Pensionsanspruch Vollzug 5 Jahre KANN Zeiten

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Klaus1717
Beiträge: 41
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Pensionsanspruch Vollzug 5 Jahre KANN Zeiten

Beitrag von Klaus1717 »

Hallo liebe Kollegen aus dem Strafvollzug.

Da ich Ü 50 bin und mehr wie 3x7 Jahre im Vollzug mache ich mir natürlich Gedanken wie es weiter geht.
Vor allem finanziell .
Auch wenn es viele noch nicht glauben. Es gibt ein Leben nach dem Knast
Unterhalte ich mich mit 10 Kollegen über anrechnungsfähige Zeiten kommen IMMER 10 verschiedene Antworten dabei heraus.
Vor allem wenn es um die Zeiten aus der freien Wirtschaft geht.
Natürlich habe ich die Gesetze über anrechnungsfähige Zeiten gelesen ( BW,öffentlicher Dienst, 2/3 Anrechnung bei Dienstunfähigkeit etc....)
Nur der Passus mit den 5 Jahren freie Wirtschaft fehlt darin, und den habe ich jetzt durch googeln gefunden. Siehe hier:

Kann-Zeiten

Liegt im Ermessen des Dienstherren — kein Rechtsanspruch
Förderliche Vordienstzeiten nach § 11 BeamtVG
Volle oder teilweise Berücksichtigung
Soll „Späteinsteiger“ pensionsrechtlich gleichstellen
i.d.R. nur, wenn kein entsprechender Rentenanspruch besteht
Rechtsanwälte (max. 50%, i.d.R. max. 10 Jahre)
Wissenschaftlich, künstlerisch, technisch, wirtschaftlichem Gebiet mit besonderen Fachkenntnissen (max. 50%, i.d.R. max. 10 Jahre)
Hauptberuflich im Dienst der Fraktionen des Bundestages, Landtage, Spitzenverbände
Hauptberuflich im Dienst öffentlicher oder nichtöffentlicher Schulen
Ausbildungszeiten/Studium
Bis zu 5 JAHRE Vordienstzeit z.B. bei Feuerwehr und !!! JUSTIZVOLLZUG !!!

OKAY jetzt die Frage :-) Was deklariert man KANN ??? . Wie wird ERMESSEN festgelegt ??? ( Nase gefällt mir ?? )
Wenn ich mit Frühpensionären spreche,die diese erhalten haben, kommt als Antwort: wenn du Ü 50 bist und kapott krisst de di.

Ist hier jemand der der darüber mehr weiß, als nur Vermutungen wie " krisst de warscheinlich uch ".


Gruß und bleibt vor allem gesund !!!!!!
ISDNforever
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Registriert: 23. Nov 2018, 09:47
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Re: Pensionsanspruch Vollzug 5 Jahre KANN Zeiten

Beitrag von ISDNforever »

Hallo,

hast du denn schon eine Versorgungsauskunft angefordert?
Die Bewertung der anrechnungsfähigen Dienstjahre bzw. der Zeiten vor der Ernennung sollte meiner Kenntnis nach nicht erst bei Eintritt in den Ruhestand erfolgen.

Sollte es um NRW gehen:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sit ... gehalt.pdf
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