Zusammentreffen von Pension und Rente

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Bundespostler
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Zusammentreffen von Pension und Rente

Beitrag von Bundespostler »

Hallo zusammen,
kann mir jemand erklären, wie es sich verhält,
wenn man mit 68% Pension in den ER geht und dann später seine Rente beantragt?
Füllt die Rente dann die Lücke von 68% bis 71,75% max. Pension auf? Oder bleiben die 68% erhalten und die Rente wird gegengerechnet??
rakamean
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Re: Zusammentreffen von Pension und Rente

Beitrag von rakamean »

Hallo Bundespostler
leider wird nicht bis 71,75% aufgefüllt. Wenn Du die Rentenaltersgrenze erreicht hast, wird die Summe, die du als Rente erhälst von der Pension abgezogen. Liegt daran, das der Bund nicht die Rentenzahlung vornimmt, ist nämlich eine andere Kasse.
Gerti
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Re: Zusammentreffen von Pension und Rente

Beitrag von Gerti »

Hi,
die Rentenzahlung wird mit der Pension gegengerechnet, als o entsprechend abgezogen.
Es bleiben aber bis zu 71,75 % einem Beamten seine Pension. es macht in dem Beispiel wohl ein
kleiner Plus Btrag aus der mehr auf dem Konto ist, als ohne Rentenzahlung. Die 71,75 % wir d max. gezahlt. Alles was darüber liegt wird gekappt. So mein Halbwissen.

wer kanns anhand von "§" erklären ?

Gerti
Torquemada
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Re: Zusammentreffen von Pension und Rente

Beitrag von Torquemada »

Es gibt von der DRV zudem einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung, der nicht angerechnet wird.
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zeerookah
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Re: Zusammentreffen von Pension und Rente

Beitrag von zeerookah »

Noch mal zum besseren Verständnis für mich.
71,75% = 2.000 € zum 1.des Monats
Mit 65 besteht ein Anspruch von 400 € Rente
Banst & DRV verrechnen nicht untereinander?
Banst zahlt mit 65 Jahren 1.600 € zum 1.des Monats
DRV zahlt nach Antrag 400 € am 30. des Monats
Verstehe ich so das man beim offiziellen Renteneintritt in diesen Fall schon mal um 400 € beschissen wird da Pension im Voraus bezahlt wird und Rente erst im Nachhinein. Ich hoffe ich liege falsch :?:
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Bundespostler
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Re: Zusammentreffen von Pension und Rente

Beitrag von Bundespostler »

Hallo zusammen,
danke für eure Antworten.
Meine Frage ging eigentlich dahin:
Füllt die Rente meine fehlenden Prozente bis 71,75% auf
oder bleibt die Summe aus Pension UND Rente bei 68% ???
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Ruheständler
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Re: Zusammentreffen von Pension und Rente

Beitrag von Ruheständler »

zeerookah hat geschrieben: 17. Dez 2019, 21:41 Verstehe ich so das man beim offiziellen Renteneintritt in diesen Fall schon mal um 400 € beschissen wird da Pension im Voraus bezahlt wird und Rente erst im Nachhinein. Ich hoffe ich liege falsch :?:
...das ist richtig so es war bei mir genau so, die DRV zahlt halt immer erst nach Ablauf des Leistungsmonats und die Pension ist halt eine Zahlung die immer zu Beginn es Leistungsmonats gezahlt wird.
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
Mutabor
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Re: Zusammentreffen von Pension und Rente

Beitrag von Mutabor »

Ruheständler hat geschrieben: 18. Dez 2019, 14:23
zeerookah hat geschrieben: 17. Dez 2019, 21:41 Verstehe ich so das man beim offiziellen Renteneintritt in diesen Fall schon mal um 400 € beschissen wird da Pension im Voraus bezahlt wird und Rente erst im Nachhinein. Ich hoffe ich liege falsch :?:
...das ist richtig so es war bei mir genau so, die DRV zahlt halt immer erst nach Ablauf des Leistungsmonats und die Pension ist halt eine Zahlung die immer zu Beginn es Leistungsmonats gezahlt wird.
viele Angestellte bekommen ihr Gehalt erst Ende des Monats, bzw. zur Mitte des Folgemonats. Es ist schon ein Privileg, als Beamter Gehalt bzw. Pension im Voraus zu bekommen. Und beim Tod müssen die Erben diese Vorauszahlung NICHT zurückzahlen. Außerdem gibt's nach § 18 BeamtVG ein Sterbegeld, das Zweifache der Dienstbezüge. Gerne werden diese Privilegen vergessen. Daher kann ich hier keinen Beschiss erkennen. Klagen auff hohem Niveau
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Ruheständler
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Re: Zusammentreffen von Pension und Rente

Beitrag von Ruheständler »

Mutabor hat geschrieben: 18. Dez 2019, 15:09 ...Es ist schon ein Privileg, als Beamter Gehalt bzw. Pension im Voraus zu bekommen. Und beim Tod müssen die Erben diese Vorauszahlung NICHT zurückzahlen. Außerdem gibt's nach § 18 BeamtVG ein Sterbegeld, das Zweifache der Dienstbezüge. Gerne werden diese Privilegen vergessen. Daher kann ich hier keinen Beschiss erkennen. Klagen auff hohem Niveau
...ich sehe das so, durch das Alimentationsprinzip des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten ist die Vorauszahlung des Gehaltes gerechtfertigt ,und da die Versorgungsempfänger nicht schlechter gestellt sein dürfen ist das ebenso :mrgreen:
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
Siggi09
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Re: Zusammentreffen von Pension und Rente

Beitrag von Siggi09 »

Mutabor hat geschrieben: 18. Dez 2019, 15:09 Außerdem gibt's nach § 18 BeamtVG ein Sterbegeld, das Zweifache der Dienstbezüge. Gerne werden diese Privilegen vergessen.
Und was habe ich davon? Auf das Privileg verzichte ich gerne und kassiere lieber etwas länger Pension ... 8-)
Kerberos
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Re: Zusammentreffen von Pension und Rente

Beitrag von Kerberos »

Bundespostler hat geschrieben: 18. Dez 2019, 13:30 Hallo zusammen,
danke für eure Antworten.
Meine Frage ging eigentlich dahin:
Füllt die Rente meine fehlenden Prozente bis 71,75% auf
oder bleibt die Summe aus Pension UND Rente bei 68% ???
In § 55 Beamtenversorgungsgesetz des Bundes (BeamtVG) ist eine Art Gleichbehandlung zwischen den Pensionären mit zusätzlichen gesetzlichen Rentenanspruch und den „Nur-Beamten“ geregelt. Beamte, die neben der Versorgung auch noch eine gesetzliche Rente beziehen, sollen insgesamt an „öffentlichen“ Altersbezügen nicht mehr erhalten, als diejenigen, die von Anfang an Beamte gewesen sind.

Für die Berechnung des Höchstsatzes werden die Jahre als sozialversicherungspflichtig Beschäftigter wie ruhegehaltfähige Dienstzeiten behandelt.

Der Höchstsatz beträgt max. 71,75% der letzten ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, wird individuell berechnet und ergeben einen Betrag "x". Pensionsansprüche und (später) Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung dürfen diesen Betrag "x" zusammen nicht übersteigen, was darüber liegt wird gekappt.

In deinem Fall erhöhen sich also die Einkünfte mit Erreichen der Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.
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zeerookah
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Re: Zusammentreffen von Pension und Rente

Beitrag von zeerookah »

Wenn man 71,75% Pension bekommt aber auch 200 € Versorgungsausgleich wegen Scheidung abgezogen werden und hat mit 65 noch Anspruch auf 400 € bei der DRV...kann man damit den Versorgungsausgleich ausgleichen :?:
blink182
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Re: Zusammentreffen von Pension und Rente

Beitrag von blink182 »

rakamean hat geschrieben: 17. Dez 2019, 19:48 leider wird nicht bis 71,75% aufgefüllt. Wenn Du die Rentenaltersgrenze erreicht hast, wird die Summe, die du als Rente erhälst von der Pension abgezogen.
Ist ja bei mir noch lange nicht so weit, aber trifft das auch zu, wenn man lediglich die Mindestversorgung bekommt?

Bei mir konkret: Mindestversorgung wegen DDU, (späterer) Rentenanspruch aus Nebentätigkeit im öD.
Liegt daran, das der Bund nicht die Rentenzahlung vornimmt, ist nämlich eine andere Kasse.
Was hat das mit "anderer Kasse" zu tun?
Gruß
blink182
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Cyber
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Re: Zusammentreffen von Pension und Rente

Beitrag von Cyber »

Mindestversorgung ist ein Sonderfall. Liegt deine "erdiente Versorgung" eigentlich unter dem was du wirklich bekommst (Mindestversorgung)
wird alles verrechnet.
blink182
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Re: Zusammentreffen von Pension und Rente

Beitrag von blink182 »

Danke, Cyber.

Und wie kann ich rausfinden, wie hoch meine erdiente Versorgung ist?
Gruß
blink182
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