Wenn ich so was schon lese...
Nö, das ist was ganz anderes, §50a BeamtVGDu musste nur deine Anwartschaften in volle Besoldungsmonate umrechnen. Da ist Wehrdienst auch nix anderes.
Quatsch, aktuell wären es 102,24€Also dann zähle 75,08 Euro pro Kind dazu.
Da kam eben nix von Dir zu Kindererziehungsergänzungszuschlägen (§50b BeamtVG)
Ich weiß, dass das hier gelöscht wird, aber findest Du nicht auch, dass Deine Antworten auf meine Beiträge a) ziemlich falsch waren und b) ziemlich arrogant rüberkommen?