In einem Beitrag von mir in Forum Strafvollzug hat Tiefenseer schonmal die Frage beantwortet: Ich versuch mal zusammenzufassen - Ja du kannst den Amtsarzt ablehnen, da du dich nicht in deiner persönlichen Würde verletzten lassen musst. Schreib dazu die Stelle an die den Auftrag für die amtsärztliche Untersuchung gestellt hat und erläutere denen, warum du diesen Amtsarzt ablehnst. Hab ich auch grad gemacht. Hab aber noch keine Antwort.
egyptwoman
Kosten Arztberichte amtsärztliche Nachuntersuchg. wg DU
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 682
- Registriert: 26. Dez 2011, 15:54
- Behörde:
- Wohnort: Hurghada/Ägypten
- tiefenseer
- Beiträge: 485
- Registriert: 16. Mär 2014, 14:32
- Behörde:
Re: Kosten Arztberichte amtsärztliche Nachuntersuchg. wg DU
Hallo miteinander,
ich möchte den Beitrag von egyptwoman dahin gehend ergänzen, dass ich keineswegs einen Aufruf starten möchte, wie man sich gegen eine Untersuchung beim AA wehrt, um grundsätzlich nicht dorthin zu müssen.
Das ist nicht möglich.
Es geht hier darum nach Möglichkeiten zu suchen, um den schwarzen Schafen Paroli zu bieten!!!!
Es geht mir in erster Linie darum, würdevoll und mit Achtung untersucht zu werden.
Besserwisser und AA mit herablassenden Äußerungen können das gerne im Kreise ihres Gleichen tun.
Schlagen Sie über die Stränge, so habe ich zu jeder Zeit das Recht, mich dagegen zu wehren. Auch damit sie ggf. ab zu lehnen.
Als interessante Inforamtion kann ich auf folgenden Link hinweisen:
http://www.michaelbertling.de/beamtenre ... 200911.htm
Interessant sind auch die weiteren Ausführungen auf dieser Internetseite.
Gruß Tiefenseeer
ich möchte den Beitrag von egyptwoman dahin gehend ergänzen, dass ich keineswegs einen Aufruf starten möchte, wie man sich gegen eine Untersuchung beim AA wehrt, um grundsätzlich nicht dorthin zu müssen.
Das ist nicht möglich.
Es geht hier darum nach Möglichkeiten zu suchen, um den schwarzen Schafen Paroli zu bieten!!!!
Es geht mir in erster Linie darum, würdevoll und mit Achtung untersucht zu werden.
Besserwisser und AA mit herablassenden Äußerungen können das gerne im Kreise ihres Gleichen tun.
Schlagen Sie über die Stränge, so habe ich zu jeder Zeit das Recht, mich dagegen zu wehren. Auch damit sie ggf. ab zu lehnen.
Als interessante Inforamtion kann ich auf folgenden Link hinweisen:
http://www.michaelbertling.de/beamtenre ... 200911.htm
Interessant sind auch die weiteren Ausführungen auf dieser Internetseite.
Gruß Tiefenseeer
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
-
- Beiträge: 118
- Registriert: 22. Feb 2011, 12:34
- Behörde:
Re: Kosten Arztberichte amtsärztliche Nachuntersuchg. wg DU
Danke für die Hinweise.
Es geht auch nicht um die generelle Ablehnung, was ja auch Unsinn wäre weil eben Gesetze vorschreiben, was zu tun ist.
Obwohl ...
Bei mir ist das aber, wie ich nun herausgefunden habe, in der Satzung der Rheinischen Versorgungskassen geregelt, dass ich alle drei Jahre überprüft werden muss - wie ist da die Rechtsgültigkeit?
Die RVK ist doch keine öffentliche Hand oder eine Behörde oder so was?
Muss ich zur Ablehnung warten, bis ich vom AA angeschrieben werde, weil ich ja dann erst weiß, zu wem ich soll?
Oder soll ich das schon von vorneherein machen, was ich eigentlich unsinnig finde und der Stress dann vorprogrammiert ist?
Es geht auch nicht um die generelle Ablehnung, was ja auch Unsinn wäre weil eben Gesetze vorschreiben, was zu tun ist.
Obwohl ...
Bei mir ist das aber, wie ich nun herausgefunden habe, in der Satzung der Rheinischen Versorgungskassen geregelt, dass ich alle drei Jahre überprüft werden muss - wie ist da die Rechtsgültigkeit?
Die RVK ist doch keine öffentliche Hand oder eine Behörde oder so was?
Muss ich zur Ablehnung warten, bis ich vom AA angeschrieben werde, weil ich ja dann erst weiß, zu wem ich soll?
Oder soll ich das schon von vorneherein machen, was ich eigentlich unsinnig finde und der Stress dann vorprogrammiert ist?
- tiefenseer
- Beiträge: 485
- Registriert: 16. Mär 2014, 14:32
- Behörde:
Re: Kosten Arztberichte amtsärztliche Nachuntersuchg. wg DU
Hallo Grummel,
zu den rechtlichen Aspekten Deiner Frage lasse ich die mal so stehn.
Dazu kann ich Dir keine Antwort geben -weil null Ahnung.
Was die Ablehnung anbetrifft, so würde ich erst einmal zum angesetzten Termin erscheinen.
Mir anhören, was der AA von mir will und wie er sich mir und meiner Sache ggü. verhält.
In der Regel ist es doch so, dass man mit den Ärzten schon besprechen kann, in welche Richtung die Entscheidung gehen soll. Letztlich kann man das dann auch noch mit eigenen aktuellen Arztbriefen der eigenen Ärzte untermauern.
Merke ich jedoch, dass der AA eine eigene Auffassung hat, die der wissenschaftlichen Lehrmeinung widerspricht und auch grundsätzlich gegen das spricht, was meine eigenen Ärzte mir erklärt haben, dann sollte ich aufhorchen. Kommen dann noch abfällig Äußerungen zu meiner Erkrankung und ich unterschwellig erklärt bekomme ein Simulant zu sein, dann sollte eine gradlinige Frage in diese Richtung erfolgen. Ich habe erlebt, dass so eine AA`tin selbst erschrocken aufhorchte und sich sofort entschuldigte. Sie erklärte ihre Äußerung damit, dass sie es eher als verallgemeinerte Äußerung von sich gegeben hätte.
Ich verbat mir solche Äußerungen und drohte ihr die Untersuchung ab zu brechen, sollte sich so etwas wiederholen.
Also es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
In diesem Sinne einen schönen Abend
Tiefenseer
zu den rechtlichen Aspekten Deiner Frage lasse ich die mal so stehn.
Dazu kann ich Dir keine Antwort geben -weil null Ahnung.
Was die Ablehnung anbetrifft, so würde ich erst einmal zum angesetzten Termin erscheinen.
Mir anhören, was der AA von mir will und wie er sich mir und meiner Sache ggü. verhält.
In der Regel ist es doch so, dass man mit den Ärzten schon besprechen kann, in welche Richtung die Entscheidung gehen soll. Letztlich kann man das dann auch noch mit eigenen aktuellen Arztbriefen der eigenen Ärzte untermauern.
Merke ich jedoch, dass der AA eine eigene Auffassung hat, die der wissenschaftlichen Lehrmeinung widerspricht und auch grundsätzlich gegen das spricht, was meine eigenen Ärzte mir erklärt haben, dann sollte ich aufhorchen. Kommen dann noch abfällig Äußerungen zu meiner Erkrankung und ich unterschwellig erklärt bekomme ein Simulant zu sein, dann sollte eine gradlinige Frage in diese Richtung erfolgen. Ich habe erlebt, dass so eine AA`tin selbst erschrocken aufhorchte und sich sofort entschuldigte. Sie erklärte ihre Äußerung damit, dass sie es eher als verallgemeinerte Äußerung von sich gegeben hätte.
Ich verbat mir solche Äußerungen und drohte ihr die Untersuchung ab zu brechen, sollte sich so etwas wiederholen.
Also es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
In diesem Sinne einen schönen Abend
Tiefenseer
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
Re: Kosten Arztberichte amtsärztliche Nachuntersuchg. wg DU
Hallo Schäferhundschäferhund hat geschrieben:Wie Bitte !!! Du wurdest vor 18 Jahren (!) wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt und musst jetzt immer noch zu amtsärztlichen Nachuntersuchungen ? Also einen derart grassen Fall habe ich wirklich noch nie erlebt. Bei einer so langen Zeitspanne ist man doch dem Dienstbetrieb zwischenzeitig völlig entfremdet und auch mit seiner früheren Tätigkeit nicht mehr vertraut. Käme es tatsächlich zu einer Reaktivierung, dann müsstest Du komplett neu ausgebildet werden. Ich kann mir es eigentlich nur so vorstellen, dass Du noch ein vergleichsweise junger Kollege zu sein scheinst.trist hat geschrieben:ich wurde 1996 aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt.
Grüße vom
Schäferhund
Ja, ich war wirklich noch relativ jung. Und habe auch selbst die Hoffnung gehabt, nach 2 Jahren dank ärztlicher Bemühungen wieder in der Lage zu sein, zu arbeiten. Leider war das Gegenteil der Fall, so daß ich auch nicht von mir aus eine erneute Untersuchung anstrebte. Aber seither mit dem ständigen Damoklesschwert 'Amtsarzt und Reaktivierung' lebe. Je mehr Jahre vergingen, keimte in mir die Hoffnung, daß man froh sei, mich los zu sein. Warum man sich nach 12 jahren anders besann, weiß ich leider nicht - und war viel zu verunsichert, nachzufragen.
Und mir ist natürlich klar, daß es vielleicht nur darum geht, dem Gesetz genüge zu tun. Da ich ständig und intensiv in fachärztlicher Behandlung für alle meine Beschwerden bin und dies auch von den AÄen anerkannt wurde, wurde mir glücklicherweise nie der Vorwurf gemacht, zu wenig zu tun. Auch aus deren Gutachten an den DH ging eigtl immer hervor, daß sich mein Zustand trotz intensiver medizinischer Behandlung nicht besserte, eher im Gegenteil. Aber weil ich scheinbar noch nicht aufgegeben hatte, wolle man in 2 Jahren mal sehen, ob sich nicht doch was gebessert hätt... Und welche Schlüsse und warum mein DH aus den Gutachten zieht, könnte ich nur spekulieren, das scheint mir müßig.
So schlimm, wie die Termine jedes mal für mich sind, ist mir auch klar, daß auch die AÄe da ihr eigenes Interesse haben, denn die hiesigen Gesundheitsämter sind finanziell offensichtlich nicht so üppig ausgestattet und müssen halt auch fiskalisch denken bei dem, was sie tun.

Ich versuche also tatsächlich einerseits, das nicht zu persönlich zu nehmen sondern mich damit ab zu finden.
Wenn die Kostenfrage geklärt ist, werde ich aber trotzdem mal einen rechtlichen Rat einholen. Ich würde gern endlich zur Ruhe kommen. Wenn es mir doch mal in ein paar Jahren erheblich besser geht, hätte ich gar nix dagegen, endlich wieder aktiv meinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Denn weder finanziell noch von der Lebensqualität her ist mein jetziges Dasein etwas, was ich anderen wünschen würde. Aber da es genau so ist, wie Schäferhund es beschreibt, müßte ich schon rein fachlich noch mal komplett von vorne anfangen - als ich in den Ruhestand geschickt wurde, gab es in meinem Sachgebiet noch nicht mal Computer! -und ehrlich gesagt ist auch die zu erwartenden Reaktion der Kollegen etwas, was mich fürchten ließe, schnell wieder zu scheitern...
Grüße
trist
Zuletzt geändert von trist am 2. Apr 2014, 12:08, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Kosten Arztberichte amtsärztliche Nachuntersuchg. wg DU
ich muß tasächlich zugeben, daß ich mir schon immer gegen sowas den Schädel einrenne und in mancher Hinsicht zu vertrauensseelig bin/war. Da von unsereiner absolute Ehrlichkeit und Treue verlangt wird, ging ich ganz blauäugig davon aus, daß für alle anderen - die ja auch im öD sind - das gleiche gilt. Besonders weil im Fragebogen auf die Verpflichtung zu Vollständigkeit hingewiesen wurde und der Satz 'Das Gesundheitsamt gibt keinerlei Diagnosen an Ihren Arbeitgeber weiter' in Fettdruck vermerkt war.tiefenseer hat geschrieben:
Ein Satz zu Deinem Hinweis über die genauen psychischen Diagnosen.
Trist - Du mußt Dich von dem Gedanken trennen, dass Du gegenüber dem AA nicht mehr ein Patienten/Arzt Verhältnis hast. Somit unterliegt der AA auch nicht der Schweigepflicht. Er ist verpflichtet alle medizinischen Erkenntnisse über Dich dem Dienstherren mit zu teilen. Er hat auch zu beurteilen, in wie weit Deine Erkrankungen Einfluss auf eine erneute Rückernennung haben, d.h. er kann z.B. vorschlagen, dass Du noch täglich 2 Stunden arbeiten kannst und dabei folgende Tätigkeiten ausüben kannst.....
Die Personalstelle ist lediglich ausübenden Organ. Eine Entscheidung Seitens des AA wird nicht in Frage gestellt. Letztlich war die Pers.-Stelle Auftraggeber für Deine Untersuchung.
Nun ist es ja eh passiert und falls das Gutachten tatsächlich als normaler Brief an meinen DH ging, hat der Inhalt bestimmt seitdem die Runde gemacht.... Ist der Ruf erst ruiniert.... In mir keimt bloß der Verdacht, daß sie genau diese gesundheitliche Beeinträchtigung zum Anlaß nehmen, davon auszugehen, daß ich deswegen außerstande bin, mich zu wehren....
Der damailge AA wurde in den Jahren danach von einer jüngeren abgelöst, die mir gegen Ende unseres Termins von sich aus zusicherte, keine so detaillierten Diagnosen zu verwenden - das tat sie auch nicht, soweit ich das beurteilen kann. Und ich hatte das Thema natürlich nicht von mir aus angesprochen, sie selbst schien ziemlich empört über den Detailreichtum des vorherigen Gutachtens...
Aktuelle Laborbefunde habe ich immer mit, meist die aus dem aktuellen Jahr so daß der Verlauf gut erkennbar ist. Zum Glück wollten die bisher nie selbst zapfen - das wäre die Hölle für mich. an meine Venen darf mittlerweile nur noch mein Hausarzt der über gute Labore für alles verfügt. Wenn die das selbst wollten, würden die meine Ängste noch mal in anderer Ausprägung life erleben dürfenNoch eins zu den AA...
Ich habe gelernt, dass sie auschließlich Antworten zu meinem Gesundheitszustand und welche Beeinträchtigungen sie in meinem täglichen Ablauf haben , erhalten.
Wie es um meine fiannziellen Angelgenheiten ausschaut, wie oft ich täglich aufs Klo gehe (wenn es nichts mit meiner Erkrankung zu tun hat), wie oft ich mir in der Nase bohre, was meine Frau oder meine KInder machen...und...und...und...geht dem AA nichts an.
Gerne wird es damit begründet, man müsse sich schließlich ein Bild über mein soziales Umfeld machen (wird gerne bei psychischen Erkrankungen getan) geht dem AA nichts an. Er hat weder eine Fürsorgepflicht auf dienstrechtlicher Ebene mir gegenüber, noch ist er Arzt meines Vertrauens. Wenn man nicht alle Fragen zu deren Zufriedenheit beantwortet, drohen die gerne mal. Das haben sie um sonst. So lange alle erforderlichen aktuellen Unterlagen der behandelnden Ärzte vor liegen, bist Du bereits Deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen. ( Ich nehme gerne eine Liste mit, worauf alle übergebenen Arztberichte stehen und lasse es mir vom AA mit Unterschrift und Stempel quittieren- ist übrigens immer wieder ein amüsantes Schauspiel) Wenn aktuelle Laborbefunde vorliegen, sollte man die zum AA mitnehmen. Eine Blutentnahme kann in solch einem Fall unterbleiben. Ein AA hat KEIN Recht eine solche zu erzwingen wenn aktuelle Befunde vorliegen.
Er/sie haben letztlich nur medizinisch relavante Diagnosen zu berücksichtigen - mehr steht ihnen nicht zu.

In meinem Fall müßte ich das wirklich üben. Andererseits war ich bisher immer ziemlich ich selbst - ich könnte auch unter dem herrschenden Druck nicht anders - so daß meine die Dienstausübung hindernden Probleme deutlich zutage traten.Tja - und dort, wo keine Routine auf kommt- sich vielleicht sogar ein gesundheitlicher Zustand unmittelbar in Folge der AA-Untersuchung eher verschlechtert, dem kann ich nur raten, gehe/fahre sofort zu Deinem behandelnden Arzt und lass es dokumentieren.
Und - keine muss sich deshalb entschuldigen, ob er nun Routine darin bekommen hat oder nicht.
In diesem Fall wäre es vielleicht sogar sehr gut, wenn man im Vorfeld dafür sorgt, Fragen routiniert zu beantworten. Das vermeidet Unsicherheit und schafft klare Grenzen über zu sagendes und was man besser für sich behält.
Verglichen mit Euren teilweise geschilderten Erfahrungen waren meine AÄe zwar sehr fordernd und gründlich, schienen mir aber ehrlich bemüht, sich ein umfassendes Bild zu machen und auch mir und meiner Situation iR des Möglichen gerecht werden zu wollen.
Besonders die AÄin, die damals die Untersuchung vor der Zurruhesetzung vornahm, wirkte auf mich sehr 'menschlich'. Sie sprach sogar an, daß nach ihrer Einschätzung - angesichts meiner Krankengeschichte im Zusammnehang mit meiner beruflichen Laufbahn - mein Dienstherr seiner Fürsorgepflicht nicht ordentlich nachgekommen sei. Denn leider schien nie einer meiner Vorgesetzten oder die zuständige Personalstelle bemüht gewesen zu sein, heraus zu finden, ob es mir auf einem anderen Dienstposten nicht besser ginge.... Sie verstand auch nicht, warum man mich nicht mal zu einer Kur oder Reha empfohlen hatte, was vielleicht schlimmeres (die Zurruhesetztung) hätte verhindern können.
grüße
trist
- tiefenseer
- Beiträge: 485
- Registriert: 16. Mär 2014, 14:32
- Behörde:
Re: Kosten Arztberichte amtsärztliche Nachuntersuchg. wg DU
Hallo Trist,
ich weiß wie es ist, wenn die Seele verletzt ist und blutet.
Du hast den Eindruck aus dem Tal der Tränen nicht mehr heraus zu kommen und alles was Du Tag ein Tag aus machst fühlt sich wie ein Marathonlauf an.
Mir entzieht es sich dem Verständnis, warum man bei Dir erst nach 12 (!!!) Jahren plötzlich so aktiv wird.
Damit vor allen Dingen eine Wunde auf reißt, die scheinbar nie Zeit hatte, sich zu schließen geschweige denn zu heilen.
Aber das paßt zu meinen eigenen Erfahrungen - so ist der DH - moralisch der Satan...
Deine Eingangsfrage war ja, wer Dir die Kosten für die zuletzt angewiesene Untersuchung beim AA und die dafür erforderlichen Bescheinigungen übernimmt.
Hast Du Dich deshalb mal schriftlich an die Personalstelle gewandt?
Wenn das noch nicht geschehen ist, mach Kopien davon, schwärze die Diagnosen und schick sie dorthin.
Erkläre Ihnen, wie das in der Vergangenheit gehändelt wurde und aktuell keine Kostenübernahme mehr erfolgte.
Appeliere damit, dass Du eine Mitwirkungspflicht hast und dieser auch stets nachgekommen bist, indem Du sämtliche Befunde bereits zur Untersuchung vorgelegt hast, um eine Anforderung über Deine Ärzte zu vermeiden.
Um letztlich eine verbindliche Entscheidung vom AA zu erfahren, bedarf es hierzu der Einholung aktueller Befunde von den behandelnden Ärzten. Wie der Weg sich vollzieht ist doch unrelevant.
Bei Ablehnung der Kostenübernahme gibt es nur zwei Möglichkeiten,
betrachte es als teuer bezahltes Lehrgeld
oder
strebe eine Klage vor dem VG an.
Gruß Tiefenseer
ich weiß wie es ist, wenn die Seele verletzt ist und blutet.
Du hast den Eindruck aus dem Tal der Tränen nicht mehr heraus zu kommen und alles was Du Tag ein Tag aus machst fühlt sich wie ein Marathonlauf an.
Mir entzieht es sich dem Verständnis, warum man bei Dir erst nach 12 (!!!) Jahren plötzlich so aktiv wird.
Damit vor allen Dingen eine Wunde auf reißt, die scheinbar nie Zeit hatte, sich zu schließen geschweige denn zu heilen.
Aber das paßt zu meinen eigenen Erfahrungen - so ist der DH - moralisch der Satan...
Deine Eingangsfrage war ja, wer Dir die Kosten für die zuletzt angewiesene Untersuchung beim AA und die dafür erforderlichen Bescheinigungen übernimmt.
Hast Du Dich deshalb mal schriftlich an die Personalstelle gewandt?
Wenn das noch nicht geschehen ist, mach Kopien davon, schwärze die Diagnosen und schick sie dorthin.
Erkläre Ihnen, wie das in der Vergangenheit gehändelt wurde und aktuell keine Kostenübernahme mehr erfolgte.
Appeliere damit, dass Du eine Mitwirkungspflicht hast und dieser auch stets nachgekommen bist, indem Du sämtliche Befunde bereits zur Untersuchung vorgelegt hast, um eine Anforderung über Deine Ärzte zu vermeiden.
Um letztlich eine verbindliche Entscheidung vom AA zu erfahren, bedarf es hierzu der Einholung aktueller Befunde von den behandelnden Ärzten. Wie der Weg sich vollzieht ist doch unrelevant.
Bei Ablehnung der Kostenübernahme gibt es nur zwei Möglichkeiten,
betrachte es als teuer bezahltes Lehrgeld
oder
strebe eine Klage vor dem VG an.
Gruß Tiefenseer
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
Re: Kosten Arztberichte amtsärztliche Nachuntersuchg. wg DU
Hallo Tiefenseer
2008 - also bei der ersten 'Reaktivierungsuntersuchung' - zeigte sich der Aa auch verwundert und deutete an, dass nach so langer Zeit ein deratiges Ansinnen sehr ungewöhnlich sei und meist dann erfolgt, wenn irgendwas vorgefallen sei. Zb Anzeige einer Nebentätigkeit oder Ehrenamt, oder Studium oder ä - war aber alles nicht. Denunziantenum war dann noch Thema....
Als ich mir meine Kopie des Gutachtens abholte und zur Sekretärin 'Auf Wiedersehen in drei Jahren' sagte, erwiderte sie sogar 'na - wahrscheinlich nicht. Machen Sie sich da mal keine Gedanken...' Was wieder Hoffnungen schürte.
An die Personalstelle werde ich mich wenden, wenn es mir einerseits etwas besser geht als derzeit. Ich will mir erst mal in Ruhe rechtlichen Beistand suchen, um für gewisse Eventualitäten vorgesorgt zu haben. Bis dahin sehe ich das als Lehrgeld an - ein Teil der Kosten wurde ja erstattet. Spätestens wenn die nächste Ankündigung zur aä'lichen Untersuchung eintrifft, werde ich, bevor ich Atteste bei meinen Ärzten anfordere, die Kosten bei der veranlassenden Stelle abklären.
Deine Vorschläge zum Inhalt meines Schreibens werden dann aber in jedem Fall berücksichtig - Danke dafür!
Grüße
trist
2008 - also bei der ersten 'Reaktivierungsuntersuchung' - zeigte sich der Aa auch verwundert und deutete an, dass nach so langer Zeit ein deratiges Ansinnen sehr ungewöhnlich sei und meist dann erfolgt, wenn irgendwas vorgefallen sei. Zb Anzeige einer Nebentätigkeit oder Ehrenamt, oder Studium oder ä - war aber alles nicht. Denunziantenum war dann noch Thema....
Als ich mir meine Kopie des Gutachtens abholte und zur Sekretärin 'Auf Wiedersehen in drei Jahren' sagte, erwiderte sie sogar 'na - wahrscheinlich nicht. Machen Sie sich da mal keine Gedanken...' Was wieder Hoffnungen schürte.
An die Personalstelle werde ich mich wenden, wenn es mir einerseits etwas besser geht als derzeit. Ich will mir erst mal in Ruhe rechtlichen Beistand suchen, um für gewisse Eventualitäten vorgesorgt zu haben. Bis dahin sehe ich das als Lehrgeld an - ein Teil der Kosten wurde ja erstattet. Spätestens wenn die nächste Ankündigung zur aä'lichen Untersuchung eintrifft, werde ich, bevor ich Atteste bei meinen Ärzten anfordere, die Kosten bei der veranlassenden Stelle abklären.
Deine Vorschläge zum Inhalt meines Schreibens werden dann aber in jedem Fall berücksichtig - Danke dafür!
Grüße
trist