Urlaubsabgeltung nach Versetzung in den Ruhestand

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ingolfomas
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Re: Urlaubsabgeltung nach Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von ingolfomas »

Die Berechnung des Anspruchs erfolgt durch eine Formel, die man wie folgt aufgestellt hat:
Grundlage für die Berechnung ist hiernach die dem Beamten unmittelbar vor der Zurruhesetzung zustehende Bruttobesoldung. Mangels speziellerer Regelung ist der Abgeltungsbetrag pro nicht genommenem Urlaubstag, um Besonderheiten des letzten Beschäftigungsmonats nicht anspruchserheblich werden zu lassen, in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 7 Abs. 4 BUrlG
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.02.10 - 9 AZR 128/09 -, juris, Rdn. 123 -

wie folgt zu berechnen: Die Bruttobezüge des letzten Monats vor der Zurruhesetzung sind mit dem Faktor 3 zu multiplizieren (Quartalsbetrachtung); alsdann ist der errechnete Betrag durch 13 zu teilen (Wochenzahl des Quartals). Weiter ist der sich hieraus ergebende Betrag durch fünf zu teilen (Arbeits-/Urlaubstage je Woche).

Ob das so angewendet wird, weiß ich nicht!!!

Aber dafür habe ich eine Frage zur Verjährung:

Ich wurde zum 01.09.2010 wg. DU pensioniert. Bei Entgegennahme der Pensionierungs-Urkunde fragte ich den Personalsachbearbeiter, was mit meinem Urlaubsanspruch aus 2009 und 2010, sowie meiner noch nicht abgegoltenen Überstunden passieren würde. Die Antwort lautete, diese Ansprüche verfallen komplett (liegt mir schriftlich nicht vor). Was dem damaligen Urteilsstand entsprach. Nun habe ich vom EuGH-Urteil gelesen und frage mich, sind meine Ansprüche verjährt?
Hat schon jemand Erfahrung?
ingolfomas
rightforall
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Re: Urlaubsabgeltung nach Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von rightforall »

Hallo Kater-Mikesch,
ich war Beamter des Landes B W und stehe vor dem selben Problem, dass wegen D U mein Resturlaub nicht ausbezahlt wird. Den Anspruch habe ich an meine Dienstelle gestellt. Von dort abgelehnt mit der Begruendung, dass Beamte keinen Anspruch auf Abgeltung habe. Bin in der Sache jetzt bei einer Anwaeltin, welche die Meinung
vertritt, das alle auf die Umsetzung des EugH Urteils durch das Bundesverwaltungsgericht abwarten. Vorher geht nichts, obwohl Hessen schon in Fall eines Feuerwehrmanns positiv entschied und eine Urlsubsabgeltung bezahlte. Dies allerdings nur fuer den konkreten Fall, dass dieser nach DU ausgeschieden ist und seinen Urlaub nicht mehr nehmen konnte.
Zuletzt geändert von rightforall am 1. Sep 2012, 00:14, insgesamt 1-mal geändert.
minet
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Re: Urlaubsabgeltung nach Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von minet »

Wie sieht es eigentlich mit den nichtgenimmenen Überstunden aus. Sollte gegen eine Ablehnung Widerspruch eingelegt werden. Der Beamtenbund sagt, Widerspruch hat keine Erfolgsaussicht.
Kater-Mikesch
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Re: Urlaubsabgeltung nach Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von Kater-Mikesch »

Das EU-Verfahren wird auch bei Beamte angewendet...

Bei den Überstunden musst du beweisen, dass du diese abgeleistet hast - z. B. eine Aufstellung fertigen und diese
regelmäßig vom Vorgesetzten unterschreiben lassen...

Du kannst nicht nach 2 Jahren auf einmal kommen und sagen, ich habe hier 750 Überstunden und die will ich bezahlt
haben - das geht nicht, da ja auch das Unternehmen von diesen Überstünden zeitnah informiert werden muss...


Was Anderes ist es, wenn die Zeiten elektronisch erfasst werden - dann gibt es aber meistens Betriebsvereinbarungen,
die einen Abbau der Überstunden verpflichtend vorsehen...da muss dann der Einzelfall entscheiden.
Bundesmaus
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Re: Urlaubsabgeltung nach Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von Bundesmaus »

Habe folgende Antwort erhalten:

Die Regelungen des Bundes schließen einen Ausgleich in Geld aus.

außerdem:

nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshof auf das Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltunggerichts Frankfurt a M. ist erkennbar, das es eine Diskrepanz zwischen dem hessischen Dienstrecht und dieser europäischen Richtline gibt. Vermutlich wird auch der Bund diese Entscheidung zum Anlass nehmen , das Dienstrecht des Bundes zu prüfen.

Deshalb werden wir die Antragsbearbeitung zunächst ruhend stellen.....


Was meint ihr dazu?????????
Kater-Mikesch
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Re: Urlaubsabgeltung nach Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Bundesmaus,

wenn du in Pension (Vorruhestand, DU...) gehst und deinen Urlaub nicht mehr nehmen konntest - z. B. weil du krank warst - kannst Du dir den
Urlaub auszahlen lassen...Lt. EU-Urteil erst mal den Mindesturlaub von 20 Tagen - ich denke je nach Konstellation wie Tarifvertrag z. B. auch
den gesamten Urlaub...

Das Problem ist nur, dass du das denn wahrscheinlich einklagen musst...wie so oft
Theaterkritiker
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Re: Urlaubsabgeltung nach Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von Theaterkritiker »

Ich war seit dem 23.09.2009 bis 31.12.2011 dienstunfähig krankgeschrieben. Mit Ablauf des 31.12.2011 wurde ich in den Ruhestand versetzt. Mir stünden also zunächst die Abgeltungsbeträge für den nichtgenommenen Urlaub aus den Jahren 2010 und 2011 zu. Allerdings befürchte ich, dass zumindest die Ansprüche aus dem Kalenderjahr 2010 bereits verjährt sind und bis die entsprechenden Gesetze geändert sind, auch meine Ansprüche aus 2011 verjährt sein werden. Etwas anderes erwarte ich auch von dieser Fuzzierepublik mittlerweile nicht mehr.
sheela
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Re: Urlaubsabgeltung nach Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von sheela »

Dann werde ich den Antrag auf Auszahlung der wegen Krankheit nicht genommenen Urlaubstage aus 2010/2011 mal stellen und gleichzeitig das Ruhen des Verfahrens bis zur Umsetzung der EU-Entscheidung im Landesrecht NRW beantragen. :shock:

Was sagen die Fachleute hier im Forum dazu :!:
Ist dieser Weg richtig :?:
LG
sheela
Kater-Mikesch
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Re: Urlaubsabgeltung nach Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo zusammen,

also erst einmal beim AG den Antrag auf Auszahlung stellen und dann abwarten was der AG meint - immer mit der Begründung
auf das Urteil vom EUGH - auch schon vor diesem Urteil aufgekommener Urlaub ist natürlich auszuzahlen - denn der EUGH hat
nicht bestätigt dass erst ab dem Urteil sondern grundsätzlich ein Recht auf eine Auszahlung besteht...

Wenn der AG dies nicht durchführt, zum Rechtsanwalt gehen, Sache prüfen lassen und dann weiter zum Gericht - die Rechtslage
ist eindeutig...
Wie lange der EU rückwirkend ausgezahlt wird und ob mehr EU als die gesetzlichen 20 Tage ausgezahlt wird, ist im Einzelfall zu
prüfen. Das kann dann auch immer eine Einzelfallentscheidung vor dem Richter sein - aber nochmals:
Der Anspruch auf Auszahlung des nicht genommenen Urlaubes wegen Krankheit ist höchstrichterlich entschieden - ohne wenn und
aber...
Klaus
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Re: Urlaubsabgeltung nach Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von Klaus »

Berliner Landesbeamte bekommen das nicht. Die Innenverwaltung teilt mit, dass dies nicht mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums zu vereinbaren sei.

Tenor:

Der Beamte bekommt während der Erkrankung die vollen Bezüge weiter. Für einen und den selben Zeitraum kann man auch nur einmal bezahlt werden. EuGH hin oder her...
Kater-Mikesch
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Re: Urlaubsabgeltung nach Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Klaus,

egal ob Landesbeamter oder Bundesbeamte, das Urteil ist auch auf Beamte anwendbar...

Die Bezüge haben nichts mit dem Urlaubsanspruch zu tun !

Es geht um den nicht genommenen Uraub wegen Krankheit - es ist normal, dass Beame die vollen Bezüge bei Krankheit
erhalten - so ist es halt im Beamtenrecht.
Wenn dir das deine Innenverwaltung mitteilt und du dich damit abgibst, dann es ist dein Problem...

Die Auszahlung, wenn der Urlaub nicht mehr genommen werden kann (z. b. bei DU), musst du bei deiner Behörde beantragen.
Nach der negativen Antwort einen Widerspruch einlegen, der dann begründet ist - dann machst du eine Erstberatung bei einem
Anwalt und in aller Regel wird dir dieser sagen, dass du ein Recht auf Auszahlung hast - gemäß des Urteils des EUGH..

Wie hoch der dann ist und welche Tage zugrunde gelegt werden, das ist Aufgabe des Anwaltes - der weiß es am Besten...
Und nochmals, dass der Urlaub hat nichts mit den Bezügen zu tun - was du im Abschlusssatz erläuterst hast ist totaler Humbug...
ist nicht gegen dich sondern gegen den, der es so formuliert hat !
seppel
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Re: Urlaubsabgeltung nach Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von seppel »

ich habe dieselbe Antwort erhalten wie BUNDESMAUS. Die Anschreiben vom PST scheinen identisch zu sein.
Ich frage mich nur, wie der EU-Ausgleich bei Pensionären in der DDU funktionieren soll, wenn kein finanzieller Ausgleich möglich ist. :?:
Ausgleich in Freizeit (nach Reaktivierung)????
Kater-Mikesch
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Re: Urlaubsabgeltung nach Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Seppel,

aus welchem Grunde soll dein ein finanzieller Ausgleich nicht möglich sein?
Das verstehe ich hier jetzt nicht...

Es ist ja gerade so, dass du nach der DU eben keinen Ausgleich in Urlaubstagen bekommen kannst, weil du ja Pensionär bist.
Wenn der Anspruch geprüft wurde und du die Telekom "verdonnert" wurde, den Urlaub auszuzahlen, dann erhälst du natürlich
das Geld auf dein Konto - man kann jetzt nicht sagen, evtl. kommst du wieder und dann bekommst du Urlaub...

Also, wenn sich die Telekom oder ein anderer AG weigert, Ansprüche einfach beim Fachanwalt prüfen lassen und dann weitere
Schritte einleiten...

Das geht meistens dann relativ schnell...

MfG
sheela
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Re: Urlaubsabgeltung nach Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von sheela »

Erwirbt ein Beamter Urlaubsanspruch zB. für 2012 wenn er das ganze Jahr 2012 krank ist?
LG
sheela
Kater-Mikesch
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Re: Urlaubsabgeltung nach Versetzung in den Ruhestand

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo sheela,

klar - auch wenn du das ganz Jahr krank bist, erwirbst du den kompletten Urlaubsanspruch...

Hier nochmals die Entscheidung des EuGH:
Beamte haben Anspruch auf Auszahlung von wegen Krankheit nicht abgewickeltem Erholungsurlaub
In einer Entscheidung vom 3. Mai 2012 - C-337/10 - hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt,
dass Beamte einen Anspruch auf finanzielle Vergütung von nicht abgewickeltem Erholungsurlaub haben,
wenn sie diesen bis zum Eintritt in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit nicht in Anspruch nehmen konnten.

Beamte, die ab dem Jahr 2009 unmittelbar aus dem Krankenstand in den Ruhestand eingetreten sind und daher
bestehenden Urlaub nicht abwickeln konnten, sollten einen Antrag auf Auszahlung dieser Urlaubstage stellen.

Einfach mal z. B. auf die Startseite von dpvkom gehen und links im Reiter "Beamte" auswählen. Dann kommt
schon der o. a. Leitsatz...

Also, laßt euch nicht entmutigen...und wenn der AG sagt, ne machen wir nicht, einfach mal zum Anwalt gehen
und eine Rechtsberatung einholgen - mit RS-Versicherung umsonst - ohne kostet es ein wenig, aber diese Kosten
müssen bei Erfolg vom AG übernommen werden...

Viel Erfolg
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