Hallo,
ich beziehe Ruhestandsbezüge. Im vorzeitigen Ruhestand bin ich.
Nun. Wer kann die Abzüge verändern ?
Also: wann, wodurch(!), weniger geld .
Gerti
Lebenslang "Vorruhestandpension"
Moderator: Moderatoren
Re: Lebenslang "Vorruhestandpension"
dibedupp,
danke deiner nachfrage.
folgendes:
mein Antrag auf vorzeitigen Ruhestand fußt auf "gemäß § 4 Abs.1 des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur" beim
Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen.
kurz im "Jargon": "55er Regelung"
Nun meine Frage: Kann der Bezug irgendwann gekürzt werden, also die lebenslange (versprochen ?!!) Zahlung irgendwann gemindert werden?
vielleicht vorstellbar Szenario: gesetzestext , "§" -änderung ? Möglich..?
Nun , dibedupp,
verstanden ?
freundliche Grüße
Gerti
danke deiner nachfrage.
folgendes:
mein Antrag auf vorzeitigen Ruhestand fußt auf "gemäß § 4 Abs.1 des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur" beim
Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen.
kurz im "Jargon": "55er Regelung"
Nun meine Frage: Kann der Bezug irgendwann gekürzt werden, also die lebenslange (versprochen ?!!) Zahlung irgendwann gemindert werden?
vielleicht vorstellbar Szenario: gesetzestext , "§" -änderung ? Möglich..?
Nun , dibedupp,
verstanden ?
freundliche Grüße
Gerti
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Re: Lebenslang "Vorruhestandpension"
Nein. Du bekommst eine Berechnung deiner Ruhestandsbezüge. Das war es. Es gibt Veränderungen z.B. mit dem Anteil für die Pflegeversicherung (fiktiver Anteil für den Bundeshaushalt). Steigerungen durch die Besoldungserhöhungen.
Ansonsten gibt es einen Bestandsschutz aus dem allgemeinen Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland.
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Re: Lebenslang "Vorruhestandpension"
Nur "anstellen" darfst du nix bei schwereren Straftaten kann m.W. auch die Pension gekürzt werden oder wegfallen (unter Nachversicherung beim Rententräger). Aber nur der Vollständigkeit halber, wir machen ja nix böses
es grüßt Frank Reich
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Schuld ist ein moralischer Aspekt; Recht ein finanzieller (HKH)
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Re: Lebenslang "Vorruhestandpension"
Das ist ja aber ne Sache die jeden Beamten betrifft, auch die im aktiven Dienst.
Re: Lebenslang "Vorruhestandpension"
...danke für die Antworten, bzw. die Beteiligung!
Gerti
Gerti