Wer verlasst Beihilfewechsel von 50 auf 70% bei 2. Kind?

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Gerda
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Re: Wer verlasst Beihilfewechsel von 50 auf 70% bei 2. Kind?

Beitrag von Gerda »

...sorry Schnitz, so traurig es für dich ist, aber denen ist das egal und da ist dann ists das Beste von "nichts gewusst zu haben" zu sprechen..... Plausibiliät hin und her, das ist wohl Lehrgeld gewesen.....

Gerda
Steinbock
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Re: Wer verlasst Beihilfewechsel von 50 auf 70% bei 2. Kind?

Beitrag von Steinbock »

Hallo Schnitz,

aus den Texten habe ich nicht erkennen können, dass die Beihilfestelle wusste, dass deine Ehefrau in der GKV versichert ist.

Denn es hätte ja auch die Möglichkeit gegeben, dass auch deine Ehefrau in einer PKV versichert ist und ihre Beihilfe 70 % (incl. 2 Kinder) bestanden hätte.
(nur ein Ehegatte kann 70 % Beihilfe während des Arbeitslebens erhalten (Ausnahme es sind 4 Kinder vorhanden - dann können die Kinder aufgeteilt werden))

Daher ein Tipp für die Zukunft: alle Änderungen in der Familie mit deiner PKV besprechen.
Ergänzend sollte man auch an eine Anwartschaftsversicherung für die Ehefrau bei der PKV denken.

Wenn deine PKV gewusst hätte, dass Du 2 Kinder hast - wäre von dort bestimmt eine Info zur Änderung des Beihilfesatzes gekommen.

Gruß vom Steinbock
Schnitz
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Re: Wer verlasst Beihilfewechsel von 50 auf 70% bei 2. Kind?

Beitrag von Schnitz »

Hier kommt die Lösung:
Ich habe eine Rechtsberatung in Anspruch genommen. Das Problem liegt darin begründet, dass die Beihilfestelle und die Bezügestelle der LBV aus datenschutzrechtlichen Gründen keinen Datenabgleich vornehmen dürfen, obwohl es ein und diesselbe Behörde ist. Das soll mal verstehen, wer will, lässt aber meine Hoffnung auf teilweise Rückerstattung ebenso zerplatzen wie Dortmund die Hoffnungen von Malaga gestern Abend in der Nachspielzeit...
Weiterhin hat mir heute der zweite Debeka-Mensch gesagt, ich müsste ERST vorweisen, dass ich 70% bekomme und dann könnte der Wechsel erfolgen. Laut Rechtsberatung ist das aber Unfug. Naja, am Montag ist der Termin mit dem Vertreter, mal sehen, wie es weitergeht. Ich werde versuchen, mit Druck auf die Tränendüse ein paar Monate zu retten. Schließlich zwingt mich ja niemand, bei der Debeka zu bleiben :wink:
Schnitz
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Re: Wer verlasst Beihilfewechsel von 50 auf 70% bei 2. Kind?

Beitrag von Schnitz »

Steinbock hat geschrieben:Hallo Schnitz,

aus den Texten habe ich nicht erkennen können, dass die Beihilfestelle wusste, dass deine Ehefrau in der GKV versichert ist.

Denn es hätte ja auch die Möglichkeit gegeben, dass auch deine Ehefrau in einer PKV versichert ist und ihre Beihilfe 70 % (incl. 2 Kinder) bestanden hätte.
(nur ein Ehegatte kann 70 % Beihilfe während des Arbeitslebens erhalten (Ausnahme es sind 4 Kinder vorhanden - dann können die Kinder aufgeteilt werden))

Daher ein Tipp für die Zukunft: alle Änderungen in der Familie mit deiner PKV besprechen.
Ergänzend sollte man auch an eine Anwartschaftsversicherung für die Ehefrau bei der PKV denken.

Wenn deine PKV gewusst hätte, dass Du 2 Kinder hast - wäre von dort bestimmt eine Info zur Änderung des Beihilfesatzes gekommen.

Gruß vom Steinbock
Ja, das haben mir Kollegen, die ihr erstes Kind auch privat versichert hatten, auch erzählt, dass sie darüber nur Bescheid wußten, weil die PKV ihnen das gesagt hat.

Meine Frau wird bald wieder über der Beitragsbemessungsgrenze liegen und dann ist die Überlegung, sie auch mit privat zu versichern. Aber was genau ist eine Anwartschaftsversicherung? Auf jeden Fall würde es dann ja eine Gesundheitsüberprüfung geben. Spielt das Eintrittsalter da eine Rolle für den Beitrag?
Da sie keine Beamtin ist, würde sie dann auch 70% Beihilfe bekommen, oder sehe ich das falsch? Sie zahlt jetzt allein schon 315 Euro, ein Kollege von mir mit Frau (auch Beamtin) zahlt für die ganze vierköpfige Familie nur 450 Euro, wobei da ja der Vater nur 50% Beihilfe bekommt, da die Mutter die 70% hat. Wir zahlen dann bald insgesamt 550 Euro (3x PKV + 1xGKV). Da brauche ich dann nur 20 Monate, dann habe ich meinen Verlust wieder gut gemacht :wink:

Ich sehe schon, ich sollte mal wieder Unterricht vorbereiten und Stundenpläne erstellen. Da habe ich wenigstens Ahnung von...
Steinbock
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Re: Wer verlasst Beihilfewechsel von 50 auf 70% bei 2. Kind?

Beitrag von Steinbock »

Schnitz hat geschrieben:
Ja, das haben mir Kollegen, die ihr erstes Kind auch privat versichert hatten, auch erzählt, dass sie darüber nur Bescheid wußten, weil die PKV ihnen das gesagt hat.

Meine Frau wird bald wieder über der Beitragsbemessungsgrenze liegen und dann ist die Überlegung, sie auch mit privat zu versichern. Aber was genau ist eine Anwartschaftsversicherung? Auf jeden Fall würde es dann ja eine Gesundheitsüberprüfung geben. Spielt das Eintrittsalter da eine Rolle für den Beitrag?
Eine Anwartschaftsversicherung bedeutet, dass der heutige Gesundheitszustand überprüft wird und bei Bedarf die Krankenversicherung aktiviert werden kann.
Spätere hinzukommende Krankheiten interessieren dann nicht mehr.

Bei einer heutigen PKV bei einem Einkommen über der JAEG von mtl. 4.350 € muss sich die Ehefrau zu 100 % versichern.
Beihilfe wird hier nicht berücksichtigt.
Als Arbeitnehmerin erhält die Ehefrau 50 % des Beitrages über den Arbeitgeber gezahlt, aber nur bis zum maximal-Satz von 287,44 € für die Krankenversicherung + 40,36 € für die Pflegeversicherung.

Dazu ein Beispiel mit einem guten Versicherungsschutz (incl. Chefarztbehandlung im Zweibettzimmer + Krankentagegeld von täglich 100 €) -
angenommen die Ehefrau ist 35 Jahre wäre der mtl. Beitrag = ca. 540 € - davon zahlt der Arbeitgeber 270 €.

Wenn bei Rentenbeginn die Ehefrau ein jährliches Einkommen von unter 18.000 € des VorVorKalenderjahres hat erhält sie Beihilfe in Höhe von 70 % und benötigt also nur dann eine Restkostenversicherung von 30%.
Ich sehe schon, ich sollte mal wieder Unterricht vorbereiten und Stundenpläne erstellen. Da habe ich wenigstens Ahnung von...
Na - dafür gibt es doch Foren, wo man das Wissen austauschen kann.
Wäre doch schlimm wenn jeder alles wüsste.

Wenn noch Fragen sind einfach melden - ich helfe gerne.

Gruß vom Steinbock
Steinbock
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Re: Wer verlasst Beihilfewechsel von 50 auf 70% bei 2. Kind?

Beitrag von Steinbock »

Hallo,
Schnitz hat geschrieben:Weiterhin hat mir heute der zweite Debeka-Mensch gesagt, ich müsste ERST vorweisen, dass ich 70% bekomme und dann könnte der Wechsel erfolgen. Laut Rechtsberatung ist das aber Unfug. Naja, am Montag ist der Termin mit dem Vertreter, mal sehen, wie es weitergeht. Ich werde versuchen, mit Druck auf die Tränendüse ein paar Monate zu retten. Schließlich zwingt mich ja niemand, bei der Debeka zu bleiben :wink:
Richtig - der Nachweis ist nicht erforderlich gegenüber der PKV / allerdings die Beihilfe benötigt den Nachweis über den Versicherunsschutz bei der PKV.

Gruß vom Steinbock
Schnitz
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Re: Wer verlasst Beihilfewechsel von 50 auf 70% bei 2. Kind?

Beitrag von Schnitz »

@Steinbock, Gerda, Klaus...

Vielen Dank für Eure ausführlichen Antworten! Ich habe mit Hilfe von Foren schon viel Geld gespart, vor allem bei Autoreparaturen bzw. Reparaturanleitungen. Hätte ich dieses Forum vorher gekannt, wäre mir das sicher nicht passiert. Aber es hätte schlimmer kommen können. Hätte ich mich nicht die Nahrungskette hochgearbeitet (na gut, ein bisschen Glück war auch dabei), hätte ich die Gehaltsgrenze erst in ca. 15 Jahren überschritten. Das wären weitere 10.000 Euro gewesen... Ich Immer positiv denken :)

@Steinbock
Woher weißt Du, dass meine Frau 35 Jahre alt ist?
Steinbock
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Re: Wer verlasst Beihilfewechsel von 50 auf 70% bei 2. Kind?

Beitrag von Steinbock »

Schnitz hat geschrieben:@Steinbock, Gerda, Klaus...
@Steinbock
Woher weißt Du, dass meine Frau 35 Jahre alt ist?
Keine Angst - ich kenne deine Frau nicht.
Sollte nur als Beispiel dienen - dass ich so gut geschätz habe - überrascht mich jetzt auch.

Viele Grüße und natürlich auch einen Gruß an deine Frau.

vom Steinbock
Schnitz
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Re: Wer verlasst Beihilfewechsel von 50 auf 70% bei 2. Kind?

Beitrag von Schnitz »

@Steinbock

Das wäre ja auch ein bisschen unheimlich gewesen :wink:
Gruß auch unbekannterweise an - falls vorhanden - Deine Frau!
Beyer
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Re: Wer verlasst Beihilfewechsel von 50 auf 70% bei 2. Kind?

Beitrag von Beyer »

Hallo Schnitz und Steinbock,

tolles Forum, und

Wahnsinn, mir ist das auch passiert, unser 2. Kind ist 2007 geboren worden, meine Ehefrau ist bei der GKV/nicht verbeamtet.

Bei mir wusste die PKV von der Geburt des zweiten Kindes, weil wir - wie schon für Kind 1 - das Kind für einen Monat bei mir privat mitversichert haben und dann die PKV für Kind 2 dann kostenpflichtig auf Ruhen umgestellt haben. Dazu habe ich mich seinerzeit beraten lassen. Dass ich meine PKV auf 30% reduzieren könnte, hat mir leider keiner gesagt.

Wie steht es in meinem Fall, könnt Ihr mir da bitte helfen? Momentan raucht mir nur noch der Kopf vor lauter Infos aus dem Forum.

Bei mir geht bei der Beitragsrückerstattung um eine stolze Summe, andererseits befürchte ich, dass die PKV dann auch 20% der erstatteten Leistungen von mir zurückfordern könnte (dann könnte ich einpacken...).

Allerbesten Dank im Voraus
Beyer
Steinbock
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Re: Wer verlasst Beihilfewechsel von 50 auf 70% bei 2. Kind?

Beitrag von Steinbock »

Hallo Beyer,
Beyer hat geschrieben:Hallo Schnitz und Steinbock,

tolles Forum, und

Wahnsinn, mir ist das auch passiert, unser 2. Kind ist 2007 geboren worden, meine Ehefrau ist bei der GKV/nicht verbeamtet.

Bei mir wusste die PKV von der Geburt des zweiten Kindes, weil wir - wie schon für Kind 1 - das Kind für einen Monat bei mir privat mitversichert haben und dann die PKV für Kind 2 dann kostenpflichtig auf Ruhen umgestellt haben. Dazu habe ich mich seinerzeit beraten lassen. Dass ich meine PKV auf 30% reduzieren könnte, hat mir leider keiner gesagt.
(Dies trifft allerdings nur dann zu, wenn Du nicht nach Landesrecht von Hessen, bzw. Bremen und auch nicht als Beamter bei der Post oder Bahn beschäftigt bist. Hier geht es bei der Beihilfe um andere Richtlinien.)

DU solltest dich auf jeden Fall fragen, ob dein Versicherungsvermittler für dich der richtige ist, denn dieser hätte dich darauf aufmerksam machen müssen. Evt. solltest du den Vermittler wechseln.

Für welchen Zeitraum eine rückwirkende Restkostenreduzierung bei der PKV möglich ist, besprichst Du am besten mit dem Versicherer direkt.
Was mich allerdings noch wundert ist, dass dich deine Beihilfestelle auf den erhöhten Beihilfeanspruch nicht aufmerksam gemacht hat.
Denn eine Überversicherung über die 100 % Grenze ist nicht erlaubt. (PKV 50 % + Beihilfe 70 %).
Wie steht es in meinem Fall, könnt Ihr mir da bitte helfen? Momentan raucht mir nur noch der Kopf vor lauter Infos aus dem Forum.

Bei mir geht bei der Beitragsrückerstattung um eine stolze Summe, andererseits befürchte ich, dass die PKV dann auch 20% der erstatteten Leistungen von mir zurückfordern könnte (dann könnte ich einpacken...).
Du musst die Absicherung klären und zwar mit der PKV, wie auch mit der Beihilfestelle.

Gruß vom Steinbock
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