Situation:
Ehemann ist Bundesbeamter, Ehefrau derzeit arbeitslos, ein KInd 14 Jahre.
Die Ehefrau möchte jetzt für ein bis zwei Jahre im Nicht-EU-Ausland arbeiten.
Weiß jemand, wie es dann mit dem Familienzuschlag aussieht ?
Bisher hat der Ehemann Steuerklasse Drei.
Müsste er dann auf Steuerklasse ZWEI wechseln ? Versteuerung nicht mehr gemeinsam ? Mit dem anderen Land besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Auslandstätigkeit der Ehefrau
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Re: Auslandstätigkeit der Ehefrau
Versuch mal im Forum - *** Mod *** wer-weiss-was.de - Steuerbrett dein Glück.
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Gruß vom Steinbock
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Re: Auslandstätigkeit der Ehefrau
Hallo,
Framilienzuschlag Ehepartner/Lebenspartner wird gezahlt bis einschließlich zum Monat der Scheidung. Über den Tod hinaus wird der FZ auch gezahlt, Ich glaube bis zum Ablauf des Folgejahres.
Ein Auslandsaufenthalt wie von Dir beschrieben ist unschädlich.
Schaaf2012
Framilienzuschlag Ehepartner/Lebenspartner wird gezahlt bis einschließlich zum Monat der Scheidung. Über den Tod hinaus wird der FZ auch gezahlt, Ich glaube bis zum Ablauf des Folgejahres.
Ein Auslandsaufenthalt wie von Dir beschrieben ist unschädlich.
Schaaf2012
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Re: Auslandstätigkeit der Ehefrau
Herzlichen Dank. Wegen der Besteuerung wird sich der Kollege einfach vertrauensvoll an das zuständige Finanzamt wenden.