Hinzuverdienst bei Pension

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Gertrud1927
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Registriert: 28. Jun 2013, 18:45
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Re: Hinzuverdienst bei Pension

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Ich denke steht alles in seinem NRW BeamtVG §66 Versorgung und Erwerbseinkommen.
Höchstgrenzen bei Versorgung und Einkommen. Die Versorgung kann bis auf 20% gekürzt werden.
§66.2.1 für Ruhestand wegen Alter.
§66.2.3 Ruhestand wegen DU.
§66.6 Bei Erwerbseinkkommen im öffentlichen Dienst.
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