5-jährige Wartezeit (Bundesbeamtin)

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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mia_86
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5-jährige Wartezeit (Bundesbeamtin)

Beitrag von mia_86 »

Hallo liebes Forum,
ich wollte mal fragen, was alles zur 5-jährigen Wartezeit zählt, die man erreicht haben muss, um Anspruch auf die Mindestpension zu haben.
Zählt die 3-jährige Verbeamtung auf Probe dazu?
Zählen entschuldigte Krankentage dazu?
Zählt die Wiedereingliederung dazu?

Vielen Dank für eure Hilfe.
Torquemada
Moderator
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Re: 5-jährige Wartezeit (Bundesbeamtin)

Beitrag von Torquemada »

Ja, ja, ja.
mia_86
Beiträge: 2
Registriert: 23. Jul 2020, 11:55
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Re: 5-jährige Wartezeit (Bundesbeamtin)

Beitrag von mia_86 »

Vielen Dank für die schnelle und aussagekräftige Antwort :)
Ist denn die Begründung dafür, dass alle 3 Zeiten ruhegehaltsfähig sind?
LG
Pipapo
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Re: 5-jährige Wartezeit (Bundesbeamtin)

Beitrag von Pipapo »

Zimmer317
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Re: 5-jährige Wartezeit (Bundesbeamtin)

Beitrag von Zimmer317 »

Was mir noch nicht ganz klar ist, zählt denn auch der 18-monatige Vorbereitungsdienst als Beamter auf Widerruf dazu? Zusätzlich sollen ja auch bis zu 3 Jahren Studium, sofern es für das Amt vorgeschrieben ist, angerechnet werden, diese gehören aber doch sicher nicht dazu, oder etwa doch? Das würde ja schließlich heißen, dass man sich nach 6 Monaten schon verabschieden kann...kann ich mir nicht vorstellen...
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