Keine Mindestpension mehr bei Dienstunfähgikeit?
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Keine Mindestpension mehr bei Dienstunfähgikeit?
Guten Abend zusammen,
ich hab zu dem Thema auf die schnelle nichts gefunden hier im Forum.
Nach einem Gespräch heute mit einem Kollegen welcher im Personalrat ist muss ich die Frage hier einfach mal stellen.
Stimmt es das auch wenn die 5 Jahre Mindestdienstzeit rum ist der Beamte wenn er Dienstunfähig wird KEIN Anspruch mehr auf die Mindestpension hat???
Der Kollege beharrte steif und fest darauf. Ist da was an mir vorbei gegangen??
LG
ich hab zu dem Thema auf die schnelle nichts gefunden hier im Forum.
Nach einem Gespräch heute mit einem Kollegen welcher im Personalrat ist muss ich die Frage hier einfach mal stellen.
Stimmt es das auch wenn die 5 Jahre Mindestdienstzeit rum ist der Beamte wenn er Dienstunfähig wird KEIN Anspruch mehr auf die Mindestpension hat???
Der Kollege beharrte steif und fest darauf. Ist da was an mir vorbei gegangen??
LG
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Re: Keine Mindestpension mehr bei Dienstunfähgikeit?
Manche Personalräte sollen ja Gehirn-Viagra nehmen, um die langen Sitzungen hochkonzentriert durchhalten zu können.ZmV hat geschrieben: Der Kollege beharrte steif und fest darauf.
Die derzeitige Rechtslage sieht anders aus.
Man lese hier Absatz 4.
Re: Keine Mindestpension mehr bei Dienstunfähgikeit?
Die Aussage war nur (und genau das hat mich so stutzig gemacht): ein Kollege den es grade getroffen hat würde auch keine Mindestpension bekommen sondern musste quasi "zum Amt".
Aber wenn ich mir das Gesetz so anschaue hat sich da doch nichts geändert oder sehe ich das falsch?
Eben genau das dachte ich mir in dem Moment auch ob da was falsch läuft bei ihm Aber es könnte ja sein das sich was geändert hat und ich einfach nicht auf dem laufenden bin^^
Aber wenn ich mir das Gesetz so anschaue hat sich da doch nichts geändert oder sehe ich das falsch?
Eben genau das dachte ich mir in dem Moment auch ob da was falsch läuft bei ihm Aber es könnte ja sein das sich was geändert hat und ich einfach nicht auf dem laufenden bin^^
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Re: Keine Mindestpension mehr bei Dienstunfähgikeit?
Hallo,
mir wäre auch neu, dass sich etwas geändert hat, und ich bin in letzter Zeit intensiv mit dem Thema beschäftigt.
Ich denke, da wurde nicht ausreichend informiert, ein Kaffeegespräch zwischen Tür und Angel vielleicht? Evtl. waren es mit Anwärterzeit 5 J. oder es waren 5 J., aber nicht in Vollzeit oder oder oder ...
Gruß, L.
mir wäre auch neu, dass sich etwas geändert hat, und ich bin in letzter Zeit intensiv mit dem Thema beschäftigt.
Ich denke, da wurde nicht ausreichend informiert, ein Kaffeegespräch zwischen Tür und Angel vielleicht? Evtl. waren es mit Anwärterzeit 5 J. oder es waren 5 J., aber nicht in Vollzeit oder oder oder ...
Gruß, L.
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Re: Keine Mindestpension mehr bei Dienstunfähgikeit?
Vielleicht wurde besagter Kollege der zum Amt musste aus dem Dienst entsorgt weil er Auflagen nicht erfüllt hat oder sonstwie quer geschossen hat. Dann kann man ihm die Pension entziehen was mit einer Entlassung aus dem Beamtenstatus gleichzusetzen ist.
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Re: Keine Mindestpension mehr bei Dienstunfähgikeit?
Genug der Spekulationen. Nicht jedem Geschwafel eines beliebigen Personalrats muss Aufmerksamkeit geschenkt werden.
Re: Keine Mindestpension mehr bei Dienstunfähgikeit?
Frage:
Lese ich das Gesetz falsch?
Die anwärterzeit wird doch in die 5 Jahres Frist mit eingerechnet? Oder lese ich das jetzt so falsch?
Lese ich das Gesetz falsch?
Die anwärterzeit wird doch in die 5 Jahres Frist mit eingerechnet? Oder lese ich das jetzt so falsch?
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Re: Keine Mindestpension mehr bei Dienstunfähgikeit?
Das mit der Anwärterzeit müsste ich nachlesen, findest du aber im Internet selber, es kann gut sein, dass ich das verwechselt habe mit dem Vorbereitungsdienst.
Dass Teilzeit die 5 J. "hemmen", habe ich jedenfalls falsch dargestellt, gestern las ich, bei TZ gelten auch nach 5 J. die Regelungen für Mindestversorgung.
Warum suchst du dir nicht das Gesetz im Internet raus und stellst die Passagen ein, zu denen noch Fragen offen sind?
Dass Teilzeit die 5 J. "hemmen", habe ich jedenfalls falsch dargestellt, gestern las ich, bei TZ gelten auch nach 5 J. die Regelungen für Mindestversorgung.
Warum suchst du dir nicht das Gesetz im Internet raus und stellst die Passagen ein, zu denen noch Fragen offen sind?
Re: Keine Mindestpension mehr bei Dienstunfähgikeit?
Naja es ging mir ehr im Grundsatz darum ob das Gesetz so noch aktuell ist oder ich halt irgendetwas verpasst habe an Änderungen oder so?
Aber anscheinend scheint ja alles beim alten zu sein das man nach den 5 Jahren weiterhin ganz normal Anspruch auf die Mindestversorgung hat.
Aber anscheinend scheint ja alles beim alten zu sein das man nach den 5 Jahren weiterhin ganz normal Anspruch auf die Mindestversorgung hat.
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Re: Keine Mindestpension mehr bei Dienstunfähgikeit?
Ja. In der Rentenvrsicherung braucht man auch seine 5 Jährchen. Scheint ein deutscher Grundsatz zu sein.ZmV hat geschrieben:Naja es ging mir ehr im Grundsatz darum ob das Gesetz so noch aktuell ist oder ich halt irgendetwas verpasst habe an Änderungen oder so?
Aber anscheinend scheint ja alles beim alten zu sein das man nach den 5 Jahren weiterhin ganz normal Anspruch auf die Mindestversorgung hat.
Re: Keine Mindestpension mehr bei Dienstunfähgikeit?
Naja nur mit dem Unterschied das wir uns als Beamte da ja doch um einiges finanziell besser stehen gegenüber rentenversicherten. Da ist die Mindestpreisen ja schon um einiges höher.
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Re: Keine Mindestpension mehr bei Dienstunfähgikeit?
Klar. Weil der Beamte mit der Mindestpension nicht in aufstockende Leistungen nach SGB XII fallen sollen.ZmV hat geschrieben:Naja nur mit dem Unterschied das wir uns als Beamte da ja doch um einiges finanziell besser stehen gegenüber rentenversicherten. Da ist die Mindestpreisen ja schon um einiges höher.
Re: Keine Mindestpension mehr bei Dienstunfähgikeit?
Ja das stimmt wohl. Wobei man mit der Mindestpension jetzt auh nicht behaupten kann viel drüber zuliegen.
Na ich hoffe mal das ich dieses nicht in Anspruch nehmen muss.
Na ich hoffe mal das ich dieses nicht in Anspruch nehmen muss.