Laufbahnwechsel freiwillig oder Pflicht?

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lenchen
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Re: Laufbahnwechsel freiwillig oder Pflicht?

Beitrag von lenchen »

Hallo,
ich bin neu hier und erhoffe mir ein paar Antworten...
Bei mir wurde die Polizeidienstuntauglichkeit- nicht jedoch die allgemeine Du- durch einen AA festgestellt. Die Behörde hat sich dem Urteil angeschlossen und will mich ( F2 ) in die 2jährige Unterweisungszeit für den Laufbahnwechsel "stecken".
Jetzt bin ich aber Polizeibeamtin geworden und aufgrund einer kaputten rechten Schulter pdu - was ich mir ja nicht ausgesucht habe. Hätte ich beruflich in die Verwaltung gewollt, hätte ich diese Laufbahn eingeschlagen. Bürojob geht gar nicht - für mich.
Kann ich somit entgegen meines Willens zum Studium "gezwungen" werden? Die Verwaltungsvorschriften kenne ich:-)...Weiterhin habe ich zwei kleine Kinder und mir ist ein Studium in 60km Entfernung nicht möglich...
Danke im Voraus
Lenchen
Steinbock
Beiträge: 916
Registriert: 20. Mai 2012, 11:50
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Re: Laufbahnwechsel freiwillig oder Pflicht?

Beitrag von Steinbock »

Hallo Lenchen,

weitere Informationen wären schon sinnvoll.

Bist Du Landes oder Bundesbeamtin ?
Wenn Land welches ?
Mittlerer oder gehobener Dienst ?
B.a.L oder B.a.P ?
Der Laufbahnwechsel soll aber sicher im Zuständigkeitsbereich der Polizei stattfinden.

Gezwungen werden, kannst du nicht.
Möglich wäre dann entsprechend der fehlenden Informationen eine Versetzung in den Ruhestand,
bzw. eine Entlassung aus dem Polizeidienst,
oder eine Tätigkeit in der Verwaltung, vermutlich ohne weitere Beförderungsmöglichkeiten.

Nun du musst dich wohl damit abfinden, dass der Job als Polizistin vorbei ist.

Auch solltes Du einmal darüber nachdenken, dass man z.B. als Landesbeamtin in dem jeweiligen Bundesland versetzt werden kann.
Und dies könnte dann sogar noch weiter sein - als diese 60 km.

Gruß vom Steinbock
lenchen
Beiträge: 2
Registriert: 30. Aug 2013, 18:56
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Re: Laufbahnwechsel freiwillig oder Pflicht?

Beitrag von lenchen »

Hallo Steinbock,

Bal gehobener Dienst in NRW. Eine Versetzung innerhalb der Behörde z.B. in ein KK ist bis zum 1.11.12 möglich gewesen. Jetzt, da es nur noch pdu gibt und nicht mehr eingeschränkt verwendungsfähig, gibt es das so in meiner Behörde nicht mehr. Das heisst, ich müsste ein 2jähriges Studium an einer Verwaltungsfachhochschule machen, obwohl ich schon 3 Jahre studiert habe. ..
Danach wird man innerhalb der Behörde in der Verwaltung untergebracht.
Aber leider ist Verwaltung nicht Polizei....
Und bei einer dauerhaften Versetzung kann die Familie mit. Bei täglich 60 km für jeweils Hin- und Rückfahrt leider nicht..
Gruß
lenchen
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