- was bitte ist fehlerhaft?Steinbock hat geschrieben: an anderer Stelle habe ich schon einige deiner fehlerhaften Texte widerlegt.
- ich habe nicht gesagt dass HIER jemand jammert und Fragen sind sogar sehr berechtigtSteinbock hat geschrieben: wer jammert denn hier ?
Jedoch sind einige Fragen gerade zum Beihilferecht bzw. PKV berechtigt.
Wer beschäftigt sich denn beim Vertragsabschluss groß damit.
Ein Versicherungsvermittler aus der Nachbarschaft gibt sich als Beihilfespezialist aus und schon ist man davon überzeugt, dass dieser einem den richtigen Tarif vermittelt.
- dies ist der Punkt, wer sich damit nicht beschäftig und dem Nachbarn vertraut, darf sich nicht wundern wenn die PKV nicht zahlt
- bin ganz deiner Meinung, hab auch nie etwas anderes behaupte, oder?Mein Tipp ist grundsätzlich, dass man beim Abschluss einer PKV die Leistungen vergleichen sollte und nach dem Leistungsprinzip entscheiden soll.
Wichtig wäre für einen Beihilfeberechtigten, dass er einen Tarif wählt, der auch die Beihilfelücken (Zahnersatz, Brillen, Heilpraktiker, Auslandsreise) absichert.
Außerdem sollte ein Tarif ausgewählt werden, der auch bei Versetzung ins Ausland bzw. späterem Aufenthalt als Ruhestandsbeamter z.B. auf Malorca einen vollständigen Versicherungsschutz bietet.
Und was auch ganz wichtig ist, wenn der Nachwuchs dazu kommt, keine Gesundheitsprüfung erforderlich ist.
- daher ist die Beihilfeergänzung absolut wichtig, wird aber oft aus "Sparsamkeit" drauf verzichtet
- Mallorca: da innerhalb Europa, immer voller Versicherungsschutz gilt ist dies nicht das Problem, sonder eher die Bindung an die GOÄ + GOZ (die gibt es nur in D) daher Tarif mit Erstattung über GOÄ + GOZ
- Kindernachversicherung geht IMMER ohne Gesundheitsprüfung, d.h. die PKV MUSS das Kind, egal ob gesund oder krank, in der gleichen Leistung in der der Hauptversicherte versicherte ist, versichern
wieso nicht?und wieder falsch - auf BH kann man nicht verzichten.
wenn er in der GKV ist bekommt er keine BH!
daher verzichtet er mit der Wahl der GKV darauf und darf die Beiträge voll selbst zahlen, oder?
weil es so ist und der der für dass was er tut voll und selbst haftet, wohl etwas genauer und seriöser berät, als jemand der unter dem sog. Haftungsdach der Versicherungsgesellschaft steht, oder?Warum reitest Du hier ständig mit der Haftung auf deinem Makler herum.
Jeder Versicherungsvermittler haftet.
- da wir von der PKV sprachen hab ich die Pflegezusatz nicht aufgeführt, natürlich sehr wichtig, wenn vernünftige Tagessätze, und JA ich hab eine ab Pflegestufe 0Aber sicher geht noch mehr. wie z.B. 1-Bett-Zimmer im Krankenhaus / Beitragsentlastung im Alter / Pflegezusatzversicherung /
Nur dies sollte jeder für sich entscheiden.
- 1-Bettzimmer war MIR nicht wichtig
- Beitragsentlastung ist mit Vorsicht zu betrachten, da es darauf ankommt was mit den Beiträgen zur Beitragsentlastung bei Einsetzen der Beitragsentlastung passiert, anders formuliert, muss ich die Beitragsentlastung voll weiterzahlen oder reduziert sich der Beitrag zur Beitragsentlastung ebenfalls?
Bei fast allen muss ich den Beitrag zu 100% weiterzahlen, und dann macht es wenig Sinn, zumal ich daran denken muss, dass sich der Tarif ja auch verändert mit dem Anspruch auf Pension
- mir ist die Kur wichtig und es kostet sehr sehr wenig / Monatfür mich z.B. käme ein Kurtagegeld nicht in Frage - dies wird nur benötigt wenn einer gerne einen Kur-Urlaub macht.
Eine Anschlussheilbehandlung (Reha) im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt wird von einer PKV immer gezahlt.
- REHA wird eben NICHT immer und automatisch gezahlt, sonder nur so wie du sagt nach einem Krankenhausaufenthalt, und was ist mit REHA nach ambulanter Behandlung?
vG
SAM
PS: ich will nicht streiten und hoffe es kommt auch so an als ob ich es wollte
nur durch solche Diskussionen auf Augenhöhe kommen wir weiter
Dank und weiter so, ich find es klasse
Hoffe nur ich kann noch länger mithalten, sonst brauch ich Unterstützung, wenn es noch tiefer in die Materie PKV vs. GKV und Leistungen geht

dann muss der "Freundeskreis" her
