Kündigungsfrist § 34 TVöD (Angestellte)
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Kündigungsfrist § 34 TVöD (Angestellte)
Kennt jemand die Kommntierung bzw. die Ausführungsbestimmungen zu § 34 TVöD ? Stichwort: ordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer.
Kenne da jemand, der schon viele Jahre dabei ist und eine Stelle in der freien Wirtschaft in Aussicht hat. Eine extrem lange Kündigungfrist zum Quartal überraschte uns. So lange will kein Arbeitgeber warten...
Ich dachte früher immer, dass für Arbeitnehmer selbst eine kürzere Kündigungsfrist gilt.
Kenne da jemand, der schon viele Jahre dabei ist und eine Stelle in der freien Wirtschaft in Aussicht hat. Eine extrem lange Kündigungfrist zum Quartal überraschte uns. So lange will kein Arbeitgeber warten...
Ich dachte früher immer, dass für Arbeitnehmer selbst eine kürzere Kündigungsfrist gilt.
Re: Kündigungsfrist § 34 TVöD (Angestellte)
Für Arbeitnehmer gibt es im TVöD keine Sonderregelungen in Bezug auf Kündigungsfristen.
Man könnte aber im gegenseitigen Einvernehmen ggf. einen Auflösungsvertrag schließen.
Man könnte aber im gegenseitigen Einvernehmen ggf. einen Auflösungsvertrag schließen.
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Re: Kündigungsfrist § 34 TVöD (Angestellte)
Das habe ich überrascht auch so gesehen. Fragt sich nur, ob damit nicht die freie Wahl des Arbeitsplatzes real zu stark eingeschränkt ist. Für den Fall, dass der Arbeitgeber auf die Einhaltung der extrem langen Kündigungsfrist bestehen würde.
Re: Kündigungsfrist § 34 TVöD (Angestellte)
Das BAG hat das zur im Wesentlichen gleich lautenden Regelung der Kündigungsfristen im BAT verneint (Urteil v. 20.12.1990 – Az. 2 AZR 412/90). Eine Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Quartalsschluss ist dem Angestellten zumutbar und hindert ihn nicht in seinem Recht, unter Entfaltung seiner Persönlichkeit einen Arbeitsplatz frei zu wählen.Torquemada hat geschrieben: ↑29. Jul 2019, 12:06 Das habe ich überrascht auch so gesehen. Fragt sich nur, ob damit nicht die freie Wahl des Arbeitsplatzes real zu stark eingeschränkt ist. Für den Fall, dass der Arbeitgeber auf die Einhaltung der extrem langen Kündigungsfrist bestehen würde.
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Re: Kündigungsfrist § 34 TVöD (Angestellte)
Danke für den wichtigen Hinweis. Viele Dinge wurden vor fast 30 Jahren anders gesehen, wie es der Europäische Gerichtshof heute eventl. sieht....
Re: Kündigungsfrist § 34 TVöD (Angestellte)
Super Mentalität.... alle Vorzüge des TVöD nutzen und ausschöpfen wollen und dann rumjammern, wenn man als AN plötzlich die gleichen Kündigungsfristen wie der AG hat....
Re: Kündigungsfrist § 34 TVöD (Angestellte)
Fraglich, ob die Kündigungsfristen im TVöD Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen, aber nichts ist unmöglich. Das BAG hält in einer neueren Entscheidung (Urteil vom 26.10.2017 – Az. 6 AZR 158/16) aber anscheinend bei befristeten Arbeitsverhältnissen im Hinblick auf § 15 Abs. 4 TzBfG sogar eine Bindung von bis zu fünf Jahren ohne ordentliche Kündigungsmöglichkeit zuzüglich einer Kündigungsfrist von sechs Monaten für zulässig.Torquemada hat geschrieben: ↑29. Jul 2019, 12:39 Danke für den wichtigen Hinweis. Viele Dinge wurden vor fast 30 Jahren anders gesehen, wie es der Europäische Gerichtshof heute eventl. sieht....
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Re: Kündigungsfrist § 34 TVöD (Angestellte)
Naja....es gibt Leute, die eben auch mal wechseln möchten. Stell dir vor, du bewirbst dich auf eine Stelle gerade und kannst legal erst zum 01. April 2020 dort anfangen...
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Re: Kündigungsfrist § 34 TVöD (Angestellte)
... ich denke mal es kann nur nach den Kündigungsfristen nach § 622 BGB
oder eben § 34 TVöD verfahren werden, oder wenn eine kürzere Kündigungsfrist für Arbeitnehmer in Betracht kommen kann, wenn ein Tarifvertrag anzuwenden ist nach § 4 Abs. 3 TVG
Gruß vom Ruheständler
oder eben § 34 TVöD verfahren werden, oder wenn eine kürzere Kündigungsfrist für Arbeitnehmer in Betracht kommen kann, wenn ein Tarifvertrag anzuwenden ist nach § 4 Abs. 3 TVG
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...
Re: Kündigungsfrist § 34 TVöD (Angestellte)
Nachdem von den Kündigungsfristen nach § 622 Abs. 1 bis 3 BGB abweichende Vereinbarungen durch Tarifvertrag möglich sind (§ 622 Abs. 4 S. 1 BGB) und der TVöD eigene Regelungen enthält, ist letzterer maßgeblich.
Re: Kündigungsfrist § 34 TVöD (Angestellte)
@ niemand: Dann kündigt man eben fristlos.
Das kann aber ganz schön ins Auge gehen.
https://arbeits-abc.de/fristlose-kuendi ... eitnehmer/
https://www.frag-einen-anwalt.de/Fristl ... 38133.html
Das kann aber ganz schön ins Auge gehen.
https://arbeits-abc.de/fristlose-kuendi ... eitnehmer/
https://www.frag-einen-anwalt.de/Fristl ... 38133.html
Re: Kündigungsfrist § 34 TVöD (Angestellte)
Die geschilderte Situation ist wahrlich nicht prickelnd, aber wie heißt es so schön: „Ein Vertrag, ist ein Vertrag, ist ein Vertrag...“.
Der einzig gangbare Weg ist m.E. ein Auflösungsvertrag.
Die wenigsten Arbeitgeber möchten sich bis zu sechs Monate lang mit einem zum Bleiben gezwungenen, unmotivierten, evtl. dauerkranken, Mitarbeiter „belasten“, der gedanklich längst weg ist und vielleicht auch noch die Nachbesetzung der Stellen bis zu seinem TVöD-konformen Ausscheiden hemmt.
Also: Nur Mut!
Der einzig gangbare Weg ist m.E. ein Auflösungsvertrag.
Die wenigsten Arbeitgeber möchten sich bis zu sechs Monate lang mit einem zum Bleiben gezwungenen, unmotivierten, evtl. dauerkranken, Mitarbeiter „belasten“, der gedanklich längst weg ist und vielleicht auch noch die Nachbesetzung der Stellen bis zu seinem TVöD-konformen Ausscheiden hemmt.
Also: Nur Mut!