Pension vs. Rente

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Quereinstieg
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Pension vs. Rente

Beitrag von Quereinstieg »

Hallo zusammen ...

Könnt Ihr mir kurz weiterhelfen?

Ich habe aus circa 13 Jahren Arbeit als Angestellter einen Rentenanspruch von etwa 600€ und eine VBL-Rente von 44€.

Ich bin BaL und werde es auf 24 Dienstjahre bringen. Das entspricht nach verschiedenen Onlinetools ~42,5% Pensionsanspruch. Ich habe einfach mal meine aktuellen Bezüge als Grundlage genommen. Ich komme damit auf 1.380€ Pension.

Wie wird das mit der Rente zusammengerechnet?


Ich habe mir das folgendermaßen zusammengebastelt:

Maximal (100 % mögliche Dienstjahre) wären rund 70% der ruhestandsfähigen Bezüge möglich ... in meinem Fall ~ 2.450,00€.

In meinem Fall: 1.380,00€ Pension + 600€ Rente + 44€ VBL = 2024,00 € gesamt.

Das liegt unterhalb der maximalen Altersbezüge und bedeutet doch damit keine Besserstellung und somit keine Abzüge? Oder sehe ich das gerade naiv falsch?
Gertrud1927
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Re: Pension vs. Rente

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Es wird nach BeamtVG § 55 Deine Höchstgrenze für Versorgung mit Rente berechnet. Die ist fiktiv und nur eine Rechnung für Deine Höchstgrenze.
Vom 17 Lj bis zum Versorgungsfall (vielleicht+ Zurechnungszeit DDU) wird eine Ruhegehaltsfähige Dienstzeit berechnet. Daraus Dein Prozentsatz. Nicht über 71,75. Mit der Endstufe der Besoldungsgruppe vom Ruhegehalt errechnet sich die Höchstgrenze.
Wenn Deine tazsächliche Versorgung +Rente über dem Betrag liegt wird der Betrag darüber bei der Pension ein Ruhensbetrag.
Das ist nur die Richtung ganz genau in §55.
AndyO
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Re: Pension vs. Rente

Beitrag von AndyO »

Die Frage konnte ich mit der BAnstPT auch noch bicht abschließend klären. Dazu schweigt man sich aus. Ich sehe die Berechnung wie folgt:

Rentenjahre nach dem 17 Lebensjahr, welche nicht als Pensionsjahre anerkannt wurden, werden in einer Differenzberechnung als Pensionsjahre angenommen. Wären das beispielsweise 2 Jahre ergäbe sich 3,6% pensionsunschädlichen Rentenbetrag, maximal Maximalpension.

Wie sich das mit Pensionsabschlägen verrechnet ist unklar.
Gertrud1927
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Re: Pension vs. Rente

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Die Höchtgrenze für Pension mit Rente wird im Bund nach §55.2.1a+b im BeamtVG gerechnet.
Ich kenne keine Landesversorgung wo das anders wäre.
Wenn Du mit Pensionsabschlag den Versorgungsabschlag meinst ist das in §14.
AndyO
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Re: Pension vs. Rente

Beitrag von AndyO »

Gertrud1927 hat geschrieben: 3. Sep 2021, 19:26 Hallo.
Die Höchtgrenze für Pension mit Rente wird im Bund nach §55.2.1a+b im BeamtVG gerechnet.
Ich kenne keine Landesversorgung wo das anders wäre.
Wenn Du mit Pensionsabschlag den Versorgungsabschlag meinst ist das in §14.
Moin,

er schreibt ja:

1.380,00€ Pension + 600€ Rente + 44€ VBL = 2024,00 € gesamt.

Private Altersvorsorge wird nicht berücksichtigt. Also müssen wir uns die 600 Euro Rente ansehen. Nehmen wir an er hat mit 16 losgelegt, war immer Vollzeit unterwegs, wurde mit 29 verbeamtet und ist dann heute 53.

Dann bestände seine Pension zu (60-53) * 2/3 * 1,79375 = 12,55% Pensionszuschlag und 24 * 1,79375 = 43 % selbst erdienter Pension. Macht in Summe 55,6% abzügl. 10,6% Pensionsabschlag ~50%. Wären dann 2760 Euro an Besoldung. Erfahrungsstufe mit 24 Jahren bin ich mir unsicher. Irgendetwas im mittleren Dienst, eigentlich müsste das Brutto höher liegen. Oder an den Angaben/Annahmen stimmt was nicht. Von den 16 Rentenjahren nehmen wir nach dem 17 Lebensjahr mal 12 als nicht bei der Pension berücksichtigt an. Wären dann 12 x 1,79375 = 21,5%. 55,6% + 21,5% = 77%. Das heißt er müsste alles bis zur Vollpension pensionsunschädlich behalten dürfen selbst wenn der Pensionsabschlag berücksichtigt wird. Bis zu Rente erhält er die Aufstockung nach §14a also die maximalen 66,97%. Eigentlich interessant das man in diesem Konstrukt mit 53 betragsmäßig die Vollpension erreichen kann. Eine durchgehende Beamtenlaufbahn erreicht das im mittleren Dienst erst mit frühestens 56. Auf jede Fälle für ihn der optimal Punkt zum vorzeitigen Ausstieg. Jetzt kann er noch etwa 8000 Euro pensionsunschädlich hinzuverdienen, wenn es die Gesundheit zulässt.
Gertrud1927
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Re: Pension vs. Rente

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Kannst ja hin und her rechnen wie Du willst. Ich denke Zurechnungszeit ist komisch und Abschlag gilt auch bei der Höchstgrenze.
Das ist eine Rechnung die nur die Höchstgrenze Pension und Rente angibt.
Die Höchstgrenze für Zuverdienst wäre wie in § 53 zu berechnen.
AndyO
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Re: Pension vs. Rente

Beitrag von AndyO »

Gertrud1927 hat geschrieben: 4. Sep 2021, 12:16 Hallo.
Kannst ja hin und her rechnen wie Du willst. Ich denke Zurechnungszeit ist komisch und Abschlag gilt auch bei der Höchstgrenze.
Das ist eine Rechnung die nur die Höchstgrenze Pension und Rente angibt.
Die Höchstgrenze für Zuverdienst wäre wie in § 53 zu berechnen.
Stimmt. Also hier 6300 + 1000 Werbungskostenpauschale + 12*150 Euro ~ 9000 Euro pensionsunschädlicher Nebenverdienst. Damit hat er Brutto in etwa das was er jetzt hat braucht aber nur noch 15h die Woche zu arbeiten.
eisbaer1000
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Re: Pension vs. Rente

Beitrag von eisbaer1000 »

Sehr geehrte Damen und Herren
Ich werde nächstes Jahr als Beamter mit 55 Jahren in den Vorruhestand gehen. Ich habe mit 15 Jahren eine ausbildung bei der Post begonnen und mit 27 Jahren Beamter geworden. Da ja meines Wissens als Hauptschüler der Versorgunganspruch erst mit Ende der Ausbildung beginnt ich dadurch für 36,5 Jahren eine Pension bekomme.
Meine Frage wie wirkt sich ab 65 jahren meine gesetzliche Rente auf die Pension aus. Wird meine Pension aus die Höchstgrenze aufgestockt oder bleibt sie auch mit 65 Jahren gleich. Ich habe verschiedene Aussagen gehört und würde mich freuen wenn ich Klarheit bekomme .
Gertrud1927
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Re: Pension vs. Rente

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Hast ja Deine Pension wohl schon ausgerechnet.
Jetzt kommt §55.2.1 im Beamtenversorgungsgesetz. Die fiktive Berechnung Deiner Höchstgrenze Pension mit Rente.
Endstufe Deiner Besoldungsgruppe als Ruhegehaltsf Dienstbezüge
Zeit von Deinem 17 bis zum Versorgungsfall als Ruhegehaltsfähige Dienstzeit. Wenn 17bis 55 fehlen Dir 2 Jahre an dem Höchstsatz 71,75 wenn Du keine Zurechnungszeit hast.
Das ergibt Deine Höchstgrenze. Wenn Pension und Rente später darüber hinausgehen gibt es bei der Pension einen Ruhensbetrag über den Betrag der darüber liegt.
Dir bleibt später nur der Betrag als mehr der zwischen Pension und Höchstgrenze liegt.
eisbaer1000
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Re: Pension vs. Rente

Beitrag von eisbaer1000 »

Hallo
Danke für die Antwort.
Verstehe ich das richtig dann wird ab 67 Jahren , meine Pension durch die Rente auf den Höchstsatz von 71,75 % aufgestockt und der Rest dagegen gerechnet.
Ich hätte noch eine spezille Frage , wie verhält sich die Rente wenn ich auf die Pension Abschläge habe, wenn ich z. B meine ehrenamtliche Tätigkeit nicht erfüllen kann ( corona), wird die Pension auch auf den Höchstsatz aufgestockt. den Fall hätte ich im Bekanntenkreis. Der Bekannte hat den engatierten Vorruhestand gemacht.
Gertrud1927
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Re: Pension vs. Rente

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Wenn Du Abschläge hast sind die auch bei der Höchstgrenze.
Da wird auch kein Höchstsatz aufgestockt. Den gibt es nur einmal berechnet und der bleibt Dir. Wenn er unter 71,75 ist bleibt es dabei. Hab ich ja geschrieben wg 2 Jahre die Dir fehlen etwa 3,6%. Die Berechnung ist ja vom 17 bis Versorgungsfall und da kann sich ja nichts verändern oder verändert haben.
Was das mit Ehrenamtlich und Corona zu tun hat weiß ich nicht.
AndyO
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Re: Pension vs. Rente

Beitrag von AndyO »

eisbaer1000 hat geschrieben: 3. Okt 2021, 16:03 Ich werde nächstes Jahr als Beamter mit 55 Jahren in den Vorruhestand gehen. Ich habe mit 15 Jahren eine Ausbildung bei der Post begonnen und mit 27 Jahren Beamter geworden. Da ja meines Wissens als Hauptschüler der Versorgunganspruch erst mit Ende der Ausbildung beginnt ich dadurch für 36,5 Jahren eine Pension bekomme.
Meine Frage wie wirkt sich ab 65 jahren meine gesetzliche Rente auf die Pension aus. Wird meine Pension aus die Höchstgrenze aufgestockt oder bleibt sie auch mit 65 Jahren gleich. Ich habe verschiedene Aussagen gehört und würde mich freuen wenn ich Klarheit bekomme .
Bei der Berechnung des pensionsunschädlichen Rentenfreibetrages wird fiktiv angenommen du wärst in der Zeit Beamter gewesen. Leider steht in § 55 BeamtVG noch eine Altersdiskriminierung:

als ruhegehaltfähige Dienstzeit die Zeit vom vollendeten siebzehnten Lebensjahr bis zum Eintritt des Versorgungsfalles abzüglich von Zeiten nach § 12a und nicht ruhegehaltfähiger Zeiten im Sinne des § 6a, zuzüglich ruhegehaltfähiger Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres sowie der Zeiten, um die sich die ruhegehaltfähige Dienstzeit erhöht, und der bei der Rente berücksichtigten Zeiten einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit nach Eintritt des Versorgungsfalles

D.h. wenn du die Lehre mit 15 1/2 angefangen hast und alle anderen Zeiten als Vordienstzeit anerkannt bekommst, werden dort 6 Monate nach dem 18 Geburtstag berücksichtigt. Das wäre dann 1,79375/2 = 0,9% deiner Pension als Rentenfreibetrag. Die Altersdiskrimminierung müsste aus §55 rausgeklagt werden, analog der Anerkennung der Ausbildungszeiten.
Gertrud1927
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Re: Pension vs. Rente

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
6 Monate nach 18 Geburtstag.
Finde da keine Verbindung wg Diskriminierung.
Bei Deinem Beispiel wird auch ab 17 LJ bis zum Versorgungsfall als ruhegehaltsfähige Dienstzeit gerechnet.
eisbaer1000
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Re: Pension vs. Rente

Beitrag von eisbaer1000 »

Hallo
Leider hat sich meine Befürchtung gestädigt , meine Ausbildungszeit wird nicht ruhegehaltsfähig. Kann ich hoffen das vieleleicht die 1,5 Jahre zwischen 17 Lebensjahr und Ausbildungsende , bei der Rente berüchsichtigt werden.
Iltisschnurri
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Re: Pension vs. Rente

Beitrag von Iltisschnurri »

Servus an alle,
war beim Stammtisch und natürlich kam wieder die "Neverending-Story"
bzgl. Rente und Pension auf das Tablett.
Ich kenne da ja schön viele Argumente in- und auch auswendig.
Natürlich die allbekannten Totschlagrgumente, dass Beamte nichts in die
Rentenkasse einzahlen und Beamte angeblich keine Steuern zahlen.
Was mir aber bisher noch gar nicht so richtig bewußt war:
Ein Beamter behauptete felsenfest, dass Beamte bei gleichem Einkommen
mehr Lohnsteuer als ein Arbeitnehmer zahlen. Ich mußte hier passen.
Jetzt habe ich das mal in einen Gehaltsrechner eingegeben.
Das stimmt scheinbar. Also bei 4.000€ Brutto zahlt ein Beamter 836€ Lohnsteuer
und ein Arbeitnehmer 652€. Das war mir bs jetzt noch gar nicht so bewußt.
Und ein Beamter zahlt ja auch noch für seine Pension ein, also ich denke da
an den teilweisen Abschlag von 0,2% bei Besoldungserhöhungen.

Gruß
Iltisschnurri
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