Hallo zusammen,
aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen möchte ich meine Wochenarbeitszeit auf 35 Stunden reduzieren.
Habt ihr Erfahrung, wie der Ablauf für eine Reduzierung abläuft?
Vielen Dank für eure Infos.
Viele Grüße
J.
Reduzierung der Wochenarbeitszeit
Moderator: Moderatoren
-
Ju69
- Beiträge: 8
- Registriert: 30.07.2023 10:33
- Behörde: Bundespolizei
- Geschlecht:
-
Schäfchen
- Beiträge: 23
- Registriert: 04.12.2021 22:19
- Behörde: Zoll
Re: Reduzierung der Wochenarbeitszeit
Vorsicht, der Resturlaub wird auch auf die Teilzeit runter gekürzt. Diesen bitte zuerst aufbrauchen. Jede Woche einen Urlaubstag beispielsweise nehmen und dann sieht man ob die „Teilzeit“ einen gut tut.
-
Pipapo
- Beiträge: 853
- Registriert: 26.03.2020 08:30
- Behörde:
Re: Reduzierung der Wochenarbeitszeit
Nicht, wenn man die Arbeitstage pro Woche beibehält.Schäfchen hat geschrieben: 03.05.2025 21:24 Vorsicht, der Resturlaub wird auch auf die Teilzeit runter gekürzt.
-
blink182
- Beiträge: 420
- Registriert: 14.04.2013 08:34
- Behörde:
- Wohnort: irgendwo im nirgendwo
Re: Reduzierung der Wochenarbeitszeit
Bezogen auf was?Ju69 hat geschrieben: 03.05.2025 19:49 Habt ihr Erfahrung, wie der Ablauf für eine Reduzierung abläuft?
Und warum schreibst du nicht in deinem alten Thread weiter?
Kann hier zutreffen oder auch nicht.Schäfchen hat geschrieben: 03.05.2025 21:24 Vorsicht, der Resturlaub wird auch auf die Teilzeit runter gekürzt.
Der TE hat sich ja leider immer noch nicht dazu geäußert, wie sich die Reduzierung bei ihm gestalten soll.
Wird sich an den Wochenarbeitstagen was ändern - oder nur an den Stunden?
Ohne diese Information kann man eigentlich gar nix dazu sagen...
Gruß
blink182
blink182
-
Mainstream1
- Beiträge: 638
- Registriert: 25.03.2022 09:39
- Behörde:
Re: Reduzierung der Wochenarbeitszeit
Am besten selbst in der Personalstelle nachfragen, die wollen natürlich auch die Info haben, ob es bei einer 5-Tagewoche bleibt (dann ändert sich in diesem Fall nix).
Alles andere kann man sich dann letztlich aber selbst ausrechnen (Anspruch geteilt durch 5 mal neue Arbeitstage in der Woche)
Alles andere kann man sich dann letztlich aber selbst ausrechnen (Anspruch geteilt durch 5 mal neue Arbeitstage in der Woche)
MS
-
Aufsteiger85
- Beiträge: 385
- Registriert: 04.05.2023 19:25
- Behörde: BDBOS
- Tätigkeit: Referent
- Geschlecht:

