Umsetzung zurückziehen?!

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
Beam_Me11
Beiträge: 3
Registriert: 7. Dez 2018, 22:49
Behörde:

Umsetzung zurückziehen?!

Beitrag von Beam_Me11 »

Hallo zusammen,

ich bin neu hier, weil ich eine Frage habe.
Da ich aber keinen kenne, der sich mit diesem Thema auskennt, bitte ich hier um Rat.

Die Situation ist wie folgt:

Ich bin Beamter auf Probe und arbeite bei der Stadtverwaltung. Ich habe mich intern auf eine neue Stelle beworben. Nach dem Auswahlverfahren habe ich die Stelle bekommen und soll nun im Februar dort hin wechseln. Das ganze ist natürlich freiwillig geschehen und ich habe mich auch sehr gefreut.
Der Personalrat hat der Umsetzung auch schon zugestimmt. Eine Umsetzungsverfügung bzw. ein offizielles Schreiben mit dem fixen Termin habe ich jedoch noch nicht bekommen.

Jetzt habe ich nach langem überlegen und hadern jedoch gemerkt, dass ich die neue Stelle gar nicht so wirklich antreten möchte, da ich mich auf meiner alten Stelle letztendlich doch sehr wohl fühle (das könnte damit zusammenhängen, dass zwischen Bewerbung, Auswahlverfahren und Zustimmung Personalrat ca. 4 Monate vergangen sind).
Jetzt ist meine Frage, unter der Voraussetzung, dass meine aktuelle Führungskraft dies so möchte, ob man dieses Vorhaben noch rückgängig machen kann und ob ich "einfach" auf meiner alten Stelle sitzen bleiben kann?

Gibt es Möglichkeiten? Und wenn ja, wie stelle ich dies am besten an und was muss ich tun?

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand damit helfen kann.

Vielen Dank im Voraus schon einmal! :)
Skedee Wedee
Beiträge: 80
Registriert: 18. Mär 2017, 17:43
Behörde: Baden-Württemberg
Geschlecht:

Re: Umsetzung zurückziehen?!

Beitrag von Skedee Wedee »

1. Klärendes Gespräch suchen und auf deren Einsicht hoffen. Notfalls schriftlich dem Personalamt mitteilen, dass Du Deinen Antrag auf Umsetzung zurücknimmst.

2. Du wirst Dir mit Deinem Vorgehen sicherlich viele Freunde im alten Amt, im neuen Amt und im Personalamt machen, wenn Du jetzt auf einmal kommst und doch nicht umgesetzt werden möchtest.

3. Als Führungskraft (in Deinem alten Amt) wollte ich Dich jetzt nicht mehr haben und würde eher auf eine neue Kraft setzen.

4. Gegen eine Umsetzung hast Du nahezu keine Rechtsbehelfe, da sie kein VA darstellt. Auch hat der Personalrat bereits zugestimmt (Umsetzung ist mitbestimmungspflichtig, aber bereits geschehen).
Antworten