Neu bei Jobservice

Forum für die Beamten der Deutschen Bahn.

Moderator: Moderatoren

Nikolaus
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Neu bei Jobservice

Beitrag von Nikolaus »

Hallo zusammen.Ich bin ehemaliger Tf (nach PU nicht mehr fahrtauglich) und seit einigen Monaten bei Jobservice.Habe dazu einige Fragen.Was muß, darf oder kann ich bei Jobservice (Pflichten, Rechte).Bin bisher vollkommen unerfahren.Worauf sollte ich achten usw.Erzählt wird, daß man seine Rechte als Beamte verliert bzw. das man es gerne so hätte. Also die gleichen Pflichten wie Tarifkräfte.
hugoegonbalder
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Re: Neu bei Jobservice

Beitrag von hugoegonbalder »

Hallo Nikolaus, vieles wiederholt sich hier im Forum. Es ist natürlich viel zu lesen. Aber es gibt immer mal wieder was Neues. Kurz zusammengefasst kann man aber sagen, dass für dich natürlich weiterhin das Beamtenrecht mit allen Rechten und Pflichten gilt. Lass dich von deinem Vermittler nicht einschüchtern, die haben meist selber keine Ahnung und wollen dich so schnell wie möglich loswerden. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass deren Aussagen selten stimmen. Wenn du dich bewerben möchtest dann tu es. Ansonsten lass es. Wenn du deiner "Mitwirkungspflicht" (die es bei Beamten nicht gibt) nicht nachkommst, wirst du nicht vermittelt. Bahnintern sowieso schon mal gar nicht und Behörden können mit ehemaligen Lokführern in den seltensten Fällen etwas anfangen. Also, bleib Gesund!
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Klado
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Re: Neu bei Jobservice

Beitrag von Klado »

Hallo Nikolaus,
Du bist Beamter auf Lebenszeit, mit allen Rechten und Pflichten. Da ändert eine Fahruntauglichkeit bzw. Deine Abschiebung zum Jobservice nichts dran.
Du hast die Möglichkeit dich irgendwo anders hin zu bewerben, oder auch nicht. Eine andere Behörde wird dich wohl nicht nehmen wegen fehlender Qualifikationen.
Beim Jobservices kannst Du alles in Ruhe aussitzen bis Du in den verdienten Ruhestand, Regelpensionierung, als Ruhestandsbeamter durch das BEV versetzt wirst.
Bis dahin bekommst Du dein volles Gehalt.
Nikolaus
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Re: Neu bei Jobservice

Beitrag von Nikolaus »

Solch eine Aufforderung mich zu bewerben habe ich bereits erhalten.Ich bekomme nicht mal meinen Lebenslauf zusammen. Wer rechnet schon damit sich in dem Alter noch mal bewerben zu müssen. Werde mich wohl auf Stress einstellen müssen wenn ich keine Bewerbung abgebe.
watschenmann
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Re: Neu bei Jobservice

Beitrag von watschenmann »

Hallo Nikolaus

mach dir nicht so viel Stress.
Wegen Bewerbung schreiben weise deinen "Betreuer" freundlich darauf hin, er möge mal einen Blick ins Beamtengesetz werfen.
Mit dem Lebenslauf sollte auch nicht das große Problem sein, da hier ja nur die letzten Tätigkeiten aufgeführt werden sollten; was annudazumal war interessiert niemanden - Einfach schreiben an den P-Berater, wenn ihm der Lebenslauf nicht gefällt dann meldet er sich schon und schlimmstenfalls musst du zum Bewerbungslehrgang.
Niemand kann dich zwingen zu einer anderen Behörde zu wechseln, ich habe das auch schon gesagt und die DB will dich garantiert nicht mehr.
Geniesse die Zeit bei Jobservice, fahr einmal die Woche zum Melderaum und schon ist deine Mitwirkungspflicht erfüllt.
Gruß Watschenmann
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Klado
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Re: Neu bei Jobservice

Beitrag von Klado »

Hallo Nickolaus,
Mit Urteil vom 18.09.2008 (2 C 126.07) hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass eine einem Beamten erteilte Missbilligung, weil sich dieser auf Aufforderung hin nicht auf freie Stellen des Dienstherrn beworben hat, rechtswidrig und aus der Personalakte zu entfernen ist. Aus der Pflicht zum vollen beruflichen Einsatz ergibt sich keine Bewerbungspflicht eines Beamten. Macht der Beamte den Anspruch auf amtsangemessene Verwendung geltend, hat der Dienstherr diesem zu entsprechen. Wird ein Beamter nicht amtsangemessen verwendet, kann ihn der Dienstherr nicht darauf verweisen, sich auf freie Stellen des Dienstherrn zu bewerben. Vielmehr hat der Dienstherr eine Bringschuld.

Hier mal nachlesen: :link: Hier klicken
Nikolaus
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Re: Neu bei Jobservice

Beitrag von Nikolaus »

Anscheinend ist das bei meinem Vermittler noch nicht angekommen das ich mich nicht bewerben brauche. Freundlich bitten oder nachfragen ob man sich bewerben möchte wäre meiner Meinung nach besser. Stattdessen gibt's sofort eine Aufforderung mit Paragrafen wonach ich mich strafbar mache wenn ich nicht das tue was man erwartet. Was geschieht wenn man keine Bewerbung abgibt? Bahnintern will mich ja auch niemand. Es gibt da wohl noch so sinnlose Projekte was sicherlich nicht amtsangemessen ist.
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zeerookah
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Re: Neu bei Jobservice

Beitrag von zeerookah »

Du kommst bestimmt ins Bahn-Gefängnis und mußt dann als Heizer auf der E-LoK arbeiten :mrgreen:
watschenmann
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Re: Neu bei Jobservice

Beitrag von watschenmann »

Hallo Nikolaus

lass dich von den Drohungen nicht einschüchtern, sondern konter damit dass du dich an den Vorgesetzten deines "Beraters" wenden wirst, wenn er seine Drohungen nicht unterlässt. Dieses ganze Konstrukt ist nämlich nicht ganz astrein, aber ich handle nach dem Motto "Ihr lasst mich in Ruhe, dann lasse ich euch in Ruhe".
Wenn du dich nicht damit abfinden kannst, dann stelle den Antrag auf eine amstangemessene Beschäftigung, dann wird man dich wahrscheinlich wieder an deinen alten Betrieb zurückgeben und da du als Tf nicht mehr tauglich bist wird man die DU einleiten und du bist raus. => bedeutet weniger Geld.

Oder du bleibst bei Jobservice und nimmst auch an den vorgeschlagenen Maßnahmen (wie gesagt alles freiwillig teil) und kassierst zumindest weiter deine vollen Bezüge. Beschäftige dich eingehend mit deinen Rechten und Pflichten (ich habe noch nie so viele Gesetze gelesen, seit dem ich bei Jobservice bin) und wiederlege die Äußerungen deines Beraters mit deinen erworbenen Kenntnissen.
Es kann dir nichts passieren, höchstens dass du pensioniert wirst und jeder Monat den du bei Jobservice bist hast du volles Geld.
watschenmann
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Re: Neu bei Jobservice

Beitrag von watschenmann »

wenn du dich nichts bewirbst - was soll passieren, da keine Bewerbungspflicht besteht kannst du auch nicht sanktioniert werden :D
Nikolaus
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Re: Neu bei Jobservice

Beitrag von Nikolaus »

watschenmann hat geschrieben: 18. Okt 2019, 14:37 Beschäftige dich eingehend mit deinen Rechten und Pflichten (ich habe noch nie so viele Gesetze gelesen, seit dem ich bei Jobservice bin) und wiederlege die Äußerungen deines Beraters mit deinen erworbenen Kenntnissen.
Kannst du mir ein paar Quellen im Netz nennen wo man sich gut einlesen kann.
watschenmann
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Re: Neu bei Jobservice

Beitrag von watschenmann »

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/314761/

ist zwar für Telekom aber wird auch für uns gelten

https://www.michaelbertling.de/
HarryM
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Re: Neu bei Jobservice

Beitrag von HarryM »

Das ganze Internet ist voll mit Telelom Urteilen. Stellt sich die Frage ob das ganze wirklich auch auf DB Beamte übertragbar ist. Telekom Beamte sind ja auch bei der Besoldung, Arbeitszeit, Urlaubsregelung abgegrenzt.

Hat bisher denn noch niemand das BEV verklagen müssen oder wieso gibt es keine Urteile? Ist die Telekom einfach aggressiver gegen seine restlichen Beamten?
bahnbiajotta
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Re: Neu bei Jobservice

Beitrag von bahnbiajotta »

Ich sage mal die Telekombeamten sind organisierter.
Sie haben begriffen , dass man es nur gemeinsam schafft.
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zeerookah
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Re: Neu bei Jobservice

Beitrag von zeerookah »

Ist auch nicht immer so toll Telekom Beamter zu sein.
viewtopic.php?p=68504#p68504
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Also freut Euch wie ihr es aussitzen könnt und nicht 300-400Km "Kinderlandverschickung" auf Euch zukommt.
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