Gibt es hier im Forum Kolleginnen und Kollegen die ihre Konkurrentenklage auch gewonnen haben und bis heute keine neue Beurteilung bzw. Urkunde erhalten haben?
Antworten gerne an PN
meine Beurteilung ist nun da ( 31.03.)
an einem Punkt " Wirtschaftlichen Handeln " habe ich ein " gut" bekommen , die Erklärung dazu verstehe ich nicht :
in der Beurteilung heißt es :
Dieses Merkmal wäre mit "Sehr gut " zu bewerten . Das Ergebnis war allerdings in Anbetracht der erzielten Leistungen der Beamtinnen und
Beamten dieser Beurteilungsliste anzupassen und mit "Gut " zu bewerten um den nach § 50 Abs. 2 Bundeslaufbahnverordnung geltenden Richtwert
einhalten zu können.
kgot hat geschrieben:meine Beurteilung ist nun da ( 31.03.)
an einem Punkt " Wirtschaftlichen Handeln " habe ich ein " gut" bekommen , die Erklärung dazu verstehe ich nicht :
in der Beurteilung heißt es :
Dieses Merkmal wäre mit "Sehr gut " zu bewerten . Das Ergebnis war allerdings in Anbetracht der erzielten Leistungen der Beamtinnen und
Beamten dieser Beurteilungsliste anzupassen und mit "Gut " zu bewerten um den nach § 50 Abs. 2 Bundeslaufbahnverordnung geltenden Richtwert
einhalten zu können.
Kann mir einer was dazu sagen ?
vielen Dank
Klar. Widerspruch einlegen und einen versierten Anwalt aufsuchen, wenn dir was daran liegt. Denn diese Begründung ist an Idiotie kaum zu überbieten.
Offensichtlich möchte die Telekom hier die (für sie in den letzten Jahren enttäuschende) Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte karikieren.
Motto: der ist ja sooooooooooo gut, aber das starre Recht lässt hier keine andere Möglichkeit.
Dieser Satz in der Beurteilung ist provokant und foerdert zum Widertspruch quasi heraus. Allerdings gilt hier: vom erfahrenen Anwalt beraten lassen.
Wenn die Telekom allerdings nachweisen kann, dass 15% der Mitwettbewerber ein sehr gut erhalten haben, und diese in der Bewertung noch besser dastehen als der TE, (was im Regelfall nicht schwerfallen dürfte, andernfalls wäre die T sehr dämlich, diese Begründung ohne Hintergrund zu wählen) wird der Widerspruch sang- und klanglos abgebügelt.
Nichtsdestotrotz... versuchen! Dämlichkeit ist ein Wort, das ich im Zusammenhang mit dem Handeln der Telekom schon sehr oft gehört habe
Bananen-Willi hats auf dem Punkt gebracht :
Widerspruch ist zwecklos !
Ein Mitwettbewerber hat ein sehr gut erhalten , zwar selbe Tätigkeit und Posten wie ich aber eben mit zB höherwertigen Tätigkeiten.
Bei ihm fehlt der Hinweis auf Paragraph 50Abs. 2
Bei meiner Beurteilung steht auch noch drin (Vorschlag für weitere Verwendung )
"Beamte ist nach Paragraph 49 für höherwertige Tätigkeiten geeignet"
Tja , da habe ich halt Pech gehabt , das mir keine besonderen Aufgaben übertragen worden sind.
(Zum falschen Zeitpunkt nicht anwesend gewesen : TL fragt in teamrunde : wer kann diese Arbeit zusätzlich machen? Wer dann nicht "ich "schreit ... Oder kann... Der hat dann verloren
Ich nur jeden raten der befördert werden will : nimmt alle möglichen Jobs an den der TL anbietet-
zB. Multiplikator . Wenigsten bleibt mir die ganze Prozedur des Widerspruches erspart
.
Bei uns ist die Liste nach A 13 und A12 noch teilgesperrt es gab noch keine Beförderung soweit ich weiß.
Erst muss der Ausgang aller Klagen abgewartet werden.
bei uns ist die Liste nach A 9 bis auf 2 Stellen freigegeben worden. 176 von 178 Beförderungen werden jetzt
wohl durchgeführt. Es werden die sehr gut + und sehr gut beurteilten befördert. 2 Stellen hängen noch im Gerichtsverfahren.
Bin mal gespannt wie lang das noch dauert. Die Liste wurde am 07.04.2016 freigegeben.