Hallo,
weiß jemand, ob man sich auf eigenen Wunsch "rückbefördern" lassen kann? Ich weiß, ihr denkt sicher, wie "doof" kann man sein. Beweggrund ist jedoch, dass ich mich unheimlich gern bei einer anderen Bundesbehörde auf eine Stelle bewerben würde, für die haushaltsrechtlich lt. Ausschreibung derzeit nur eine Besoldungsgruppe unterhalb meiner jetzigen Besoldungsgruppe zur Verfügung steht; somit werden Bewerber auch nur bis zu diese Besoldungsgruppe berücksichtigt.
Rückbeförderung auf eigenen Wunsch möglich?
Moderator: Moderatoren
Re: Rückbeförderung auf eigenen Wunsch möglich?
Man müßte eine entsprechende Ernennungsurkunde aushändigen und du müßtest sie nehmen, dann ist das möglich. In der Praxis kommt das gelegentlich vor, insbesondere tatsächlich, wenn Leute heimatnah eingesetzt werden wollen, in den heimatnahen Dienststellen aber Mangel an höherwertigen Planstellen herrscht.