Familienzuschlag Stufe 1 Kind studiert außerhalb

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Shasa
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Familienzuschlag Stufe 1 Kind studiert außerhalb

Beitrag von Shasa »

Hallo, bin geschieden und erhalte bisher Familienzuschlag Stufe 1, weil mein Kind bei mir wohnt. Es wird ab Herbst studieren und voraussichtlich in nicht mehr bei mir wohnen. Kann ich weiter den Familienzuschlag Stufe 1 bekommen, wenn ich die Miete und / oder Unterhalt für mein Kind zahle?

Für mich würde das in Endeffekt nämlich einen gewaltigen finanziellen Unterschied machen, da ich mit meiner erdienten Pension als Ledige ohne Stufe 1 ganz knapp über der Mindestpension liege und - soweit ich das richtig verstehe - in dem Fall meine erdiente Pension plus den zugehörigen Kinderzuschlag bekommen würde, der aber rund 260€ unter dem Kinderzuschlag für Ledige mit Kind und Mindestpension liegt. Das könnten auch die 70€ KEZ dann nicht mehr ausgleichen.
Gertrud1927
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Re: Familienzuschlag Stufe 1 Kind studiert außerhalb

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Im BBesg §40.1.4 Satz 2 Steht wie es bei Dir ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__40.html
Und dazu die allgem Verwaltungsanweisunge für 40.1.4.6 zu Satz 2.
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_19112020_D3302001908.htm
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