Urlaub nach TVöD verstößt gegen AGG und wir???
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Anstaltszauber
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Re: Urlaub nach TVöD verstößt gegen AGG und wir???
Hallo,
die Mühlen der Bürokratie laufen in Sachen EUrlV und AGG weiter langsam. Klar, Vergünstigungen gibt der Dienstherr nur noch ungerne. Und die Beamten haben es ja eh dicke....
Für Niedersachsen liegt jetzt schon was schriftliches vor. Demnach steht eine Änderung der dortigen EUrlV bevor, solange es die nicht gibt, wird die Frist zur Urlaubsnahme verlängert.
https://www.tu-braunschweig.de/Medien-D ... 120803.pdf
Gruß aus der Anstalt
die Mühlen der Bürokratie laufen in Sachen EUrlV und AGG weiter langsam. Klar, Vergünstigungen gibt der Dienstherr nur noch ungerne. Und die Beamten haben es ja eh dicke....
Für Niedersachsen liegt jetzt schon was schriftliches vor. Demnach steht eine Änderung der dortigen EUrlV bevor, solange es die nicht gibt, wird die Frist zur Urlaubsnahme verlängert.
https://www.tu-braunschweig.de/Medien-D ... 120803.pdf
Gruß aus der Anstalt
Re: Urlaub nach TVöD verstößt gegen AGG und wir???
Hältst Du uns bitte auf dem Laufenden, insbes. auch hinsichtlich der Entscheidung zu deinem Antrag....
Unsere lieben "privatrechtlich beschäftigten" Freunde haben ja mittlerweile zumindest für 2011/2012 lt. Runderlass die 30 Tage bekommen.
Unsere lieben "privatrechtlich beschäftigten" Freunde haben ja mittlerweile zumindest für 2011/2012 lt. Runderlass die 30 Tage bekommen.
Re: Urlaub nach TVöD verstößt gegen AGG und wir???
...für den Bereich Bund schweigt der See (bzw. meine Bezugsquellen und das BMI) eisern
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Steinbock
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Re: Urlaub nach TVöD verstößt gegen AGG und wir???
ein paar Informationen zu diesem Thema:
http://www.dbb.de/cache/teasersuche/art ... ungsurlaub
http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/urlaub.html
Gruß vom Steinbock
http://www.dbb.de/cache/teasersuche/art ... ungsurlaub
http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/urlaub.html
Gruß vom Steinbock
Re: Urlaub nach TVöD verstößt gegen AGG und wir???
Und was hat das mit Bundesbeamten zu tun?
Ein guter Tropfen maßvoll genossen, schadet auch in großen Mengen nicht!
Re: Urlaub nach TVöD verstößt gegen AGG und wir???
???
Wir gehen auf das Jahresende zu, und wenn nicht bald für den Bereich Bund etwas passiert, riskieren wir, die Tage für 2011 wegen der "Verfallsfrist" nicht nachgewährt zu bekommen....doch klagen?
Ach wie gut haben es doch unsere befreundeten Tarifbeschäftigten...
Wir gehen auf das Jahresende zu, und wenn nicht bald für den Bereich Bund etwas passiert, riskieren wir, die Tage für 2011 wegen der "Verfallsfrist" nicht nachgewährt zu bekommen....doch klagen?
Ach wie gut haben es doch unsere befreundeten Tarifbeschäftigten...
Re: Urlaub nach TVöD verstößt gegen AGG und wir???
Ja die können streiken und alles.BaL hat geschrieben:Ach wie gut haben es doch unsere befreundeten Tarifbeschäftigten...
Aber es gibt ja nicht umsonnst den Spruch:
"Beamte - Knechte ohne Rechte"
Es hört sich nicht so schlimm an, wie es ist!
Re: Urlaub nach TVöD verstößt gegen AGG und wir???
Bin ich mit einem Antrag der noch läuft nicht auf der sicheren Seite, was die Frist angeht?
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Anstaltszauber
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Re: Urlaub nach TVöD verstößt gegen AGG und wir???
Natürlich schon. Die EUrlV kennt ja gerade keine Ausschlußfristen, aus der Einschränkung bei der Urlaubsübertragung.beme hat geschrieben:Bin ich mit einem Antrag der noch läuft nicht auf der sicheren Seite, was die Frist angeht?
Die hiesige Anstalt hat in einer internen Veröffentlichung zwei bemerkenswerte Dinge mitgeteilt:
1. Bestätigt sie meine hinsichtlich der Angestellten (ungewollt?) meine hier schon wiederholt geäußerte Meinung, wonach es bei lebensnaher Betrachtung nicht darauf ankommt, ob in der Vergangenheit Urlaub in vollem Umfang genommen wurde und ein Antrag auf Mehrurlaub wegen Diskriminierung gestellt wurde. Vielmehr hat man sich entschieden, für 2011 allen Tarifbeschäftigten die 30 Tage zuzusprechen und führt dann aus, daß der so entstehende Mehrurlaub durch die (erstmalige) Inanspruchnahme von Urlaub in 2012 abgetragen wird. Heißt: Die bis 1 oder 4 Tage zusätzlich für 2011 werden mit der ersten Urlaubsnahme 2012 abgetragen. Warum das für frühere Jahre anders sein soll, hat man hier noch nicht mitgeteilt und hofft vermutlich darauf, daß entsprechende Anträge für die Jahre 2006 bis 2010 nicht weiterverfolgt werden....
2. Hinsichtlich der Beamten verweist die Mitteilung darauf, daß man sich hier in enger Abstimmung mit dem BMI befinde, was die Übertragbarkeit der Entscheidung auf die Beamten angehe. Nun denn, dank frühzeitiger Antragstellung warte ich das mal schön ab.... Schriftlich beschieden wurde noch nix, dabei bedürfte es dafür doch eines rechtsmittelfähigen Bescheides.
Gruß aus der Anstalt.
Re: Urlaub nach TVöD verstößt gegen AGG und wir???
Wie ist denn nun die aktuelle Sachlage für die Beamten? Gibt es einen rückwirkenden Anspruch? Die Diskussion in diesem Thread bezieht sich ja eher auf die Tarifbeschäftigten.
Re: Urlaub nach TVöD verstößt gegen AGG und wir???
,@ Anstaltszabuber: Vielen Dank für Deine Infos. Deine Auffassung zu Ziffer 1 folgt mE einem logischen Gedankengang aber ob die Auffasung des BMI auch "logisch" ist bleibt abzuwarten... Vielleicht arbeiten dort ja Beamte U 40 an der Sache
Da wir im Erholungsurlaubsrecht mW auch keine generellen Ausschlussfristen für Ansprüche wie zB in § 37 TVöD haben, kann man sich auch hinter so etwas nicht "verstecken" (macht man ja gern mal).
Deiner Aussage, dass die Erholungsurlaubsverordnung gar keine Ausschlussfristen kennen würde, muss ich allerdings dahingehend widersprechen, als das von einer Verfallsfrist die Rede ist:
§ 7 Urlaubsabwicklung, Verfall des Urlaubs
Der Urlaub soll grundsätzlich im Urlaubsjahr abgewickelt werden. Urlaub, der nicht innerhalb von zwölf Monaten nach dem Ende des Urlaubsjahres genommen worden ist, verfällt. Für die bei den Postnachfolgeunternehmen beschäftigten Beamtinnen und Beamten kann die oberste Dienstbehörde im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium des Innern eine von Satz 2 abweichende Regelung treffen.
Ich vermute, daraus wird man etwas -natürlich zu unserem Nachteil- kostruieren. Auf jeden Fall sollte jeder die Forderungen schriftlich bis spätestens 31.12. geltend machen und sich den Empfang bestätigen lassen, dann kann man 2011 und 2012, so denn der Verwaltungsrechtsweg eröffnet wird, notfalls gerichtlich weiter verfolgen.
Haben wir hier zufällig Gewerkschafter unter uns, die uns über deren "Aktivitäten" in der Sache informieren können?
Deiner Aussage, dass die Erholungsurlaubsverordnung gar keine Ausschlussfristen kennen würde, muss ich allerdings dahingehend widersprechen, als das von einer Verfallsfrist die Rede ist:
§ 7 Urlaubsabwicklung, Verfall des Urlaubs
Der Urlaub soll grundsätzlich im Urlaubsjahr abgewickelt werden. Urlaub, der nicht innerhalb von zwölf Monaten nach dem Ende des Urlaubsjahres genommen worden ist, verfällt. Für die bei den Postnachfolgeunternehmen beschäftigten Beamtinnen und Beamten kann die oberste Dienstbehörde im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium des Innern eine von Satz 2 abweichende Regelung treffen.
Ich vermute, daraus wird man etwas -natürlich zu unserem Nachteil- kostruieren. Auf jeden Fall sollte jeder die Forderungen schriftlich bis spätestens 31.12. geltend machen und sich den Empfang bestätigen lassen, dann kann man 2011 und 2012, so denn der Verwaltungsrechtsweg eröffnet wird, notfalls gerichtlich weiter verfolgen.
Haben wir hier zufällig Gewerkschafter unter uns, die uns über deren "Aktivitäten" in der Sache informieren können?
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Anstaltszauber
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Re: Urlaub nach TVöD verstößt gegen AGG und wir???
Das wird aber schwierig. Grundsätzlich ist Urlaub nun einmal übertragbar (auch nach BUrlG) und die Übertragung bedarf zumindest in der hiesigen Anstalt keines speziellen Antrages. Und egal wieiviel Urlaubstage mir nun zugestanden haben, ich habe doch immer zuerst den "alten" Urlaub abgetragen. Rückwirkend andere Vorgehensweisen zu etablieren, ist doch wieder eine Diskriminierung. Gerade die fehlenden Ausschlußfristen dürften dem BMI da einiges Kopfzerbrechen bereiten.BaL hat geschrieben:,@ Anstaltszabuber: Vielen Dank für Deine Infos. Deine Auffassung zu Ziffer 1 folgt mE einem logischen Gedankengang aber ob die Auffasung des BMI auch "logisch" ist bleibt abzuwarten... Vielleicht arbeiten dort ja Beamte U 40 an der SacheDa wir im Erholungsurlaubsrecht mW auch keine generellen Ausschlussfristen für Ansprüche wie zB in § 37 TVöD haben, kann man sich auch hinter so etwas nicht "verstecken" (macht man ja gern mal).
Deiner Aussage, dass die Erholungsurlaubsverordnung gar keine Ausschlussfristen kennen würde, muss ich allerdings dahingehend widersprechen, als das von einer Verfallsfrist die Rede ist:
§ 7 Urlaubsabwicklung, Verfall des Urlaubs
Der Urlaub soll grundsätzlich im Urlaubsjahr abgewickelt werden. Urlaub, der nicht innerhalb von zwölf Monaten nach dem Ende des Urlaubsjahres genommen worden ist, verfällt. Für die bei den Postnachfolgeunternehmen beschäftigten Beamtinnen und Beamten kann die oberste Dienstbehörde im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium des Innern eine von Satz 2 abweichende Regelung treffen.
Ich vermute, daraus wird man etwas -natürlich zu unserem Nachteil- kostruieren. Auf jeden Fall sollte jeder die Forderungen schriftlich bis spätestens 31.12. geltend machen und sich den Empfang bestätigen lassen, dann kann man 2011 und 2012, so denn der Verwaltungsrechtsweg eröffnet wird, notfalls gerichtlich weiter verfolgen.
Haben wir hier zufällig Gewerkschafter unter uns, die uns über deren "Aktivitäten" in der Sache informieren können?
Gruß aus der Anstalt.
Re: Urlaub nach TVöD verstößt gegen AGG und wir???
Ich habe gerade erste diesen Beitrag hier entdeckt und da ich bzgl. dieser Urlaubsgeschihte schon Monate nichts mehr gehört habe frage ich mich: ist das nun im Sande verlaufen???
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tollpatschkoenigin
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Re: Urlaub nach TVöD verstößt gegen AGG und wir???
Also Landesbeamte in Niedersachsen bekommen den höheren Urlaub zugesprochen! Die wollen demnächst da was ändern damit wir die Urlaubstage (auch die aus 2011) gutgeschrieben bekommen.
Re: Urlaub nach TVöD verstößt gegen AGG und wir???
Dann ist es wohl nur eine Frage der Zeit bis die Regelung auch für die Bundesbeamten übernommen wird, oder?!? Das hoffe ich zumindest...

