Anerkennungs eines Studiums bei Pensionsberechnung

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decade
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Anerkennungs eines Studiums bei Pensionsberechnung

Beitrag von decade »

Hi,
ich bräuchte mal Übersetzungshilfe von Gesetzestexten :D

Mein Werdegang war so, dass ich nach dem Abitur erst eine normale Ausbildung im öffentlichen Dienst gemacht habe (3 Jahre), danach habe ich Magister Soziologie studiert (6 Jahre) bevor ich über den Weg eines dualen Studiums (3 Jahre) wieder im öffentlichen Dienst gelandet bin, letztlich als Beamter. Meine Ausbildung und das erste Studium waren aber sozusagen themenfremd und keine Voraussetzung für meine jetzige Position.

Im Beamtenversorgungsgesetz steht ja, dass Ausbildungszeiten dennoch anerkannt werden können zur Ruhegehaltsberechnung:
[url]http://www.die-beamtenversorgung.de/versorgung/beamtvg.php?loadid=3#%C2%A712[/url]

Anerkannt wird danach auf jeden Fall das duale Studium, weil ich da ja schon Beamter auf Widerruf war.
- Wie ist es mit meinem ersten Studium? Werden davon auch 3 Jahre anerkannt? Interpretiere ich den Paragraphen richtig?
- Wie ist es mit der Ausbildung, die ja auch im ÖD war, wenn auch inhaltlich nicht relevant für meine jetzige Position?

Vielleicht hat da jemand ja einen genaueren Überblick :)
bettelmusikant
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Re: Anerkennungs eines Studiums bei Pensionsberechnung

Beitrag von bettelmusikant »

Bei dem Studium für Soziologie kann ich mir das nicht vorstellen. Es geht ja generell um Zeiten der vorgeschriebenen Ausbildung. Und ein Studium der Soziologie war ja wohl nicht vorgeschrieben, oder?
Ich selbst habe damit im beruflichen Alltag nicht zu tun, daher kann ich nur mein Verständnis wiedergeben. Aber ich spreche auch aus der Erfahrung von Kollegen die mit fertigem Hochschulabschluss noch einmal das duale Studium absolviert haben und denen, nachvollziehbar, das Studium nicht anerkannt wurde.
HansiHintermeier
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Re: Anerkennungs eines Studiums bei Pensionsberechnung

Beitrag von HansiHintermeier »

soziologiestudium nein, duales studium ja

allerdings gibt es auch da mittlerweile einschränkungen, d.h. nur weil 3 jahre die regelstudienzeit war, heisst das nicht, dass auch 3 jahre anerkannt werden. der dienstherr weiss schon, wie er die pension mehr und mehr kürzen kann
decade
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Re: Anerkennungs eines Studiums bei Pensionsberechnung

Beitrag von decade »

Allerdings werden Beamtenzeiten jeder Form voll anerkannt... und während des dualen Studiums ist man ja bereits Beamter auf Widerruf
AndyO
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Re: Anerkennungs eines Studiums bei Pensionsberechnung

Beitrag von AndyO »

Ich habe Studienzeiten n meinem Rechner berücksichtigt.

viewtopic.php?f=22&t=8612&start=45

Dass war auch die schwierigste Berechnung, da die maximal anzuerkennende Studienzeit pensionsabhängig gekürzt werden kann. Das greift dann ab dem höheren Dienst. Über den Daumen bleibt man bis A13 verschont, darüber hängt es von den erdienten Versorgungszeiten ab. Die § sind dort auch angegeben.
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