Beförderung und ab wann in den ER?

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Bundespostler
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Beförderung und ab wann in den ER?

Beitrag von Bundespostler »

Hallo in die Runde,
ich wurde am 1.8.16 befördert. Nach 2 Jahren ist diese auch ruhegehaltsfähig.
Kann mir hier jemand sagen, ob ich schon am 31.7.18 oder erst zum 31.08.18 in den engagierten Ruhestand mit der Beförderung gehen kann.
Diese Beförderung möchte ich nicht durch einen "Formfehler" verlieren.
Telekommi
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Re: Beförderung und ab wann in den ER?

Beitrag von Telekommi »

zum 31.07.18.
Dann sind die zwei Jahre Wartezeit erfüllt.
efa
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Re: Beförderung und ab wann in den ER?

Beitrag von efa »

Habe Mal von einem VERDI- RA gesagt bekommen, die 2 Jahre Wartezeit beginnen erst ab dem Tag, an dem die Beförderungsurkunde ausgehändigt wurde. Wenn die Beförderung rückwirkend erfolgt, können da schon einige Monate zusätzliche Wartezeit entstehen.
sdh1807
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Re: Beförderung und ab wann in den ER?

Beitrag von sdh1807 »

Eine Beförderung kann nicht rückwirkend erfolgen. Sie wird wirksam mit Empfang der Ernennungsurkunde wirksam, bzw. wenn die Urkunde ausdrücklich einen späteren Zeitpunkt nennt.
(2) Die Ernennung wird mit dem Tag der Aushändigung der Ernennungsurkunde wirksam, wenn nicht in der Urkunde ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist. Eine Ernennung auf einen zurückliegenden Zeitpunkt ist unzulässig und insoweit unwirksam.
Lediglich die Einweisung in eine Planstelle kann rückwirkend erfolgen.
Telekommi
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Re: Beförderung und ab wann in den ER?

Beitrag von Telekommi »

sdh1807 hat geschrieben: 26. Jun 2018, 06:36 Eine Beförderung kann nicht rückwirkend erfolgen. Sie wird wirksam mit Empfang der Ernennungsurkunde wirksam, bzw. wenn die Urkunde ausdrücklich einen späteren Zeitpunkt nennt.
(2) Die Ernennung wird mit dem Tag der Aushändigung der Ernennungsurkunde wirksam, wenn nicht in der Urkunde ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist. Eine Ernennung auf einen zurückliegenden Zeitpunkt ist unzulässig und insoweit unwirksam.
Lediglich die Einweisung in eine Planstelle kann rückwirkend erfolgen.
Schon richtig, aber maßgeblich für die Erfüllung der Wartezeit ist die Übertragung der Planstelle und nicht, wann ich formal die Urkunde angefasst habe.
Also: Beförderung zum 01.08., Wartezeit erfüllt zum 31.07. zwei Jahre später.
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