fehltage in der anwärterzeit und probezeit

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Postlerin
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Registriert: 13. Dez 2015, 17:40
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Re: fehltage in der anwärterzeit und probezeit

Beitrag von Postlerin »

Der alte Kollege.

Ansonsten bitte die 20 Tage-Anordnung schriftlich von der Verwaltung geben lassen.

Gibt meines Wissens keine solche Regelung um Beamtengesetz.

Würde es sie geben, hätten ja Schwerbehindertenrecht kaum eine Chance.
HerrLiebig
Beiträge: 7
Registriert: 30. Okt 2018, 09:37
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Re: fehltage in der anwärterzeit und probezeit

Beitrag von HerrLiebig »

Man muss beachten, dass es sich hierbei um einen Beamten auf Probe handelt.

In NRW steht zum Beispiel in der LVO NRW unter § 5 Abs. 6 Satz 1 "Abgesehen von den Fällen des Absatzes 4 gelten Beurlaubungszeiten ohne Dienstbezüge und Krankheitszeiten von mehr als drei Monaten nicht als Probezeit."

Nach Rücksprache mit der Komba zählen dazu alle Tage der Dienstunfähigkeit (auch Wochenenden etc.). In unserem Falle würde ein Beamter auf Probe bei insgesamt über 90 Tagen krankheit seine Probezeit um diese Tage verlängert bekommen.

Während des Vorbereitungsdienstes kann (in NRW) ein Beamter auf Widerruf jederzeit - ohne die Angabe von Gründen - aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden. In Hessen dürfte das ähnlich sein (vgl. § 43 (1) Hessisches Beamtengesetz).
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