Hallo. Ich denke steht alles in seinem NRW BeamtVG §66 Versorgung und Erwerbseinkommen.
Höchstgrenzen bei Versorgung und Einkommen. Die Versorgung kann bis auf 20% gekürzt werden.
§66.2.1 für Ruhestand wegen Alter.
§66.2.3 Ruhestand wegen DU.
§66.6 Bei Erwerbseinkkommen im öffentlichen Dienst.
Hinzuverdienst bei Pension
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