Mütterrente für Bundesbeamte

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iyjyyi
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Re: Mütterrente für Bundesbeamte

Beitrag von iyjyyi »

Hallo Posttussi,
nachdem der Höchstruhegehaltsatz von 71,75 % auch nach Zahlung des Kinderzuschlags nicht überschritten werden darf, ist in diesem Fall eine Beantragung der Zahlung zwecklos. Der Gesetzgeber ist der Meinung, man wäre sonst überversorgt! Die Beantragung ist wohl nur für Mütter interessant, die diesen Prozentsatz bei Zurruhesetzung nicht erreicht haben. : :cry:
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zeerookah
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Re: Mütterrente für Bundesbeamte

Beitrag von zeerookah »

Posttussi hat geschrieben: 27. Aug 2020, 17:30 Sofern Ihrem Ruhegehalt ein Ruhegehaltssatz von 71,75% und die Endstufe der Besoldungsgruppe ( 8 ) zugrunde liegt,ist von einem Antrag abzusehen da sich keine Änderungen in der Höhe Ihrer Versorgungsbezüge ergeben werden.

Sehe ich das also richtig dass ich keinen Antrag stellen kann?
Ich würde immer einen Antrag stellen um mir die Zeiten anerkennen zu lassen. Auch wenn sich finanziell nichts untern Strich ändert.
Von den alten Betrag wird eventuell was abgezogen was aber durch die neue Anerkennung wieder ausgeglichen wird.
Niemand weis was in der Zukunft mal alles geändert wird. Die Kindererziehungszeiten werden dir aber mit Sicherheit nicht wieder aberkannt :idea:
Bei den 71,75% weiß das keiner. Wie wir alle mal angefangen haben gab es noch 75% :!:
Posttussi
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Re: Mütterrente für Bundesbeamte

Beitrag von Posttussi »

Ich habe es auch so verstanden dass ich keinen Antrag stellen soll.
Somit fühle ich mich trotzdem als Mutter 2.Klasse...
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zeerookah
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Re: Mütterrente für Bundesbeamte

Beitrag von zeerookah »

Posttussi hat geschrieben: 29. Aug 2020, 08:22 Ich habe es auch so verstanden dass ich keinen Antrag stellen soll.
Aus Sicht der BAnst verständlich. Verursacht ja zusätzliche Arbeit. Ohne das sich in €uronen was ändert.
Aber die Zusammensetzung/Gewichtung könnte anders ausfallen.
Posttussi
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Re: Mütterrente für Bundesbeamte

Beitrag von Posttussi »

zeerookah hat geschrieben: 29. Aug 2020, 10:17
Posttussi hat geschrieben: 29. Aug 2020, 08:22 Ich habe es auch so verstanden dass ich keinen Antrag stellen soll.
Aus Sicht der BAnst verständlich. Verursacht ja zusätzliche Arbeit. Ohne das sich in €uronen was ändert.
Aber die Zusammensetzung/Gewichtung könnte anders ausfallen.
Also irgendwie blicke ich da trotzdem nicht durch :oops:

die Kindererziehungszeiten sind doch gesetzlich festgelegt,weshalb kommt es dadurch zu einer Überzahlung?
den Versorgungsausgleich bekomme ich ja auch ungekürzt....durch den müsste es dann doch auch zu einer Überzahlung kommen...
und ich habe 10 Jahre halbtags gearbeitet und habe entsprechend nur die Hälfte verdient...

ich hatte beim Versorgungscenter angerufen und die konnten mir das alles nicht erklären :x
Dienstunfall_L
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Re: Mütterrente für Bundesbeamte

Beitrag von Dienstunfall_L »

Dann stell den Antrag doch. Zu deinen Ungunsten wird sich dadurch nichts ändern.
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zeerookah
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Re: Mütterrente für Bundesbeamte

Beitrag von zeerookah »

Posttussi hat geschrieben: 29. Aug 2020, 12:16 Also irgendwie blicke ich da trotzdem nicht durch :oops:
die Kindererziehungszeiten sind doch gesetzlich festgelegt,weshalb kommt es dadurch zu einer Überzahlung?
den Versorgungsausgleich bekomme ich ja auch ungekürzt....durch den müsste es dann doch auch zu einer Überzahlung kommen...
und ich habe 10 Jahre halbtags gearbeitet und habe entsprechend nur die Hälfte verdient...
Der Versorgungsausgleich dient dazu deine 10 Jahre halbtags etwas auszugleichen.
Du/Wir dürfen nicht mehr als 71,75% von unseren letzten Bezügen bekommen. Würdest du jetzt noch 24 Monate Erziehungeszeiten angerechnet bekommen wärst dann vielleicht bei 75,25%
Also zieht man in dem Fall von deiner selbst erdienten Pension wieder 3,5% ab. Du wärst wieder bei 71,75% und die Arbeit will sich die BAnst für vermutlich tausende Fälle nicht machen.
Mach es wie Dienstunfall schreibt. Stell einfach deinen Antrag und harre der Dinge die dann kommen.
Und ich würde mich auch nicht abwimmeln lassen.
Posttussi
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Re: Mütterrente für Bundesbeamte

Beitrag von Posttussi »

zeerookah hat geschrieben: 29. Aug 2020, 15:38
Posttussi hat geschrieben: 29. Aug 2020, 12:16 Also irgendwie blicke ich da trotzdem nicht durch :oops:
die Kindererziehungszeiten sind doch gesetzlich festgelegt,weshalb kommt es dadurch zu einer Überzahlung?
den Versorgungsausgleich bekomme ich ja auch ungekürzt....durch den müsste es dann doch auch zu einer Überzahlung kommen...
und ich habe 10 Jahre halbtags gearbeitet und habe entsprechend nur die Hälfte verdient...
Der Versorgungsausgleich dient dazu deine 10 Jahre halbtags etwas auszugleichen.
Du/Wir dürfen nicht mehr als 71,75% von unseren letzten Bezügen bekommen. Würdest du jetzt noch 24 Monate Erziehungeszeiten angerechnet bekommen wärst dann vielleicht bei 75,25%
Also zieht man in dem Fall von deiner selbst erdienten Pension wieder 3,5% ab. Du wärst wieder bei 71,75% und die Arbeit will sich die BAnst für vermutlich tausende Fälle nicht machen.
Mach es wie Dienstunfall schreibt. Stell einfach deinen Antrag und harre der Dinge die dann kommen.
Und ich würde mich auch nicht abwimmeln lassen.
Ja klar,danke,versuchen kann ich es... ;)
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