Guten Abend liebe Community
Derzeit absolviere ich eine Ausbildung zum Justizvollzugsbeamten im mittleren Dienst. Aufgrund diverser Ereignisse, die sich in Bezug auf meiner Person im Umgang mit einigen Kollegen und Vorgesetzen abgespielt haben, sehe ich für mich keine Perspektive mehr dahher überlege ich mich beruflich anderseits zu orientieren.
Meine Frage dahher lautet : Wie komme ich als Anwärter aus der Ausbildung raus ohne mich finanziell in den Abgrund zu treiben? Laut eines Vordruckes dass ich am Tag der Vereidigung unterschrieben habe muss ich doch im falle eines eigenen Rücktritts aus der Ausbildung sämtliche Zuschläge zurückzahlen oder?
ich zitiere :
" Ferner bin ich darauf hingewiesen worden, dass ein Anspruch auf Anwärtersonderzuschlage nur besteht wenn ich nicht vor dem Abschluss des Vorbereitungsdienstes oder wegen schuldhaften nicht bestehen ausscheide und nach bestehen der Laufbahnprüfung min 5 Jahre als beamter im öffentlichen Dienst bleibe.
Werden die oben genannten die in oben genannten Vorraussetzungen aus Gründen die der Beamte zu vertreten hat nicht erfüllt ist der Anwärtersonderzuschlag in voller Höhe zurückzuzahlen. Der Rückzahlungsbetrag vermindet sich für jedes jahr nach bestehen der Laufbahnprüfung abgeleistete dienstjahr um ein fünftel
Wie gehe ich am besten vor gibt es grundsätzlich eine Möglichkeit das Ausbildungsverhältnis meinerseits zu beenden ohne ungeschworen davon zu kommen?
Über eure Ratschläge würde ich mich sehr freuen und bedanke mich an dieser Stelle recht herzlich im Vorfeld lg Diego
Beamter auf Wiederruf ( Kündigung)
Moderator: Moderatoren
Re: Beamter auf Wiederruf ( Kündigung)
Moin Diego,
1) Es liegt ein Fall von Diskriminierung, Mobbing, Beleidigung etc. vor. Dies sollte strafrechtlich bzw. mindestens disziplinar verfolgt werden und du solltest gegen diese Personen vorgehen.
2) Es liegen Kleinigkeiten bzw. Unstimmigkeiten im normalen Bereich vor, dann beiß die Zähne zusammen. Du kannst dich nach der Ausbildung doch gut versetzen lassen, würde mir das gut überlegen. Oder ist der Beruf nichts für dich und das andere ist nur vorgeschoben?
Sicher meintest du "um ungeschoren davon zu kommen"
Weiß nicht was du erlebt hast, aber es gibt m. M. n. nur 2 Möglichkeiten damit umzugehen:Aufgrund diverser Ereignisse, die sich in Bezug auf meiner Person im Umgang mit einigen Kollegen und Vorgesetzen abgespielt haben, sehe ich für mich keine Perspektive mehr dahher überlege ich mich beruflich anderseits zu orientieren.
1) Es liegt ein Fall von Diskriminierung, Mobbing, Beleidigung etc. vor. Dies sollte strafrechtlich bzw. mindestens disziplinar verfolgt werden und du solltest gegen diese Personen vorgehen.
2) Es liegen Kleinigkeiten bzw. Unstimmigkeiten im normalen Bereich vor, dann beiß die Zähne zusammen. Du kannst dich nach der Ausbildung doch gut versetzen lassen, würde mir das gut überlegen. Oder ist der Beruf nichts für dich und das andere ist nur vorgeschoben?
Ohne einen wichtigen Grund wirst du nicht ohne finanzielle Einbußen kündigen können. Hast du schon mal ausgerechnet um wie viel es geht? Sind bestimmt zwischen 200 und 300€? Falls ein Fall nach 1) vorliegt könnte eine Entlassung aufgrund der Schwere möglich sein. Dies ist jedoch ein Einzelfall.Wie komme ich als Anwärter aus der Ausbildung raus ohne mich finanziell in den Abgrund zu treiben?
In jedem Fall solltest du mal mit der Ausbildungsvertretung oder Personalrat sprechen, einfach so ins Blaue auf keinen Fall kündigen. Vor allem was willst du machen, da die ganzen Ausbildungen zu sind? Es wäre sonst ja erst im nächsten Jahr was möglich um nahtlos anzuschließen.Wie gehe ich am besten vor gibt es grundsätzlich eine Möglichkeit das Ausbildungsverhältnis meinerseits zu beenden ohne ungeschworen davon zu kommen?
Sicher meintest du "um ungeschoren davon zu kommen"

Re: Beamter auf Wiederruf ( Kündigung)
Bekommen Sie wirklich Anwärtersonderzuschlag?
Den kenne ich eigentlich nur beim gehobenen Dienst, den hab ich beim mittleren Dienst noch nicht gesehen.
Also prüfen, was monatlich gezahlt wird. Grundbezug ist hier unschädlich.
Um Entlassung bitten, sich was neues suchen und die Stelle für jemand anders frei machen.
Wir brauchen motivierte Leute im öffentlichen Dienst
Den kenne ich eigentlich nur beim gehobenen Dienst, den hab ich beim mittleren Dienst noch nicht gesehen.
Also prüfen, was monatlich gezahlt wird. Grundbezug ist hier unschädlich.
Um Entlassung bitten, sich was neues suchen und die Stelle für jemand anders frei machen.
Wir brauchen motivierte Leute im öffentlichen Dienst
- Baumschubser
- Beiträge: 851
- Registriert: 22. Mai 2014, 08:53
- Behörde:
- Geschlecht:
Re: Beamter auf Wiederruf ( Kündigung)
Gibts im mD z.B. in NRW. Dort sind das IMHO 50%, also rund 500-600€ monatlich. Da sammelt sich also eine recht stattliche Summe.
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 26. Mär 2017, 08:35
- Behörde: JVA Lingen
Re: Beamter auf Wiederruf ( Kündigung)
Hallo. Also ich befinde mich auch gerade in dieser Ausbildung allerdings in Niedersachsen. Den Anwärtersonderzuschlag gibt es nur im mittleren Dienst und nicht in der Ausbildung im gehobenen Dienst. Aber die Frage war ja auch eine andere. Wir haben auch gerade so einen Fall durchgenommen und derjenige musste die Sonderzuschläge auch zurückbezahlen, da er freiwillig in den Polizeidienst gewechselt hat. Aber wenn man vorbringt, man würde aus psychischen Gründen den Beruf nicht ausüben können, wäre es evtl möglich, dass man um die Rückzahlung herumkommt. Es kommt also drauf an, welchen Grund man angibt. Denke dein Ausbildungsleiter wird dir da eine Hilfe sein.