenober ist doch jetzt mal Wurscht - von mir aus auch Käse !
Also zum Punkt ehrenamtliche Tätigkeiten. Eine ehrenamtliche Tätigkeit kann niemals eine Nebentätigkeit sein - wenn, dann ist deine Tätigkeiten kein Ehrenamt. Man muss das Pferd aber anders aufzäumen:
Alles was eine Nebentätigkeit darstellt, steht in den zuständigen Paragraphen des BBG - das ist maßgeblich. Punkt, Ende Aus !!!
Alles andere kannst du machen, und auch demzufolge jede ehrenamtliche Tätigkeit !
Wenn einer meint, dass das Ehrenamt (also nicht dein Ehrenamt) gegen eine möglich Dienstunfähigkeit spricht oder gegen gesundheitlich Einschränkungen spricht, dann soll dir das dein Dienstherr auf dem formellen Weg mitteilen. Nochmals: Ein Ehrenamt kann dir nach meinem Wissen keiner verbieten !
Und wenn der Paketzusteller dienstunfähig ist und im Ehrenamt als Trainer von Gewichtheber arbeitet, dann ist es halt so - und wenn er im Fahrdienst ein Ehrenamt ausfüllt, dann ist es auch so !
Bitte vorher einmal die jeweiligen Gesetze durchlesen bzw. besser recherchieren. Wenn Du aber mehr Zeit damit verbringst, hier Zinnober oder Zenober auseinander zu halten, dann haben wir ein grundsätzliches Problem !
Und schreibt mir bitte nicht vor, dass ich das das BAnst PT ausschreiben soll - wenn du es ausschreiben willst mach es bitte. Aber versuch bitte nicht mit dem ausgeschriebenen auf deren Internetseite zu kommen, denn die ist: http://www.banst-pt.de
So ist das halt im Leben...
Wenn ich dich einmal anrufen soll, gib mir bitte einmal deine Tel.-Nr. per PN - dann können wir gerne einmal telefonieren !
ob Zinnober oder Zenober ist doch jetzt mal Wurscht - von mir aus auch Käse !
Also zum Punkt ehrenamtliche Tätigkeiten. Eine ehrenamtliche Tätigkeit kann niemals eine Nebentätigkeit sein - wenn, dann ist deine Tätigkeiten kein Ehrenamt. Man muss das Pferd aber anders aufzäumen:
Alles was eine Nebentätigkeit darstellt, steht in den zuständigen Paragraphen des BBG - das ist maßgeblich. Punkt, Ende Aus !!!
Alles andere kannst du machen, und auch demzufolge jede ehrenamtliche Tätigkeit !
Wenn einer meint, dass das Ehrenamt (also nicht dein Ehrenamt) gegen eine möglich Dienstunfähigkeit spricht oder gegen gesundheitlich Einschränkungen spricht, dann soll dir das dein Dienstherr auf dem formellen Weg mitteilen. Nochmals: Ein Ehrenamt kann dir nach meinem Wissen keiner verbieten !
Und wenn der Paketzusteller dienstunfähig ist und im Ehrenamt als Trainer von Gewichtheber arbeitet, dann ist es halt so - und wenn er im Fahrdienst ein Ehrenamt ausfüllt, dann ist es auch so !
Bitte vorher einmal die jeweiligen Gesetze durchlesen bzw. besser recherchieren. Wenn Du aber mehr Zeit damit verbringst, hier Zinnober oder Zenober auseinander zu halten, dann haben wir ein grundsätzliches Problem !
Und schreibt mir bitte nicht vor, dass ich das das BAnst PT ausschreiben soll - wenn du es ausschreiben willst mach es bitte. Aber versuch bitte nicht mit dem ausgeschriebenen auf deren Internetseite zu kommen, denn die ist: http://www.banst-pt.de
So ist das halt im Leben...
Wenn ich dich einmal anrufen soll, gib mir bitte einmal deine Tel.-Nr. per PN - dann können wir gerne einmal telefonieren !
Re: Neue Aufgaben der Bundesanstalt für Post und Telekommuni
Hallo Rechtlerin,
Du hast nicht richtig gelesen. Du sollst d i e BAnst....Schreiben. Es geht nicht darum die Abkürzung "BAnSt PT" auszuschreiben. Von daher geht deine Aussage wie ich auf die Internetseite komme voll daneben.
Das mit der Nebentätigkeit ist mir klar. Es geht darum, dass es genug Neider gibt, die dem Arbeitgeber stecken könnten, dass jemand ( wenn auch unentgeltlich/ehrenamtlich ) Tätigkeiten ausführt, die Grundlage der Dienstunfähigkeit sind.
Du hast auch immer noch nicht richtig gelesen, dass ich kein Ehrenamt ausübe.
Zinnober brauchte ich nicht zu recherchieren. Das war mir so geläufig.
Auch deine Ausführungen zum Ehrenamt des Schöffen sind nicht richtig.
Ich schreibe dir meine Telefonnummer
Gruß
Andrea
Du hast nicht richtig gelesen. Du sollst d i e BAnst....Schreiben. Es geht nicht darum die Abkürzung "BAnSt PT" auszuschreiben. Von daher geht deine Aussage wie ich auf die Internetseite komme voll daneben.
Das mit der Nebentätigkeit ist mir klar. Es geht darum, dass es genug Neider gibt, die dem Arbeitgeber stecken könnten, dass jemand ( wenn auch unentgeltlich/ehrenamtlich ) Tätigkeiten ausführt, die Grundlage der Dienstunfähigkeit sind.
Du hast auch immer noch nicht richtig gelesen, dass ich kein Ehrenamt ausübe.
Zinnober brauchte ich nicht zu recherchieren. Das war mir so geläufig.
Auch deine Ausführungen zum Ehrenamt des Schöffen sind nicht richtig.
Ich schreibe dir meine Telefonnummer
Gruß
Andrea
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Re: Neue Aufgaben der Bundesanstalt für Post und Telekommuni
Hallo Andrea,
Ok - dann eben BAnst PT...
Zum Thema Neider...ich glaube das ist einfach aus der Luft gegriffen, denn ein Ehrenamt bleibt ein Ehrenamt und hat mit einer Nebentätigkeit im beamtenrechtlichen Sinn nichts zu tun und korreliert nicht mit diesem selben !
Es kommt ja auch keiner auf die Idee, dass einer wegen Überlastung und Burnout aus dem Dienst ausgeschieden ist und dann als Schöffe beim Gericht überfordert ist.
Und was meinst du denn, was mit dem Schöffe nicht stimmt - bitte nicht einfach sagen, es stimmt nicht, auch mal sagen was genau nicht stimmt und aus welchem Grunde !
Zum Thema Schöffe:
Ein Ehrenamt als Schöffe kannst du nicht verweigern bzw. du kannst dir nicht aussuchen ob du es machen willst oder nicht. Wenn du als Schöffe ausgesucht wirst, dann gibt es nur ganz bestimmte und wenige Gründe, diese Ehrenamt abzulehnen. Z. B. keine Lust oder keine Zeit sind keine Gründe...im Gegensatz zum "normalen" Ehrenamt, kannst du bei diesem "normalen" Ehrenamt entscheiden, ob du es machen willst oder nicht...auch wenn dich eine Person explizit vorschlägt !!!
Hier mal ein Auszug:
Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Jeder Staatsbürger ist daher zur Übernahme verpflichtet.
Einige Berufsgruppen, wie z.B. Ärzte, Krankenschwestern und Personen über 65 Jahre können das Schöffenamt ablehnen. Darüber hinaus können solche Personen das Schöffenamt ablehnen, die glaubhaft machen, dass ihnen die unmittelbare Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Schöffenamts in besonderem Maße erschwert oder dies für sie oder eines Dritten eine Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz bedeuten würde (§ 35 GVG).
Und bist Du nicht willig, wirst Du doch bestellt !!!
Ein wirtschaftlicher Nachteil reicht für die Ablehnung aber nicht aus, es muss vielmehr die wirtschaftliche Grundlage bedroht sein. Die Ablehnungsgründe müssen innerhalb einer Woche nach Mitteilung der Wahl oder dem späteren Entstehen des Ablehnungsgrundes dem Gericht gegenüber geltend machen.
Ok - dann eben BAnst PT...
Zum Thema Neider...ich glaube das ist einfach aus der Luft gegriffen, denn ein Ehrenamt bleibt ein Ehrenamt und hat mit einer Nebentätigkeit im beamtenrechtlichen Sinn nichts zu tun und korreliert nicht mit diesem selben !
Es kommt ja auch keiner auf die Idee, dass einer wegen Überlastung und Burnout aus dem Dienst ausgeschieden ist und dann als Schöffe beim Gericht überfordert ist.
Und was meinst du denn, was mit dem Schöffe nicht stimmt - bitte nicht einfach sagen, es stimmt nicht, auch mal sagen was genau nicht stimmt und aus welchem Grunde !
Zum Thema Schöffe:
Ein Ehrenamt als Schöffe kannst du nicht verweigern bzw. du kannst dir nicht aussuchen ob du es machen willst oder nicht. Wenn du als Schöffe ausgesucht wirst, dann gibt es nur ganz bestimmte und wenige Gründe, diese Ehrenamt abzulehnen. Z. B. keine Lust oder keine Zeit sind keine Gründe...im Gegensatz zum "normalen" Ehrenamt, kannst du bei diesem "normalen" Ehrenamt entscheiden, ob du es machen willst oder nicht...auch wenn dich eine Person explizit vorschlägt !!!
Hier mal ein Auszug:
Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Jeder Staatsbürger ist daher zur Übernahme verpflichtet.
Einige Berufsgruppen, wie z.B. Ärzte, Krankenschwestern und Personen über 65 Jahre können das Schöffenamt ablehnen. Darüber hinaus können solche Personen das Schöffenamt ablehnen, die glaubhaft machen, dass ihnen die unmittelbare Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Schöffenamts in besonderem Maße erschwert oder dies für sie oder eines Dritten eine Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz bedeuten würde (§ 35 GVG).
Und bist Du nicht willig, wirst Du doch bestellt !!!
Ein wirtschaftlicher Nachteil reicht für die Ablehnung aber nicht aus, es muss vielmehr die wirtschaftliche Grundlage bedroht sein. Die Ablehnungsgründe müssen innerhalb einer Woche nach Mitteilung der Wahl oder dem späteren Entstehen des Ablehnungsgrundes dem Gericht gegenüber geltend machen.
Re: Neue Aufgaben der Bundesanstalt für Post und Telekommuni
Hallo Rechtlerin,
Genau, es gibt die von dir genannten Ausschlussgründe. Darüber hinaus darf niemand in das Amt des berufen werden, der dazu gesundheitlich nicht geeignet ist. Wenn du einen schweren Burnout hast und eventuell noch eine Depression kann sehr wohl deine Urteilsfähigkeit so beeinträchtigt sein, dass du dich nicht mehr zum Schöffen eignest.
Gruß
Andrea
Genau, es gibt die von dir genannten Ausschlussgründe. Darüber hinaus darf niemand in das Amt des berufen werden, der dazu gesundheitlich nicht geeignet ist. Wenn du einen schweren Burnout hast und eventuell noch eine Depression kann sehr wohl deine Urteilsfähigkeit so beeinträchtigt sein, dass du dich nicht mehr zum Schöffen eignest.
Gruß
Andrea
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Re: Neue Aufgaben der Bundesanstalt für Post und Telekommuni
Fakt ist, dass man ein Ehrenamt als Schöffe nicht ohne Grund ablehnen kannst...
Es gab schon böse Menschen, die haben einen anderen vorgeschlagen der das überhaupt nicht wollte - aber auch keinen plausiblen Grund hatte es abzulehnen !!!
Und schon kannst du dich auf einmal vor Gericht mit solchen Leuten "rumschlagen" - das ist natürlich immer Ansichtssache, ob das einer gut oder nicht so gut findet.
Ich frage mich aber jetzt schon die ganze Zeit, was das mit diese Diskussion eines Ehrenamt mit der BAnst PT zu tun hat, das kann ich leider nicht mehr nachvollziehen...
Ein schönes Wochenende
Es gab schon böse Menschen, die haben einen anderen vorgeschlagen der das überhaupt nicht wollte - aber auch keinen plausiblen Grund hatte es abzulehnen !!!
Und schon kannst du dich auf einmal vor Gericht mit solchen Leuten "rumschlagen" - das ist natürlich immer Ansichtssache, ob das einer gut oder nicht so gut findet.
Ich frage mich aber jetzt schon die ganze Zeit, was das mit diese Diskussion eines Ehrenamt mit der BAnst PT zu tun hat, das kann ich leider nicht mehr nachvollziehen...
Ein schönes Wochenende
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Re: Neue Aufgaben der Bundesanstalt für Post und Telekommuni
Die einzige vernünftige Antwort auf diesen blödsinnigen Thread. Hier treiben sich schon wieder zu viele Trolle rum.Rechtlerin hat geschrieben: Manchmal wird hier auch ein Mist geschrieben. [.....]
Ich bin dafür, dass man sich hier mal mit richtigem Namen anmeldet - dann kann man auch solche Dinge mal nachvollziehen bzw. dann wird auch nicht immer so viel Unsinn geschrieben !
Re: Neue Aufgaben der Bundesanstalt für Post und Telekommuni
Hallo Froschlurchschlucker,
ich bin kein Troll. Ich habe meine Telefonnummer der Rechtlerin geschickt.
Wenn der Thread dich nicht interessiert, brauchst du ihn ja nicht zu lesen. Ich dachte das ist ein Forum in dem Beamtenhemen ihren Platz haben.
Nochmal die Empfehlung: Was du nicht ertragen kannst lies einfach nicht.
Den Mund lass ich mir von dir nicht verbieten.
Andrea
ich bin kein Troll. Ich habe meine Telefonnummer der Rechtlerin geschickt.
Wenn der Thread dich nicht interessiert, brauchst du ihn ja nicht zu lesen. Ich dachte das ist ein Forum in dem Beamtenhemen ihren Platz haben.
Nochmal die Empfehlung: Was du nicht ertragen kannst lies einfach nicht.
Den Mund lass ich mir von dir nicht verbieten.
Andrea
Re: Neue Aufgaben der Bundesanstalt für Post und Telekommuni
Hallo Rechtlerin,
lies dir einfach die Paragraphen 98,100 und 101 des BBeaG durch. Ich ziehe daraus das Resumee, dass auch eine ehrenamtliche Tätigkeit, die einen gewissen Umfang übersteigt, dazu führt, dass man sich nicht mehr in vollem Umfang seiner Gesundung widmen kann.
Die BAnstPT kommt dann ins Spiel wenn jemand der Anstalt steckt das der Beamte oder die Beamtin in Vollzeit tätig ist.
( Gleich ob entgeltlich oder unentgeltlich ).
Liebe Grüße
und das Angebot des persönlichen Gespräches steht.
Andrea
lies dir einfach die Paragraphen 98,100 und 101 des BBeaG durch. Ich ziehe daraus das Resumee, dass auch eine ehrenamtliche Tätigkeit, die einen gewissen Umfang übersteigt, dazu führt, dass man sich nicht mehr in vollem Umfang seiner Gesundung widmen kann.
Die BAnstPT kommt dann ins Spiel wenn jemand der Anstalt steckt das der Beamte oder die Beamtin in Vollzeit tätig ist.
( Gleich ob entgeltlich oder unentgeltlich ).
Liebe Grüße
und das Angebot des persönlichen Gespräches steht.
Andrea
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- Behörde:
Re: Neue Aufgaben der Bundesanstalt für Post und Telekommuni
Hallo Andrea,
da du es ja mit den Abkürzungen wie z. B. das BAnst PT) so genau nimmst, darf ich dir erst einmal sagen, dass es das BBeaG nicht gibt...es heißt BBG !!!
Zweitens steht in den § 98, 100, 101 sonst wo in den zur Nebentätigkeit gehörenden Paragraphen 97 bis 105 BBG nicht ein einziges Wort von eine ehrenamtlichen Tätigkeit !!!
Dort steht noch nicht einmal was "zwischen" den Zeilen - ich frage mich daher allen Ernstes, was du jetzt mir/uns damit sagen willst !
Nochmals:
Eine ehrenamtliche Tätigkeit hat nichts mit einer Nebentätigkeit im Sinne des BBG zu tun !!!!!!!!!!!!!!!!!
Und zur Verdeutlichung der § 97 Abs. 4 BBG:
Als Nebentätigkeit gilt NICHT die Wahrnehmung öffentlicher Ehrenämter sowie einer unentgeltlichen Vormundschaft, Betreuung oder Pflegschaft
Bitte wenn dann auch alle Paragraphen lesen und hier nicht irgendeinen Unsinn schreiben und Mutmaßungen betreiben oder in die berühmte Glaskugel schauen. Wenn jemand ein Ehrenamt betreibt, dann kann daraus keine Nebentätigkeit im beamtenrechtlichen Sinne konstruiert werden !
da du es ja mit den Abkürzungen wie z. B. das BAnst PT) so genau nimmst, darf ich dir erst einmal sagen, dass es das BBeaG nicht gibt...es heißt BBG !!!
Zweitens steht in den § 98, 100, 101 sonst wo in den zur Nebentätigkeit gehörenden Paragraphen 97 bis 105 BBG nicht ein einziges Wort von eine ehrenamtlichen Tätigkeit !!!
Dort steht noch nicht einmal was "zwischen" den Zeilen - ich frage mich daher allen Ernstes, was du jetzt mir/uns damit sagen willst !
Nochmals:
Eine ehrenamtliche Tätigkeit hat nichts mit einer Nebentätigkeit im Sinne des BBG zu tun !!!!!!!!!!!!!!!!!
Und zur Verdeutlichung der § 97 Abs. 4 BBG:
Als Nebentätigkeit gilt NICHT die Wahrnehmung öffentlicher Ehrenämter sowie einer unentgeltlichen Vormundschaft, Betreuung oder Pflegschaft
Bitte wenn dann auch alle Paragraphen lesen und hier nicht irgendeinen Unsinn schreiben und Mutmaßungen betreiben oder in die berühmte Glaskugel schauen. Wenn jemand ein Ehrenamt betreibt, dann kann daraus keine Nebentätigkeit im beamtenrechtlichen Sinne konstruiert werden !
Re: Neue Aufgaben der Bundesanstalt für Post und Telekommuni
Hallo Rechtlerin,
Du hast mich nicht überzeugt und ich dich nicht, aber das ist ja auch nicht schlimm.
Ich sitze gerade in der Bibliothek, freue mich meines Lebens und das ich im einstweiligen Ruhestand bin. Nicht um Alles in der Welt würde ich meine jetzige Freiheit riskieren.
Das ist meine Richtschnur.
Ich wünsche dir ein ganz schönes Wochenende und alles Gute
Andrea
Du hast mich nicht überzeugt und ich dich nicht, aber das ist ja auch nicht schlimm.
Ich sitze gerade in der Bibliothek, freue mich meines Lebens und das ich im einstweiligen Ruhestand bin. Nicht um Alles in der Welt würde ich meine jetzige Freiheit riskieren.
Das ist meine Richtschnur.
Ich wünsche dir ein ganz schönes Wochenende und alles Gute
Andrea