Kostenzusage Beihilfe => Muss Debeka auch zahlen

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sportandmore
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Re: Kostenzusage Beihilfe => Muss Debeka auch zahlen

Beitrag von sportandmore »

Hallo Steinbock und alle Mitleser,
Steinbock hat geschrieben: an anderer Stelle habe ich schon einige deiner fehlerhaften Texte widerlegt.
- was bitte ist fehlerhaft?
Steinbock hat geschrieben: wer jammert denn hier ?
Jedoch sind einige Fragen gerade zum Beihilferecht bzw. PKV berechtigt.
Wer beschäftigt sich denn beim Vertragsabschluss groß damit.
Ein Versicherungsvermittler aus der Nachbarschaft gibt sich als Beihilfespezialist aus und schon ist man davon überzeugt, dass dieser einem den richtigen Tarif vermittelt.
- ich habe nicht gesagt dass HIER jemand jammert und Fragen sind sogar sehr berechtigt
- dies ist der Punkt, wer sich damit nicht beschäftig und dem Nachbarn vertraut, darf sich nicht wundern wenn die PKV nicht zahlt
Mein Tipp ist grundsätzlich, dass man beim Abschluss einer PKV die Leistungen vergleichen sollte und nach dem Leistungsprinzip entscheiden soll.
Wichtig wäre für einen Beihilfeberechtigten, dass er einen Tarif wählt, der auch die Beihilfelücken (Zahnersatz, Brillen, Heilpraktiker, Auslandsreise) absichert.
Außerdem sollte ein Tarif ausgewählt werden, der auch bei Versetzung ins Ausland bzw. späterem Aufenthalt als Ruhestandsbeamter z.B. auf Malorca einen vollständigen Versicherungsschutz bietet.
Und was auch ganz wichtig ist, wenn der Nachwuchs dazu kommt, keine Gesundheitsprüfung erforderlich ist.
- bin ganz deiner Meinung, hab auch nie etwas anderes behaupte, oder?
- daher ist die Beihilfeergänzung absolut wichtig, wird aber oft aus "Sparsamkeit" drauf verzichtet
- Mallorca: da innerhalb Europa, immer voller Versicherungsschutz gilt ist dies nicht das Problem, sonder eher die Bindung an die GOÄ + GOZ (die gibt es nur in D) daher Tarif mit Erstattung über GOÄ + GOZ
- Kindernachversicherung geht IMMER ohne Gesundheitsprüfung, d.h. die PKV MUSS das Kind, egal ob gesund oder krank, in der gleichen Leistung in der der Hauptversicherte versicherte ist, versichern
und wieder falsch - auf BH kann man nicht verzichten.
wieso nicht?
wenn er in der GKV ist bekommt er keine BH!
daher verzichtet er mit der Wahl der GKV darauf und darf die Beiträge voll selbst zahlen, oder?
Warum reitest Du hier ständig mit der Haftung auf deinem Makler herum.
Jeder Versicherungsvermittler haftet.
weil es so ist und der der für dass was er tut voll und selbst haftet, wohl etwas genauer und seriöser berät, als jemand der unter dem sog. Haftungsdach der Versicherungsgesellschaft steht, oder?
Aber sicher geht noch mehr. wie z.B. 1-Bett-Zimmer im Krankenhaus / Beitragsentlastung im Alter / Pflegezusatzversicherung /
Nur dies sollte jeder für sich entscheiden.
- da wir von der PKV sprachen hab ich die Pflegezusatz nicht aufgeführt, natürlich sehr wichtig, wenn vernünftige Tagessätze, und JA ich hab eine ab Pflegestufe 0
- 1-Bettzimmer war MIR nicht wichtig
- Beitragsentlastung ist mit Vorsicht zu betrachten, da es darauf ankommt was mit den Beiträgen zur Beitragsentlastung bei Einsetzen der Beitragsentlastung passiert, anders formuliert, muss ich die Beitragsentlastung voll weiterzahlen oder reduziert sich der Beitrag zur Beitragsentlastung ebenfalls?
Bei fast allen muss ich den Beitrag zu 100% weiterzahlen, und dann macht es wenig Sinn, zumal ich daran denken muss, dass sich der Tarif ja auch verändert mit dem Anspruch auf Pension
für mich z.B. käme ein Kurtagegeld nicht in Frage - dies wird nur benötigt wenn einer gerne einen Kur-Urlaub macht.
Eine Anschlussheilbehandlung (Reha) im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt wird von einer PKV immer gezahlt.
- mir ist die Kur wichtig und es kostet sehr sehr wenig / Monat
- REHA wird eben NICHT immer und automatisch gezahlt, sonder nur so wie du sagt nach einem Krankenhausaufenthalt, und was ist mit REHA nach ambulanter Behandlung?

vG

SAM

PS: ich will nicht streiten und hoffe es kommt auch so an als ob ich es wollte
nur durch solche Diskussionen auf Augenhöhe kommen wir weiter
Dank und weiter so, ich find es klasse

Hoffe nur ich kann noch länger mithalten, sonst brauch ich Unterstützung, wenn es noch tiefer in die Materie PKV vs. GKV und Leistungen geht :-)
dann muss der "Freundeskreis" her :-)
grummel2005
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Re: Kostenzusage Beihilfe => Muss Debeka auch zahlen

Beitrag von grummel2005 »

welche PKV hast Du denn nun?

in meinen Debeka Tarifen (Normal plus BE) habe ich einige der von Dir beschriebenen Dinge, die angeblich nicht, oder nur einmal pro Jahr gezahlt werden schon ohne Probleme erhalten
sportandmore
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Re: Kostenzusage Beihilfe => Muss Debeka auch zahlen

Beitrag von sportandmore »

bin bei der DBV

@grummel2005
was hab ich denn benängelt oder ausgeschlossen, was du bekommen hast?

vG

SAM
Steinbock
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Re: Kostenzusage Beihilfe => Muss Debeka auch zahlen

Beitrag von Steinbock »

[quote="sportandmore
und wieder falsch - auf BH kann man nicht verzichten.
wieso nicht?
wenn er in der GKV ist bekommt er keine BH!
daher verzichtet er mit der Wahl der GKV darauf und darf die Beiträge voll selbst zahlen, oder?

leider falsch - auch wenn er in der GKV versichert ist, kann er bei Arztrechnungen wählen über wen er die Kosten abrechnet.
über die GKV oder über die Beihilfe. z.B. bei Zahnersatz, oder für die Chefarztbehandlung im Krankenhaus wird er wohl die Beihilfe wählen.

Warum reitest Du hier ständig mit der Haftung auf deinem Makler herum.
Jeder Versicherungsvermittler haftet.
weil es so ist und der der für dass was er tut voll und selbst haftet, wohl etwas genauer und seriöser berät, als jemand der unter dem sog. Haftungsdach der Versicherungsgesellschaft steht, oder?

leider falsch - das Haftungsdach der Versicherungsgesellschaft gibt es nur für Angestellte.
Allerdings alle sonstigen Versicherungsvermittler (Agenturinhaber) wie auch Versicherungsberater sind selbständig, und benötigen nach der Gewerbeordnung bzw. nach dem Versicherungsvertragsgesetz eine
Vermögensschadenshaftpflichtversicherung und haften auch bei Falschberatung.

Aber sicher geht noch mehr. wie z.B. 1-Bett-Zimmer im Krankenhaus / Beitragsentlastung im Alter / Pflegezusatzversicherung /
Nur dies sollte jeder für sich entscheiden.
- da wir von der PKV sprachen hab ich die Pflegezusatz nicht aufgeführt, natürlich sehr wichtig, wenn vernünftige Tagessätze, und JA ich hab eine ab Pflegestufe 0
- 1-Bettzimmer war MIR nicht wichtig
- Beitragsentlastung ist mit Vorsicht zu betrachten, da es darauf ankommt was mit den Beiträgen zur Beitragsentlastung bei Einsetzen der Beitragsentlastung passiert, anders formuliert, muss ich die Beitragsentlastung voll weiterzahlen oder reduziert sich der Beitrag zur Beitragsentlastung ebenfalls?
Bei fast allen muss ich den Beitrag zu 100% weiterzahlen, und dann macht es wenig Sinn, zumal ich daran denken muss, dass sich der Tarif ja auch verändert mit dem Anspruch auf Pension
für mich z.B. käme ein Kurtagegeld nicht in Frage - dies wird nur benötigt wenn einer gerne einen Kur-Urlaub macht.
Eine Anschlussheilbehandlung (Reha) im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt wird von einer PKV immer gezahlt.
- mir ist die Kur wichtig und es kostet sehr sehr wenig / Monat
- REHA wird eben NICHT immer und automatisch gezahlt, sonder nur so wie du sagt nach einem Krankenhausaufenthalt, und was ist mit REHA nach ambulanter Behandlung?

Also legst Du wert auf einen schönen Kur-Urlaub.
Eine Reha kann man auch ambulant machen.

Wir sind doch nicht zum streiten hier im Forum, oder.
Eine nette Diskussion bringt doch viel mehr und ist doch auch sehr spannend.


Gruß vom Steinbock
grummel2005
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Re: Kostenzusage Beihilfe => Muss Debeka auch zahlen

Beitrag von grummel2005 »

schon erhalten (entweder ich selbst, meine Gattin oder meine Kinder)

orthopädische Schuheinlagen, Mehrkosten für orthopädische Schuhe, Kompressionsstrümpfe haben wir schon bis zu 4 mal erhalten - ohne Probleme

die Sachen hab ich auch:
- Heilpraktikerleistungen
- Naturheilverfahren
- ambulante und stationäre Psychotherapieleistungen
- Sehhilfen bis ??? EUR
- keine Selbstbeteiligung
- Beihilfergänzung
- GOÄ: ohne Begrenzung
- GOZ: ohne Begrenzung
- 2-Bettzimmer + Chef
- Kurtagegeld
- Krankenhaustagegeld

und nun?
soll ich Dir die Polize zeigen oder die Beitragsrechnung?
sportandmore
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Re: Kostenzusage Beihilfe => Muss Debeka auch zahlen

Beitrag von sportandmore »

@Steinbock

- Grundsätzlich erhält man in der GKV keine BH sondern NUR auf Heilpraktiker, Zahnersatz und Privatärztliche Behandlung im Krankenhaus und dann aber auch nur den entsprechenden Prozentsatz, der Rest geht zu eigenen Kosten oder über Beihilfeergänzungstarif
d.h. doch Standartversorgung GKV zzgl. die o.g. Zusatzleistungen i.H.v. z.B. 50% BH + wenn vorhanden BH-ergänzungstarif
wobei im KH ja auch noch Abschläge kommen, daher Krankenhaustagegeld wichtig

oder hab ich da was falsch verstanden?


- zum Versicherungsberater: der darf nur beraten und keine Versicherung vermitteln, bzw. für die Vermittling keine Provision von der Gesellschaft bekommen, daher verlangt er ein Honorar von Kunden
- Makler kein Honorar vom Kunden, dafür Provision von der Gesellschaft, da nicht nur für eine Gesellschaft tätig, braucht er eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
- Ausschließlichkeitsvertreter, wie das Wort Ausschließlichkeit schon sagt nur für eine Gesellschaft tätig (z.B. Debeka, HUK) die können nichts anderes anbieten und vergleichen daher auch nicht wirklich.
die Praxis der Haftung sieht leider anders aus: hier haftet die Versicherungsgesellschaft mit einem Haftungsdach, der Ausschließlichkeitsvertreter muss zum Beispiel seine Qualifikation (mit einer Prüfung bei der IHK) nicht nachweisen, da der Gesetzgeber annimmt, dass Versicherer aus Eigeninteresse seinen Vertrieb entsprechend schult (die "Prüfung" findet intern statt). Es gibt unterschiedliche Zulassung
laut IHK:
Grundsätzlich verlangt das neue Versicherungsvermittlerrecht von jedem selbständigen Versicherungsvermittler eine Gewerbeerlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO). Von dieser Regel gibt es allerdings eine Reihe von Ausnahmen, von denen die Sonderregelung für „gebundene Vermittler” nach § 34 d Abs. 4 GewO die gewichtigste ist. Das Gesetz versteht unter gebundenen Vermittlern
Ausschließlichkeitsvertreter, die auf der Grundlage eines Agenturvertrages nur Versicherungsprodukte eines Versicherungsunternehmens vermitteln, oder Mehrfachvertreter, die vertraglich an mehrere Versicherungsunternehmen gebunden sind, für die sie allerdings nur Versicherungsprodukte vermitteln, die nicht in Konkurrenz zueinander stehen (sog. „unechte Mehrfachagenten”: z.B. Lebensversicherungen für Unternehmen A, alle anderen Krankenversicherungen für Unternehmen B). Konzernzugehörige Versicherungsunternehmen werden dabei wie ein Unternehmen aufgefasst.
Diese „gebundenen Vermittler” können ohne Erlaubnis ins neue Versicherungsvermittlerregister eingetragen werden, wenn das Versicherungsunternehmen:
- die uneingeschränkte Haftung für die Vermittlungstätigkeit des Gewerbetreibenden übernimmt und sicherstellt, dass die Vermittler zuverlässig sind, in geordneten Vermögensverhältnissen leben und ausreichend qualifiziert sind.
- und ein Versicherungsunternehmen die Haftungsübernahme für alle Schadensfälle übernimmt.

ich würde mir mal aus Spass die Gewerbezulassung zeigen lassen oder im Vermittlerregister nachschauen ob da jemand freier Makler oder gebunden ist und auf die Erklärung wäre ich auch mal gespannt, frei nach dem Motto: mal sehen ob hier wirklich verglichen wird oder nur ein Produktangeboten werden DARF

Ich habs erlebt mit einem "Makler" der keiner war, zum Glück hab ich ne zweite Meinung haben wollen und die gehört nun schon seit vielen Jahren zum Freundeskreis (wurde aber erst viel später zum Freund). Er hat mir diese Problematik aufgezeigt und bisher war alles richtig was er gesagt hat, soll nicht bedeuten er hat immer recht.

vG

SAM
sportandmore
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Re: Kostenzusage Beihilfe => Muss Debeka auch zahlen

Beitrag von sportandmore »

grummel2005 hat geschrieben:schon erhalten (entweder ich selbst, meine Gattin oder meine Kinder)

orthopädische Schuheinlagen, Mehrkosten für orthopädische Schuhe, Kompressionsstrümpfe haben wir schon bis zu 4 mal erhalten - ohne Probleme

die Sachen hab ich auch:
- Heilpraktikerleistungen
- Naturheilverfahren
- ambulante und stationäre Psychotherapieleistungen
- Sehhilfen bis ??? EUR
- keine Selbstbeteiligung
- Beihilfergänzung
- GOÄ: ohne Begrenzung
- GOZ: ohne Begrenzung
- 2-Bettzimmer + Chef
- Kurtagegeld
- Krankenhaustagegeld

und nun?
soll ich Dir die Polize zeigen oder die Beitragsrechnung?
bei Kollegen von mir ist es auch so, doch die haben immer einen Hinweis auf Kulanzregelung bekommen, und haben somit nicht wirklich einen Anspruch darauf
wenn ich es richtig verstanden habe einscheidet die Gesellschaft von Fall zu Fall, aber einen Anspruch auf Erstattung gibt es nicht und laut Versicherungsbedingung steht da folgendes:
Hilfsmittel
Brillen und Kontaktlinsen (Brillengestelle bis zu einem Rechnungsbetrag
von 110 EUR), Geh- und Stützapparate einschließlich Liegeschalen,
Nachtschienen, Körperersatzstücke, Krankenfahrstühle bis
zu einem Rechnungsbetrag von 620 EUR, orthopädische Schuheinlagen,
Mehrkosten für orthopädische Schuhe, orthopädische
Leibbandagen, Bruchbänder, Kompressionsstrümpfe, künstliche
Augen, Hörgeräte, elektronischen Kehlkopf.
Aufwendungen für Hilfsmittel aus derselben Gruppe (z. B. Brillen)
werden für das Kalenderjahr nur einmal erstattet.

Debeka Tarife P und Z mit Tarifbedingungen - hab ich aus dem Internet!

- was mich auch schon wundert, ist die Kollegen haben keine Versichertenkarte der Debeka

wie ist es denn bei dir hast du u.U. einen besonderen Tarif oder neuen Tarif
oder ist es auch bei dir Kulanz ?

vG

SAM
grummel2005
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Re: Kostenzusage Beihilfe => Muss Debeka auch zahlen

Beitrag von grummel2005 »

- keine Versichertenkarte
- ich wüsste nicht, dass ich einen "besonderen Tarif" habe, der läuft auch schon ca. 15 Jahre
- die Passage habe ich definitiv nicht in meinen Tarifbedingungen, die ich beim Abschluss erhalten habe, deswegen interessiert es mich auch definitiv nicht, was im Internet für Tarifbedingungen angezeigt werden

so lache ich auch immer über die neuen Bedingungen der Hausrat und Gebäuderversicherungen, da ich die alten Verträge unserer Hausvorbesitzer übernommen habe, die schon 40 jahre alt sind :)
arme Sau
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Re: Kostenzusage Beihilfe => Muss Debeka auch zahlen

Beitrag von arme Sau »

T802003 hat doch den BE (Beihilfeergänzungs) Tarif?!

Eigentlich müsste die PKV die Restkosten übernehmen, denke ich ?!

Und PS: Ich hatte in all den Jahren (ähnlich wie T802003) noch nie einen Arzt/Zahnarzt/Heilpraktiker oä der den 3,5 fachen Satz haben wollte **Kopfschüttelmuss*
Grüne Beiträge sind -Mod- Beiträge, schwarze geben meine "private Meinung" wieder!
---------
Wenn der Staat versagt http://www.harrywoerz.de/?pg=0

Totale Überwachung stoppen
http://www.pro-bargeld.com/gefahr-fuer-deutsche-sparer.html
Steinbock
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Re: Kostenzusage Beihilfe => Muss Debeka auch zahlen

Beitrag von Steinbock »

Hallo,
sportandmore hat geschrieben:@Steinbock

- Grundsätzlich erhält man in der GKV keine BH sondern NUR auf Heilpraktiker, Zahnersatz und Privatärztliche Behandlung im Krankenhaus und dann aber auch nur den entsprechenden Prozentsatz, der Rest geht zu eigenen Kosten oder über Beihilfeergänzungstarif
d.h. doch Standartversorgung GKV zzgl. die o.g. Zusatzleistungen i.H.v. z.B. 50% BH + wenn vorhanden BH-ergänzungstarif
wobei im KH ja auch noch Abschläge kommen, daher Krankenhaustagegeld wichtig
Jeder Beihilfeberechtigte kann entscheiden, ob er seine Rechnung bei der Beihilfe oder bei der GKV einreicht.

nimm mal einen Ruhestandsbeamten der evt. 70 bzw. 80 % Beihilfe (niedriges Einkommen) erhält.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser die Rechnung einer Brille bei der GKV einreichen wird.


Den Rest werde ich Dir demnächst einmal beantworten. Nur eins - was Du geschrieben hast, ist fast alles falsch.

Gruß vom Steinbock
Kleechen
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Re: Kostenzusage Beihilfe => Muss Debeka auch zahlen

Beitrag von Kleechen »

sportandmore hat geschrieben:
Was mich nur stört sind die ewigen Aussagen zu teuer und das Gejammer wenn dann nicht gezahlt wird.

Es ist nun nicht so, dass wir alle am Hungertuch nagen, es geht uns recht gut , oder?

Z.B. ein klassischer Fall aus dem Kleingedruckten und jetzt bitte nicht sagen es kommt ja nie vor:

- kein Leistungsanspruch bei Logopädie, Ergotherapie
das kostet RICHTIG Geld !

Das ist NICHT richtig!!! Lies die Bedingungen bitte richtig. Ich gebe zu, diese sind bei der Debeka etwas kompliziert geschrieben und selbst für einen Fachmann nicht (immer) leicht zu verstehen. Deshalb kommt es auch seitens der Mitbewerber oder vieler Makler zu Falschaussagen in genau diesem Bereich. Ich will mal aufklären: In den Tarifbedingungen (Tarif P+Z) steht im Abschnitt A.3. folgendes: "3. Heilmittel (Heilbäder, Packungen, Kammern, Inhalationen, Massagen,
Wärme- und Lichtbehandlungen sowie sonstige physikalische Therapie). Zugrunde gelegt werden Aufwendungen bis zur jeweils beihilfefähigen Höhe." Das in den Klammern sind Beispiele und diese sind NICHT abschließend. Als Heilmittel gelten nämlich auch Logopädie und Ergotherapie. Den fett markierten Satz, ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Denn ein weiterer Blick in die aktuelle Beihilfefibel zeigt, was beihilfefähig ist und was alles als Heilmittel gilt (und dazu zählen eben auch Logopädie und Ergotherapie). Die Debeka zahlt also aus Tarif P+Z mit dem Prozentsatz, den der jeweilige behilfefähige Versicherte hat bzw. nochmal genau das, was auch die Beihilfe leistet. Eben "bis zur jeweils beihilfefähigen Höhe".


- Krankenfahrstühle bis zu 620 Euro (bei 50% BH = 320EUR) 1x im Jahr
falls ich wirklich mal einen brauche, bekomme ich damit wohl eher weniger, oder ?

genauso wenig richtig wie das mit Logopädie und Ergotherapie. Bei den Krankenfahrstühlen muss man, um die Leistung(en) der Debeka zu verstehen auch wieder die Bedingungen richtig lesen bzw. verstehen. In den Bedingungen der Debeka nach Tarif P+Z steht zwar unter dem Pkt. E "Krankenfahrstühle bis zu einem Rechnungsbetrag von 620 EUR", ABER man muss das Gesamte sehen. Im Tarif BE wird das nämlich dann ergänzt. Und zwar steht dort im Abschnitt A.5.: "Anschaffung, Miete, Reparatur, Ersatz, Betrieb und Unterhaltung beihilfefähiger Hilfsmittel (außer Brillen, vgl. Nr. 6.1 bis 6.3), Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle und Körperersatzstücke bis zur beihilfefähigen Höhe" Nun nimmt man wieder die Beihilfefibel. Dort steht in der Anlage 5 zu §25 Abs. 1 und 4 bezüglich der Beihilfefähigkeit für Hilfsmittel klip und klar, dass Krankenfahrstühle samt Zuberhör (es steht noch nichtmal ein Höchstbetrag dort) beihilfefähig sind. Bezogen auf die Debeka heißt dass also,dass aus Tarif P+Z die 620 EUR gezahlt werden und aus Tarif BE nochmal genau das, was die Beihilfe zahlt. Natürlich zusammen nicht mehr als 100%.

- Hilfsmittel aus derselben Gruppe 1 Mal pro KJalenderjahr, dies bedeutet:
wenn man Geh- und Stützapparate, orthopädische Schuheinlagen, Mehrkosten für orthopädische Schuhe, orthopädische Leibbandagen, Bruchbänder, Kompressionsstrümpfe, etc. braucht werden die nur 1x im Jahr erstattet,
klasse ich bekomme einmal im Jahr Schuhe (z.B. Sommerschuhe) und muss dann im nächsten Jahr erst die Winterschuhe kaufen
Kompressionsstrümpfe brauch ich ja auch nur 1x im Jahr

Steht NOCH so drin. ABER, trotzdem ist dein Besipiel wieder falsch. Die Debeka zahlt von den meisten genannten Dingen mehr als einmal bzw. ein Paar (aus hygiensichen Gründen) und das pro Jahr. Also ganz ehrlich, das sollte auch reichen.

ich glaube einfach, dass es der falsche Ansatz ist immer billig, billig, billig zu suchen
ich bin versichert für den Fall der Krankheit und nicht für den Fall der Gesundheit

Zu dem ersten Satz sei anzumerken, dass die Debeka nicht zu den billigsten gehört - eben aufgrund der gerade genannten Leistungen - die man man halt nur richtig verstehen muss.

Ich hab halt einen guten Makler im Freundeskreis der nicht nur auf seine Provision, sondern auf die Kunden schaut (weil er auch für dass was er da macht haftet ! ! ) und weiss daher was da von so manchem erzählt wird und kann nur den Rat geben mal wirklich zu vergleichen oder vergleichen zu lassen.

Der Makler mag zwar den Vorteil haben, aus mehreren Angeboten schöpfen zu können, ob der Kunde dann aber wirklich bie dem für ihn OBJEKTiV besten Versicherer landet mag ich in vielen Fällen zu bezweifeln. Hintergund ist einfach und nachvollziehbar (wurde auch bereits hier erwähnt, glaube ich - aber ich erwähne es nochmal). Stelle dir vor DU bist Makler. Bei Versicherung A bekommst du für die Vermittlung 1.000 EUR, bei Versicherung B = 2.000 EUR und bei Versicheruung C sogar 3.000 EUR. Es sind alle keine Heiligen , also Hand aufs Herz wen empfiehlst du wohl am ehesten??? Und wenn der Monat bis dahin finanziell eh schon bescheiden ausgesehen hat, ist die Entscheidung wahrscheinlich noch viel klarer. Ob aber dann Versicherer C auch wirklich das Beste für den Kunden ist???

Um auf deine Frage zurück zu kommen:
ich hab 50% BH und daher 50% Restkosten versichert
Heilpraktikerleistungen
Naturheilverfahren
ambulante und stationäre Psychotherapieleistungen
Sehhilfen bis 1000 EUR
keine Selbstbeteiligung
Beihilfergänzung
GOÄ: ohne Begrenzung
GOZ: ohne Begrenzung
2-Bettzimmer + Chef
Kurtagegeld
Krankenhaustagegeld

ich glaube viel mehr geht nicht :-))

All das hat die Debeka auch! GOÄ und GOZ sind wie bereist auf der ersten Seiite beschrieben zwar Sonderfälle, aber auch nur in Sonderfällen werden diese Grenzen (3,5 fach) überschritten


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