nach Dienstunfall Zulage A9z möglich ???

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TFHK
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nach Dienstunfall Zulage A9z möglich ???

Beitrag von TFHK »

Hallo, ich hatte einen anerkannten Dienstunfall, nicht der erste, als lokführer und muss damit rechnen das ich ggf. pensioniert werde.
Da ich mit gerade 54 Jahren noch recht jung bin hätte ich die Möglichkeit in meinem Beruf A9z zu werden.
Wenn ich pensioniert würde hätte ich eine Chance die Zulage A9z einzuklagen :?: :?: :?:

Freue mich über eine Antwort da ich nicht so tief im Beamtenrecht drin bin.
sdh1807
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Re: nach Dienstunfall Zulage A9z möglich ???

Beitrag von sdh1807 »

Seit wann kann man den eine Beförderung einklagen?

Befördert wird nach Eignung, Leistung, Befähigung.
Wenn ich in Pension bin kann ich keine Leistung mehr erbringen, daher fällt (meiner Meinung nach) jede Beförderung in Pension flach.
Kerberos
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Re: nach Dienstunfall Zulage A9z möglich ???

Beitrag von Kerberos »

Ich denke mal die Frage von TFHK zielt auf § 37 (1) Satz 1 BVG Bund ab:
Setzt sich ein Beamter bei Ausübung einer Diensthandlung einer damit verbundenen besonderen Lebensgefahr aus und erleidet er infolge dieser Gefährdung einen Dienstunfall, so sind bei der Bemessung des Unfallruhegehalts 80 vom Hundert der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der übernächsten Besoldungsgruppe zugrunde zu legen, wenn er infolge dieses Dienstunfalles dienstunfähig geworden und in den Ruhestand getreten und im Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand infolge des Dienstunfalles in seiner Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 vom Hundert beschränkt ist.
Voraussetzung hierfür ist also ein mit einer besonderen Lebensgefahr erlittener Dienstunfall. Ein "normaler" Dienstunfall reicht dafür nicht. Hier gilt dann wohl § 36 (3) BVG Bund:
Der Ruhegehaltssatz nach § 14 Abs. 1 erhöht sich um zwanzig vom Hundert. Das Unfallruhegehalt beträgt mindestens sechsundsechzigzweidrittel vom Hundert der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und darf fünfundsiebzig vom Hundert der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge nicht übersteigen. Es darf nicht hinter fünfundsiebzig vom Hundert der jeweils ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 zurückbleiben; § 14 Abs. 4 Satz 3 gilt entsprechend.
Es gibt zwar durch den Dienstunfall ggf. ein höheres Ruhegehalt, eine Amtszulage einklagen kann man aber nicht.
TFHK
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Re: nach Dienstunfall Zulage A9z möglich ???

Beitrag von TFHK »

Danke. Das hilft schon ein bisschen weiter.
Die Frage war ja dahin gehend das ich persioniert werde weil die Umstände des Dienstunfalls (Suizid auf der Schiene) es nach sich ziehen.
Wenn ich normal weiter arbeiten würde könnte ich in 5-6Jahren den (z) haben.
Da ich ihn wegen dem Dienstunfall nicht bekommen kann war die Frage der klagemöglichkeit.

Schönen 1. Advent
Sir.Lemmi
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Re: nach Dienstunfall Zulage A9z möglich ???

Beitrag von Sir.Lemmi »

Moin zusammen,
soweit ich weiß ist der Z gar nicht Ruhegehaltsfähig, da es eine Zulage ist. Da rüber haben sich schon viele beschwert.
Lasse mich auch gerne eines besseren belehren :roll:
Kerberos
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Re: nach Dienstunfall Zulage A9z möglich ???

Beitrag von Kerberos »

Selbstverständlich ist die Amtszulage ruhegehaltsfähig.
(2) Die Amtszulagen sind unwiderruflich und ruhegehaltfähig. Sie gelten als Bestandteil des Grundgehaltes.
§42 Abs.2 BBesG
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Hauseltr
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Re: nach Dienstunfall Zulage A9z möglich ???

Beitrag von Hauseltr »

Das Wort Zulage bedeutet, dass es keine eigene Besoldungsstufe ist. Somit gibt es auch kein Anrecht im Falle einer vorzeitigen Pensonierung auf diese Zulage.
Kerberos
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Re: nach Dienstunfall Zulage A9z möglich ???

Beitrag von Kerberos »

Doch natürlich, Amtszulagen sind Bestandteil des Grundgehaltes, unwiderruflich und ruhegehaltsfähig. Was ist an dieser Gesetzesformulierung unklar?
hugoegonbalder
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Re: nach Dienstunfall Zulage A9z möglich ???

Beitrag von hugoegonbalder »

TFHK hat geschrieben: 30. Nov 2019, 20:09 Hallo, ich hatte einen anerkannten Dienstunfall, nicht der erste, als lokführer und muss damit rechnen das ich ggf. pensioniert werde.
Da ich mit gerade 54 Jahren noch recht jung bin hätte ich die Möglichkeit in meinem Beruf A9z zu werden.
Wenn ich pensioniert würde hätte ich eine Chance die Zulage A9z einzuklagen :?: :?: :?:

Freue mich über eine Antwort da ich nicht so tief im Beamtenrecht drin bin.
Verstehe nicht wieso du nach einem PU pensioniert werden sollst. Normalerweise landet man bei DB Jobservice. Ich kenne einige ehemalige Tf die nach einem PU bei Jobservice gelandet sind. Ich selber bin auch aus diesem Grund bei Jobservice.
Torquemada
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Re: nach Dienstunfall Zulage A9z möglich ???

Beitrag von Torquemada »

Niemand hat geschrieben: 7. Feb 2020, 14:10 Was ist denn ein PU?
https://de.wikipedia.org/wiki/Schienensuizid

Bahnintern wird das euphemistisch als "Personenunfall" bezeichnet.
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