Vorzeitiger Ausstieg bei der Telekom

Forum für Mitarbeiter der Telekom, sowie der deutschen Post.

Moderator: Moderatoren

EuroistUntergang
Beiträge: 35
Registriert: 11. Aug 2012, 12:09
Behörde: PNU
Geschlecht:

Re: Vorzeitiger Ausstieg bei der Telekom

Beitrag von EuroistUntergang »

Die Generaldirektion Zoll hat das schön erklärt: mit Beispielrechnung

Vorrausetzungen

https://www.pic-upload.de/view-36888329 ... n.jpg.html


Auf Antrag Teil 1
https://www.pic-upload.de/view-36888339 ... 1.jpg.html


Auf Antrag und wg Schwerbehinderung
https://www.pic-upload.de/view-36888365 ... 4.jpg.html


Schwerbehinderung (Teil2) und Dienstunfähigkeit Teil1
https://www.pic-upload.de/view-36888369 ... 4.jpg.html





Dienstunfähigkeit Teil2 mit einer schönen Beispielrechnung
https://www.pic-upload.de/view-36888383 ... 4.jpg.html





Da käme ich doch noch in den "Genuss", zwar nicht ohne Abschlag, aber einem geringem.

Zitat am Ende:

Hinweise allgemein:
Bei Eintritt in den Ruhestand vor Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze fällt die
ruhegehaltfähige Dienstzeit naturgemäß geringer aus und führt – sofern diese unter 40
ruhegehaltfähigen Jahren liegt - zu einem geringeren Ruhegehaltssatz.
Das Mindestruhegehalt nach § 14 Abs. 4 BeamtVG unterliegt nicht den
Versorgungsabschlagsregelungen.
Dieses Merkblatt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern bietet lediglich einen ersten Überblick.
Rechtsansprüche können hieraus nicht hergeleitet werden. Es wird empfohlen, das Merkblatt zu Ihren
Versorgungsunterlagen zu nehmen.
Antworten