55er Vorruhestand Beamte bis 2016 verlängert?

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T-komiker
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Re: 55er Vorruhestand Beamte bis 2016 verlängert?

Beitrag von T-komiker »

Leasingbeamter hat geschrieben:Mich würde jedoch interessieren, ob jemand von der Deutschen Post AG schon mal versucht hat, einen Antrag auf Vorruhestand bei seiner NL zu stellen. Falls ja, wie hat die NL darauf reagiert.
Die gelbe Post nutzt die Vorruhestandsregelung nicht, daher macht ein Antrag dort keinen Sinn. Die Regelung gibt's meines Wissens nur bei Telekom.
Und demnächst wahrscheinlich bei der Postbank, weil die Deutsche Bank die Beamten los werden will.

VG
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Leasingbeamter
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Re: 55er Vorruhestand Beamte bis 2016 verlängert?

Beitrag von Leasingbeamter »

T-komiker hat geschrieben:
Leasingbeamter hat geschrieben:Mich würde jedoch interessieren, ob jemand von der Deutschen Post AG schon mal versucht hat, einen Antrag auf Vorruhestand bei seiner NL zu stellen. Falls ja, wie hat die NL darauf reagiert.
Die gelbe Post nutzt die Vorruhestandsregelung nicht, daher macht ein Antrag dort keinen Sinn. Die Regelung gibt's meines Wissens nur bei Telekom.
Und demnächst wahrscheinlich bei der Postbank, weil die Deutsche Bank die Beamten los werden will.

VG
Ein Ex-Telekomiker
Tja, das stimmt leider @t-komiker. Ich werde aber trotzdem in ca. zwei Jahren einen Antrag auf Vorruhestand bei meiner NL stellen. Das Recht dazu habe ich, leider keinen Rechtsanspruch auf die Vorruhestandsregelung. Meine Hoffnung ist jedoch, dass mein Arbeitgeber eine Ausnahme macht bzw. er das Instrument Vorruhestand bis dahin anwendet. Man hat bekanntlich ja schon Pferde kotzen sehen :mrgreen: Denn was will die DP AG mit einem 58-Jährigen Beamten der 11 Jahre bei einem Jobcenter war und einen Sack voll Einschränkungen hat?
Deshalb die Frage, ob jemand schon Erfahrungen mit so was bei der DP AG gemacht hat :wink:
FridolinMYK
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Re: 55er Vorruhestand Beamte bis 2016 verlängert?

Beitrag von FridolinMYK »

Hallo Telekomiker,

am 13.09. fand die erste Beratung (Lesung?) des von der Bundesregierung eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung
der Postbeamtenversorgungskasse
(PVKNeuG) statt.
– Drucksache 17/10307 –
Quelle:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/17/17192.pdf

Im Tagesprotokoll (s.o.)vom 13.09.2012 auf Seite 23120, Punkt 3b, nachzulesen.

Beschluß: Überweisung an die Ausschüsse:
Haushaltsausschuss (f)
Innenausschuss
Finanzausschuss
Ausschuss für Arbeit und Soziales

Weitere Termin sind mir nicht bekannt. Ich tippe mal das die Ausschüsse bis Ende Oktober tagen.
Bis Ende 2012 wird das Gesetz verabschiedet sein, es geht ja zu erst um die Neuordnung der Postbeamtenversorgungskasse. Wenn ich neue Infos habe gebe ich diese hier bekannt.

Das Telekom dann wieder bis Mai braucht um den infragekommenden Beamten ein Angebot zu machen ist einfach zu akzeptieren. Das liegt an den finanztechnischen Abhängigkeiten für die Mittelfreigabe in 2013. Das Spiel um die Möglichkeit von Vorruhestandsregelungen geht doch schonb ein paar Jahre, bei der letzten Verlängerung in 2008 wurde auch groß erzählt, ob das Unternehmen den Vorruhestand den Beschäftigten anbietet ist noch nicht entschieden.
Dazu ein paar Fakten:
- Der Personalabbau geht auch in 2013 weiter ( Sharded Headquarter, Telekom IT)
- Schrumpfender Umsatz auch in 2013 für Deutschland erwartet
- Profitabilität liegt hinter Wettbewerbsniveau
Alle 3 Fakten erzeugen Druck auf die Personalstärke, d.h. das Unternehmen muss Personal abbauen. Ich bin schon gespannt auf ein Angebot, ich bin nämlich käuflich.


Gruß
FridolinMYK
Zuletzt geändert von FridolinMYK am 17. Sep 2012, 12:35, insgesamt 1-mal geändert.
FridolinMYK
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Re: 55er Vorruhestand Beamte bis 2016 verlängert?

Beitrag von FridolinMYK »

Nichts, außer das es um Beamte der PNU geht. Es ist aber so, das die Vorruhestandsregelung mit dieser Vorlage angepasst wird.
FridolinMYK
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Re: 55er Vorruhestand Beamte bis 2016 verlängert?

Beitrag von FridolinMYK »

Hallo Mitsumo,

mit welcher Vorlage wird denn die Anpassung der Vorruhestandsregelung nach Ihrer Meinung geregelt?
Ich habe nicht geschrieben das die Vorruhestandregelung mit dem
"Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Postbeamtenversorgungskasse (PVKNeuG)" angepasst wird, sondern mit der Vorlage zu diesem Gesetz, die eben mehr enthält als das was in der Überschrift ausgesagt wird. Hier sollen keine schlafende Hunde geweckt werden.

Liebe Grüße
FridolinMYK
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Bundesfreiwild
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Re: 55er Vorruhestand Beamte bis 2016 verlängert?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Man kann sich das ganze Zeug im Internet/Bundestag irgendwo durchlesen. Die haken halt mit diesem Dekret so einige Dinge ab.
55-er, ATZ-Flexibilisierung für PNU, Versorgungskasse... was halt grad anliegt.
Die letzte Lesung der div. Gesetzesänderungen soll Mitte/Ende November sein, dann können sie 2013 in Kraft treten.
Torquemada
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Re: 55er Vorruhestand Beamte bis 2016 verlängert?

Beitrag von Torquemada »

Ich frage mich nur, was die Telekom dann mit den paar Tausend Beamten machen will, die derzeit noch unter 50 Jahre alt sind. Später in die Dienstunfähigkeit knüppeln ? Oder einfach an den Bund zurückgeben ? Oder noch zwanzig Jahre arbeiten lassen ?
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Bundesfreiwild
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Re: 55er Vorruhestand Beamte bis 2016 verlängert?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Da unsere Chefetage ja selbst meist nur eine Halbwertzeit von 5-6 Jahre hat, machen die sich bestimmt keine Gedanken über Probleme, die nach 2014 auftreten. Die müssen dann andere, überbezahlte Selbstdarsteller lösen. Ziel ist immer das nächste Jahr und die Zielerreichungsprämie. Sehr viel weiter gucken die nicht hinaus.
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Bundesfreiwild
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55-er-Ruhestand bis 2016

Beitrag von Bundesfreiwild »

So... ist am 17.09. im Bundestag beschlossen worden:
55-er-Vorruhestandsregelung bis 2016.
Dann gehe ich davon aus, dass Ende März 2013 auch das Budget dafür wieder bereit gestellt wird.
Vorher kriegen die das ja immer mit dem Konzern-Finanzzirkus nicht auf die Reihe.
klammeraffe
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Re: 55er Vorruhestand Beamte bis 2016 verlängert?

Beitrag von klammeraffe »

Hallo

wo finde ich diesen Beschluss des Bundestages?

Karl
pitter1234
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Re: 55er Vorruhestand Beamte bis 2016 verlängert?

Beitrag von pitter1234 »

Hallo,

nirgedendwo, da noch kein Beschluss über eine Verlängerung, sondern nur der Beschluss da in die Aussüsse zu geben

Pitter
Torquemada
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Re: 55er Vorruhestand Beamte bis 2016 verlängert?

Beitrag von Torquemada »

Das ist ein GESETZ und kein Beschluss.
pitter1234
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Re: 55er Vorruhestand Beamte bis 2016 verlängert?

Beitrag von pitter1234 »

OK,
Ich habe verstanden dass es zur Diskussion in die Ausschüsse gegeben wurde, um dann zum Beschluss an den Bundestag zurückgegeben wird. Das ist ja noch nicht geschehen, oder
Gruß Pitter
DObermann
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Re: 55er Vorruhestand Beamte bis 2016 verlängert?

Beitrag von DObermann »

Gundsätzlich:
Drei Akteure sind maßgeblich am Gesetzgebungsverfahren beteiligt: die Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat.
Die Rolle der Bundesregierung liegt überwiegend im Initiativbereich. Etwa zwei Drittel aller Gesetzentwürfe werden von der Bundesregierung eingebracht. Zentrales Organ im Gesetzgebungsprozess ist der Deutsche Bundestag. Dort werden alle Bundesgesetze beschlossen.
Anschließend befasst sich der Bundesrat mit diesen Gesetzesbeschlüssen. Seine Mitwirkungsrechte sind abhängig vom Inhalt der Gesetze.

Der Deutsche Bundestag behandelt Gesetzentwürfe in der Regel in drei Lesungen. Am Ende der ersten Lesung steht die Überweisung des Entwurfs an einen oder mehrere Ausschüsse. Im Anschluss an die Beratungen in den Ausschüssen finden die zweite und dritte Lesung statt. Während in der zweiten Lesung hauptsächlich Änderungsanträge vorgebracht werden, ist die dritte Lesung regelmäßig der Schlussabstimmung vorbehalten.

Alle im Bundestag verabschiedeten Gesetze werden dem Bundesrat zugeleitet. In diesem so genannten zweiten Durchgang sind die Handlungsmöglichkeiten des Bundesrates davon abhängig, ob der Gesetzesbeschluss seiner Zustimmung bedarf oder nicht.
Handelt es sich um ein Zustimmungsgesetz, hat der Bundesrat drei Handlungsmöglichkeiten: er kann dem Gesetz zustimmen, seine Zustimmung verweigern oder den Vermittlungsausschuss anrufen.

Hat der Bundesrat einem Gesetz zugestimmt oder darauf verzichtet, Einspruch einzulegen oder wurde der Einspruch des Bundesrates vom Bundestag überstimmt, ist das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren erfolgreich abgeschlossen.
Das Gesetz muss nunmehr noch vom zuständigen Minister und der Bundeskanzlerin gegengezeichnet, vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Grüße
vossloch
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Re: 55er Vorruhestand Beamte bis 2016 verlängert?

Beitrag von vossloch »

am 27. September 2012 hat der Bundestag gewichtige Änderungen im Postpersonalrechtsgesetz sowie bei der Postbeamtenversorgungskasse beschlossen.
Die Aufgaben der Postbeamtenversorgungskasse (PVK) werden der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation, Deutsche Bundespost (BAnst PT) übertragen. Das Personal des Bundes-Pensions-Service für Post und Telekommunikation e.V. (BPS - PT) wird dadurch auf die BAnst PT übergeleitet.
Im Anwendungsbereich des Postpersonalrechtsgesetzes werden dauerhafte Zuweisungen von Beamtinnen und Beamten künftig auch an Konzernmutter- Konzernschwesterunternehmen der Postnachfolgeunternehmen ermöglicht.
Eine gesonderte Vertretung für Beamtinnen und Beamte wird nur in den Betriebsräten der Postnachfolgeunternehmen gebildet, nicht aber in den Konzernbetriebsräten einer etwaigen Konzernmuttergesellschaft.
Die bisherige Beteiligung der „Bundesanstalt Post und Telekommunikation, Deutsche Bundespost“ bei der Genehmigung der Stellenpläne der Postnachfolgeunternehmen entfällt.
Die Regelungen zum Vorruhestand für die bei den Postnachfolgeunternehmen beschäftigten Beamtinnen und Beamten werden um weitere 4 Jahre verlängert (bis 31.12.2016) sowie eine Ermächtigungsgrundlage zum Erlass unternehmensspezifischer Regelungen von Altersteilzeitbeschäftigung geschaffen.
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