Reaktivierung
Moderator: Moderatoren
Hallo ,
also ich habe viele Kollegen getroffen die weiterhin als Beamte bei der Postbank tätig sind und das schon 10 Jahre .Bei meinem Gespräch wurde auch gesagt das ich mit einer Ernennungsurkunde wieder in den aktiven Dienst berufen werde . Ich weiß nicht wie das sonst anders laufen sollte ?
LG
Gabi
also ich habe viele Kollegen getroffen die weiterhin als Beamte bei der Postbank tätig sind und das schon 10 Jahre .Bei meinem Gespräch wurde auch gesagt das ich mit einer Ernennungsurkunde wieder in den aktiven Dienst berufen werde . Ich weiß nicht wie das sonst anders laufen sollte ?
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Gabi
- Bundesfreiwild
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Und was kommt nach der Ernennungsurkunde?
Ich frage so blöd, weil bei der Telekom eigentlich kein Beamter, der mal irgendwie "draußen" war, je wieder auf einen normalen Beamtendienstposten zurück gekommen ist. Man hat nur amtsangemessene Tätigkeiten übertragen, aber keinen Dienstposten.
Und das in einem Konzern, der in großen Aktienanteilen sogar noch dem Bund gehört.
Okay, Sie bekommen also eine Ernennungsurkunde. Steht da auch etwas von der Übertragung eines Amtes und der dazu gehörigen Tätigkeit drauf?
Oder wird nur ein Arbeitposten oder eine Tätigkeit übertragen.
Wird das alles in einer Zuweisung erledigt?
Nachdem, was in der Telekom mit den Beamten abläuft, habe ich doch erhebliche Zweifel, was da bei der Postbank so beamtenrechtlich abläuft.
Bei der Post läufts übrigens genauso.
Ich frage so blöd, weil bei der Telekom eigentlich kein Beamter, der mal irgendwie "draußen" war, je wieder auf einen normalen Beamtendienstposten zurück gekommen ist. Man hat nur amtsangemessene Tätigkeiten übertragen, aber keinen Dienstposten.
Und das in einem Konzern, der in großen Aktienanteilen sogar noch dem Bund gehört.
Okay, Sie bekommen also eine Ernennungsurkunde. Steht da auch etwas von der Übertragung eines Amtes und der dazu gehörigen Tätigkeit drauf?
Oder wird nur ein Arbeitposten oder eine Tätigkeit übertragen.
Wird das alles in einer Zuweisung erledigt?
Nachdem, was in der Telekom mit den Beamten abläuft, habe ich doch erhebliche Zweifel, was da bei der Postbank so beamtenrechtlich abläuft.
Bei der Post läufts übrigens genauso.
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Roland64
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Fakt ist nun mal, dass es seit zig Jahren keine Bundespost und auch keine Bundesbahn als Behörde mehr gibt. Man kann dieser Zeit nachtrauern -ich auch-, aber man muss sich mit den heutigen Gegebenheiten auseinandersetzen und ggf. auch arrangieren.
Wenn jemand -wie Joy- sich wieder in den aktiven Dienst zurückernennen lässt, muss man nehmen was man kriegen kann.
Wenn die angebotene Tätigkeit, der Fahrweg und das Arbeitsumfeld einigermaßen zueinander passen, würde ich die Frage des "Dienstpostens" hintenanstellen.
Ist halt so.
Wenn jemand -wie Joy- sich wieder in den aktiven Dienst zurückernennen lässt, muss man nehmen was man kriegen kann.
Wenn die angebotene Tätigkeit, der Fahrweg und das Arbeitsumfeld einigermaßen zueinander passen, würde ich die Frage des "Dienstpostens" hintenanstellen.
Ist halt so.
Mir wurden 2 Bereiche angeboten einmal das Call Center oder in einer Filiale der Postbank ,durfte in beide reinschnuppern und habe mich für das Call Center entschieden da dort viele meiner alten Kollegen dort arbeiten .Zu mir wurde gesagt ich muß auf meine Ernennungsurkunde in den aktiven Dienst warten .Und danach werde ich in meine alte Gehaltsklasse wieder eingekliedert ,meinen Beamtenstatus kann mir ja nicht genommen werden nur weil ich im vorzeitigem Ruhestand war .Ich denke man muß auch ein wenig dazu stehen das sich die Zeit geändert hat .Ich jedenfalls kann nur sagen das sich die Leute sich Mühe geben mich wieder einzugliedern und auch meine Wünsche berücksichtigen .
LG
Gabi
LG
Gabi
- Bundesfreiwild
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Wenn es tatsächlich eine beamtenrechtlich korrekte ERnennungsurkunde gibt, es soweit ja alles erstmal in Ordnung.
Ist da Call-Center denn eine eigene GmbH? In einer GmbH kann ein Beamter nur arbeiten, wenn er/sie sich von seinem Dienstposten aus dorthin beurlauben lässt oder eine Zuweisung der Tätigkeiten bekommt.
Wie siehts denn damit bei der Postbank aus? Ich kann nur sagen, dass man vorsichtig sein soll, was nach der Ernennungsurkunde (oder auch vorher schon) an rechtlich verbindlichen Dingen unerschrieben werden soll.
Alles, was am normalen beamtenrechtlichen Status oder Beschäftigung vorbei geht, muss man nämlich unterschreiben. Also bitte alles genau lesen und verstehen, bevor man leichtfertig was unterschreibt, vor lauter Jubel, dass sie einen wieder zurücknehmen.
Ist da Call-Center denn eine eigene GmbH? In einer GmbH kann ein Beamter nur arbeiten, wenn er/sie sich von seinem Dienstposten aus dorthin beurlauben lässt oder eine Zuweisung der Tätigkeiten bekommt.
Wie siehts denn damit bei der Postbank aus? Ich kann nur sagen, dass man vorsichtig sein soll, was nach der Ernennungsurkunde (oder auch vorher schon) an rechtlich verbindlichen Dingen unerschrieben werden soll.
Alles, was am normalen beamtenrechtlichen Status oder Beschäftigung vorbei geht, muss man nämlich unterschreiben. Also bitte alles genau lesen und verstehen, bevor man leichtfertig was unterschreibt, vor lauter Jubel, dass sie einen wieder zurücknehmen.
Hallo ,
cih bin jetzt schon etwas verunsichert ,wenn Du solche Angaben machst .Aber bis jetzt hab ich ja noch nichts bekommen ,aber ich beziehe einen Gewerkschaftsvertreter immer hinzu und werde auch nichts unterschreiben ohne es vorher prüfen zu lassen .Bis jetzt warte ich erstmal was sie mir schreiben und wann die Reaktivierung zustande kommt .Ich werde alles prüfen lassen und nichts einfach so unterschreiben .Sobald ich etwas neues weiß werde ich berichten
LG
Gabi
cih bin jetzt schon etwas verunsichert ,wenn Du solche Angaben machst .Aber bis jetzt hab ich ja noch nichts bekommen ,aber ich beziehe einen Gewerkschaftsvertreter immer hinzu und werde auch nichts unterschreiben ohne es vorher prüfen zu lassen .Bis jetzt warte ich erstmal was sie mir schreiben und wann die Reaktivierung zustande kommt .Ich werde alles prüfen lassen und nichts einfach so unterschreiben .Sobald ich etwas neues weiß werde ich berichten
LG
Gabi
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Roland64
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- Registriert: 17. Feb 2011, 11:38
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Hallo Gabi,
nicht verrückt machen lassen und erst mal abwarten, was alles so kommt.
Grundsätzlich muss Dein Dienstherr -wer immer das auch ist- Dir mal ein Angebot für eine Beschäftigung machen.
Dienstposten werden bei Euch wohl nicht mehr übertragen werden, sind ja keine mehr da...
Nach meinem Verständnis müsstest Du in der nächsten Zeit eine Verfügung über eine "Zuweisung" bzw. "Abordnung" in eine Tätigkeit sowie Benennung des Arbeitgebers und Dienstort und entsprechender Rechtsbehelfsbelehrung bekommen.
Dies wird Dir von Deinem Arbeitgeber eröffnet und ist NICHT zu unterschreiben!!!
Dann prüfe mal für Dich, ob Du damit leben kannst.
Wenn nicht, umgehend (spätestens in 4 Wochen nach Erhalt) Widerspruch mit Begründung einlegen, am Besten mit Anwalt.
(Bezahlt Gewerkschaft,wenn Mitglied).
Wenn bei irgendwas gleich eine Unterschrift verlangt wird, Vorsicht!
nicht verrückt machen lassen und erst mal abwarten, was alles so kommt.
Grundsätzlich muss Dein Dienstherr -wer immer das auch ist- Dir mal ein Angebot für eine Beschäftigung machen.
Dienstposten werden bei Euch wohl nicht mehr übertragen werden, sind ja keine mehr da...
Nach meinem Verständnis müsstest Du in der nächsten Zeit eine Verfügung über eine "Zuweisung" bzw. "Abordnung" in eine Tätigkeit sowie Benennung des Arbeitgebers und Dienstort und entsprechender Rechtsbehelfsbelehrung bekommen.
Dies wird Dir von Deinem Arbeitgeber eröffnet und ist NICHT zu unterschreiben!!!
Dann prüfe mal für Dich, ob Du damit leben kannst.
Wenn nicht, umgehend (spätestens in 4 Wochen nach Erhalt) Widerspruch mit Begründung einlegen, am Besten mit Anwalt.
(Bezahlt Gewerkschaft,wenn Mitglied).
Wenn bei irgendwas gleich eine Unterschrift verlangt wird, Vorsicht!

