Abgeltung Urlaub nur bei endgültigen oder auch einstweiligen Ruhestand ?

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topgun001
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Abgeltung Urlaub nur bei endgültigen oder auch einstweiligen Ruhestand ?

Beitrag von topgun001 »

Hallo zusammen,

wenn man wegen dauerhafter Dienstunfähigkeit seinen Jahresurlaub nicht nehmen konnte, muß der Dienstherr diesen Mindesturlaub ( 20 Tage ) abgelten, sofern er nicht verfallen ist. ( 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres ).

Ist das nur bei endgültigem Eintritt in den Ruhestand der Fall, oder auch wenn man erstmal nur für 2 Jahre in den einstweiligen Ruhestand geschickt wird ?

Ich vermute nur bei endgültigen Ruhestand, wobei man dann ja klar benachteiligt ist.

Kann jemand Licht ins dunkle bringen ?

Danke und Gruß.
Dienstunfall_L
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Re: Abgeltung Urlaub nur bei endgültigen oder auch einstweiligen Ruhestand ?

Beitrag von Dienstunfall_L »

Wenn du wegen Dienstunfähigkeit deinen Urlaub nicht nehmen konntest und vom Krankenstand in den Ruhestand übergehst, dann hast du - weil du im Ruhestand bist - keine Möglichkeit, den Urlaub zu nehmen. In diesem Fall hast du Anspruch auf Urlaubsabgeltung (mit den geltenden Regeln).

Wie „Niemand“ schon schrieb:
Die Dienst(un)fähigkeit kann wieder überprüft und ggf. eine Reaktivierung veranlasst werden, das bedeutet aber nicht, dass der Ruhestand einstweilig ist.
topgun001
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Re: Abgeltung Urlaub nur bei endgültigen oder auch einstweiligen Ruhestand ?

Beitrag von topgun001 »

Danke für Eure Antworten.

Wenn ich Euch richtig verstanden habe, werde ich in den Ruhestand versetzt, und entweder wird nach 2 Jahren eine Reaktivierung überprüft, oder die Verwaltung verzichtet darauf.
Dann gelten wahrscheinlich alle Regeln und Gesetze, die bei normalem Ruhestand gelten.
Bzgl. Urlaubsansprüche müßten bei Versetzung in den Ruhestand bis 31.3.20 die Jahre 2018, 2019 und 3 Monate 2020 gelten. Ab 1.4.20 fällt das Jahr 2018 wegen der 15 monatigen Frist weg.
Stimmt das soweit?
Den einstweiligen Ruhestand gibt es wohl nur bei politischen Beamten ?

Noch eine Zusatzfrage.
Ich habe derzeit 30% GdB, und Widerspruch eingelegt. Sollte dem Widerspruch statt gegeben werden und ich 50% GdB erreichen, würden sich dann meine 10,8% Abzüge ab Antragstellung reduzieren?
Dienstunfall_L
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Re: Abgeltung Urlaub nur bei endgültigen oder auch einstweiligen Ruhestand ?

Beitrag von Dienstunfall_L »

topgun001 hat geschrieben: 26. Jan 2020, 14:18Wenn ich Euch richtig verstanden habe, werde ich in den Ruhestand versetzt, und entweder wird nach 2 Jahren eine Reaktivierung überprüft, oder die Verwaltung verzichtet darauf.
Die Überprüfung der Dienstfähigkeit scheint üblich zu sein, aber vielleicht liegt dein Fall ja anders.
Dann gelten wahrscheinlich alle Regeln und Gesetze, die bei normalem Ruhestand gelten.
Es gibt (zB) Ruhestand aus Altersgründen, aus Gründen der Dienstunfähigkeit und aus Gründen der Dienstunfähigkeit, die auf einen Dienstunfall zurückzuführen ist. Was ist also normaler Ruhestand?
Bei dir: Zurruhesetzung aus Gründen der Dienstunfähigkeit?
Welche Regeln und Gesetze zu welchen Fragen suchst du?
Bzgl. Urlaubsansprüche müßten bei Versetzung in den Ruhestand bis 31.3.20 die Jahre 2018, 2019 und 3 Monate 2020 gelten. Ab 1.4.20 fällt das Jahr 2018 wegen der 15 monatigen Frist weg.
Ich finde, die Urlaubsabgeltung ist hier https://www.rehm-verlag.de/__STATIC__/A ... 950000.pdf gut erklärt. (keine Werbung für den Verlag)
Ich habe derzeit 30% GdB, und Widerspruch eingelegt. Sollte dem Widerspruch statt gegeben werden und ich 50% GdB erreichen, würden sich dann meine 10,8% Abzüge ab Antragstellung reduzieren?
Anm.: GdB hat keine %. Du hast derzeit 30 Grad.
Auf deine Frage: Ggf. bei einem bestimmten Alter? Die Regelungen finden sich alle im www. Wenn Unsicherheit besteht, würde ich bei SchwBVertretung oder Gewerkschaft fragen. Du kannst hier natürlich alle Daten offenlegen und hoffen, dass die Antworten richtig sind.
topgun001
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Re: Abgeltung Urlaub nur bei endgültigen oder auch einstweiligen Ruhestand ?

Beitrag von topgun001 »

@Niemand
weil ich dann unter 36 Monaten bis zum abschlagsfreien Ruhestand bin.

@Dienstunfall_L
Die Urlaubsabgeltung stimmt, da ich die auch von der Seite Rehmverlag genommen habe.
Bisher habe ich im Web noch keine Antworten bzgl. GdB Änderung gefunden. Selbst die Stelle bei der ich den Widerspruch abgegeben habe konnte mir die Frage nicht beantworten.
Bei dir: Zurruhesetzung aus Gründen der Dienstunfähigkeit?
Welche Regeln und Gesetze zu welchen Fragen suchst du?
Ja Dienstunfähigkeit. Ich suche im Prinzip alles zu dem Thema.
Bisher wühle ich mich durch BBG, BBesGVwV, BurlV.
topgun001
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Re: Abgeltung Urlaub nur bei endgültigen oder auch einstweiligen Ruhestand ?

Beitrag von topgun001 »

Niemand hat geschrieben: 26. Jan 2020, 17:49
topgun001 hat geschrieben: 26. Jan 2020, 17:23 @Niemand
weil ich dann unter 36 Monaten bis zum abschlagsfreien Ruhestand.........
Da solltest du mal den §14 BeamtVG Abs.3 Punkt 3 lesen. Bei einer Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit interessiert deine Behinderung beim Abschlag überhaupt nicht.
Ich habe zwar von der Materie keine Ahnung, sehe das aber anders als Du. Wenn mein normales Rentenalter mit 66 Jahren und 6 Monaten beginnt, und ich 50 Grad schwerbehindert bin, kann ich mit 63 und 6 Monaten ohne Abzüge in den Ruhestand gehen.

Im Gesetz steht folgender Satz. " Gilt für den Beamten eine vor der Vollendung des 65. Lebensjahres liegende Altersgrenze, tritt sie in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 und 3 an die Stelle des 65. Lebensjahres."

Wenn ich jetzt 61 und 6 Monate alt bin, hätte ich bei 50 Grad nur 7,2% Abzüge. Ist das falsch?
topgun001
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Re: Abgeltung Urlaub nur bei endgültigen oder auch einstweiligen Ruhestand ?

Beitrag von topgun001 »

Upps, dann bringt die Schwerbehinderung nichts? Ich glaub ich brauche dringend eine Beratung. Wo finde ich eine Beratung, wenn ich nicht in der Gewerkschaft bin? Anwalt für Arbeits/Beamtenrecht?
Dienstunfall_L
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Re: Abgeltung Urlaub nur bei endgültigen oder auch einstweiligen Ruhestand ?

Beitrag von Dienstunfall_L »

Entweder in Gewerkschaft eintreten oder bei der SchwB-Vertretung.
Torquemada
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Re: Abgeltung Urlaub nur bei endgültigen oder auch einstweiligen Ruhestand ?

Beitrag von Torquemada »

Du kannst dich auch Behindertenvertretungen beraten lassen.
DFKR84
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Re: Abgeltung Urlaub nur bei endgültigen oder auch einstweiligen Ruhestand ?

Beitrag von DFKR84 »

Du bist über 60, gehst früher in pension und machst dir 1.wirklich Gedanken über eine Reaktivierung und 2. Über die paar Prozente weniger oder mehr Abschlag.
Verstehe ich nicht.??
Ich bin mit 49 in ddu gekommen und hab 6monate vorher noch ein Haus gekauft und ne Firma gegründet. Da mag jeder Cent wichtig sein aber sowas sollte man mit 60 doch wegstecken können.
Meine Meinung
topgun001
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Re: Abgeltung Urlaub nur bei endgültigen oder auch einstweiligen Ruhestand ?

Beitrag von topgun001 »

@Torquemada,

ich habe noch einige Infos auf der Land NRW Seite gefunden. Was für eine Behindertenvertretung meinst Du?


@DFKR84,
ich mache mir nur Gedanken um eine mögliche Reaktivierung, die ich nicht will. Überdie Prozente mache ich mir in soweit Gedanken, da ich dem Staat nichts schenken will was mir zusteht.
DFKR84
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Re: Abgeltung Urlaub nur bei endgültigen oder auch einstweiligen Ruhestand ?

Beitrag von DFKR84 »

topgun001 hat geschrieben: 27. Jan 2020, 11:27

@DFKR84,
ich mache mir nur Gedanken um eine mögliche Reaktivierung, die ich nicht will.
Ok, sorry, für die Anmache.da hast du recht, man soll dem Staat auch nichts schenken.
Bezgl der Reaktivierung, ich denke, das passiert seltener als man denkt. Ich komme aus einem grossen Amt und da sind schon vor 15 bis 20 Jahren etliche, zb aus meiner damaligen Ausbildungsklasse, um die 50% in Pension geschickt worden und nicht einer ist his heute im Visier der Reaktivanten. Bei mir ist die Zurruhestzung aus nichtigem Grund [Knieprobleme] 3 Jahre her und ich war danach noch nicht einmal wieder beim Arzt. Nicht beim Hausarzt, erst recht nicht beim Amtsarzt.
Kennt hier im Forum irgend jemand überhaupt jemanden der reaktiviert wurde?
Ich glaube das passiert, wenn überhaupt nur auf Drängen und mit einklagen des pensionierten Beamten.
topgun001
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Re: Abgeltung Urlaub nur bei endgültigen oder auch einstweiligen Ruhestand ?

Beitrag von topgun001 »

Alles gut, kein Problem. Mit 49 und "nur" wegen Knieproblemen in den Ruhestand geschickt worden. Da hattest Du aber einen sehr sehr guten Amtsarzt, oder die Behörde wollte dringend Beamte los werden.
Mich würde auch interessieren, wieviel Leute nach 2 Jahren zur Überprüfung mußten, und dann auch wirklich reaktiviert wurden. Ich schätze auch, das es sehr wenige sind.
Ich werde versuchen mich soweit schlau zu machen, dass ich durch meine Unwissenheit dem Staat nichts schenke. Auch Personalsachbearbeiter vergessen Sachen, und das möchte ich vermeiden.
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