Vorzeitige Pension: Minijob, überziehen
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Vorzeitige Pension: Minijob, überziehen
Hallo Leute, mal ne Frage. Ich befinde mich im Ruhestand. 55er-Regelung, bin 57. Einen Minijob darf man 3 mal in 12 Monaten (chronologisch) überziehen.
BaPT sagt: nur 2 mal in 12 Monaten. Ist das so richtig? Wer weiß, wo so etwas steht?
Danke für Eure Hilfe!
BaPT sagt: nur 2 mal in 12 Monaten. Ist das so richtig? Wer weiß, wo so etwas steht?
Danke für Eure Hilfe!
Re: Vorzeitige Pension: Minijob, überziehen
So wie ich das verstanden habe, 6300 Euro im Jahr (525x12). Prüfung mit der Einkommenssteuererklärung 1x jährlich. Für die, die im Süden überwintern, ein bedeutender Unterschied.
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Re: Vorzeitige Pension: Minijob, überziehen
Minijobs tauchen nicht in der Einkommensteuererklärung auf....natürlich auch nicht im Einkommensteuerbescheid.
Etwas anderes wäre es, wenn über 450 Euro verdient wird.
Re: Vorzeitige Pension: Minijob, überziehen
Ich denk da auch an Selbstständigkeit. Wenn bis 450 Euro (Rasen Mähen im Sommer = Saisionarbeit) nirgendwo erfasst wird, die Sozialabgaben pauschal laufen, wer ist dann in der Nachweispflicht?Torquemada hat geschrieben: ↑27. Jul 2017, 10:26Minijobs tauchen nicht in der Einkommensteuererklärung auf....natürlich auch nicht im Einkommensteuerbescheid.
Etwas anderes wäre es, wenn über 450 Euro verdient wird.
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Re: Vorzeitige Pension: Minijob, überziehen
Die Daten stehen über die Minijobzentrale und die Rentenversicherung legal im Rahmen des Sozialdatenabgleichs z.B. den Jobcentern zur Verfügung.
Ob ein Arbeitgeber über ElStAM erkennen kann, ob ein NAV angemeldet ist, ist mir nicht bekannt.
Ein NAV mit Steuerklasse VI gibt es häufiger, wie viele denken.
Nachweispflicht? Ein Minijob geht über die Minijobzentrale bis jährlich 6.300 Euro (jetzt teilen wir das mal durch 12.....).
Also 450 Euro plus zwei doppelte Monate.
Der Pensionär teilt den Sachverhalt gem. seiner Verpflichtung mit. Fertig.
Ob ein Arbeitgeber über ElStAM erkennen kann, ob ein NAV angemeldet ist, ist mir nicht bekannt.
Ein NAV mit Steuerklasse VI gibt es häufiger, wie viele denken.
Nachweispflicht? Ein Minijob geht über die Minijobzentrale bis jährlich 6.300 Euro (jetzt teilen wir das mal durch 12.....).
Also 450 Euro plus zwei doppelte Monate.
Der Pensionär teilt den Sachverhalt gem. seiner Verpflichtung mit. Fertig.
Re: Vorzeitige Pension: Minijob, überziehen
Übrigens: Die genannten 525,-€/Monat sind nur ein Teil der sog. Hinzuverdienstgrenze, die im §53 BeamtVG (Beamtenversorgungsgesetz) aufgeführt ist und sich jeder (schon vor dem Eintritt in den Ruhestand) von der RegTP ausrechnen lassen kann.
Dieser liegt z.B. bei mir bei ca. 1.200,-€, da sind diese 525.-€ bereits eingerechnet.
Unterschieden wird z.B. ob die Zurruhesetzung wegen DDU oder "regulär" oder wegen Dienstunfall erfolgt.
Dieser liegt z.B. bei mir bei ca. 1.200,-€, da sind diese 525.-€ bereits eingerechnet.
Unterschieden wird z.B. ob die Zurruhesetzung wegen DDU oder "regulär" oder wegen Dienstunfall erfolgt.
Re: Vorzeitige Pension: Minijob, überziehen
Ich glaube die 525€/Monat beziehen sich nur auf Bundes-/Telekombeamte. Ist eine andere Aufteilung des 450€ Jobs.
Ohne Pensionskürzung kann man glaube ich bis in Höhe seiner alten Bruttovergütung verdienen (Pension + Hinzuverdienst = alte Bruttovergütung) aber ohne Gewähr
Ohne Pensionskürzung kann man glaube ich bis in Höhe seiner alten Bruttovergütung verdienen (Pension + Hinzuverdienst = alte Bruttovergütung) aber ohne Gewähr
Re: Vorzeitige Pension: Minijob, überziehen
oder 525 Euro x 12. Gibt beides 6300 Euro.Torquemada hat geschrieben: ↑27. Jul 2017, 14:49 Nachweispflicht? Ein Minijob geht über die Minijobzentrale bis jährlich 6.300 Euro (jetzt teilen wir das mal durch 12.....).
Also 450 Euro plus zwei doppelte Monate.
Wenn ich im Sommer mit Außenarbeiten Hochsaison habe, komme ich als Selbstständiger auch über die 525 Euro im Monat. Im Winter nicht. Daher ist es ein Unterschied, ob der Höchstbetrag jährlich oder monatlich gilt. Irgendwo stand, dass ich mich jährlich erklären muss.
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Re: Vorzeitige Pension: Minijob, überziehen
Der Betrag ist jährlich zu sehen.
Re: Vorzeitige Pension: Minijob, überziehen
Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht:
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Welche Grenzen hier für die Pension gelten meine ich damit nicht.
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Aber! Eine Überschreitung (aktuell bis 3x jährlich) ist nur dann unschädlich, wenn diese nicht vorhersehbar ist. Ist bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung bereits sicher, dass auf Grund saisonaler Schwankungen die 450 €-Grenze überschritten wird ist der Job von Anfang an voll SV-pflichtig.Überschreiten der Arbeitsentgeltgrenzen
Wenn die Geringfügigkeitsgrenzen nur gelegentlich und nicht vorhersehbar überschritten werden, tritt nicht sofort Versicherungspflicht ein. Als gelegentlich ist dabei ein Zeitraum bis zu zwei Monaten innerhalb eines Jahres anzusehen.
Nicht vorhersehbar wäre z.B. die Krankheitsvertretung eines Vollbeschäftigten durch einen geringfügig Beschäftigten. Hier könnte für maximal 2 Monate sogar deutlich mehr als 450 € verdient werden, ohne das Versicherungspflicht eintritt. Für den Verdienst wären trotzdem die Pauschalabgaben zu zahlen.
Wegen der Anhebung der Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen (von zwei Monate oder 50 Arbeitstage auf drei Monate oder 70 Arbeitstage) gilt in der Zeit von 2015 bis 2018 ein dreimaliges unvorhersehbares Überschreiten der monatlichen Entgeltgrenze als unschädlich.
Welche Grenzen hier für die Pension gelten meine ich damit nicht.
Re: Vorzeitige Pension: Minijob, überziehen
Für Beamte, hier Pensionäre, gibt es keine "volle" Sozialversicherungspflicht. < 450 EUR entfällt die Krankenversicherung (privat versichert), die Rentenversicherungspflicht sofern der Beamte nicht ausdrücklich widerspricht (Aufstockung von bestehenden Rentenansprüchen ist möglich (~30 EUR pro Jahr)). Kirchensteuer wird immer und bei jedem pauschal abgeführt, Arbeitslosenversicherung ebenso. Die Vermutung, dass man mit Individualversteuerung deutlich höher liegt, wird stimmen. Womit wir dann am Thema Arbeitszeit wären. Ist es richtig, dass der Minijober keine Gleitzeitüberhänge über das Monatsende haben kann? Das ginge dann nur mit "schwarzer" Liste? Die Rentenkürzung von 10,8% entfällt, wenn ich die letzten 5 Jahre mit Rentenbeiträge minijobe? Auch wenn ich nur für 50 Euro als Hausmeister minijobe?sdh1807 hat geschrieben: ↑28. Jul 2017, 10:00
Aber! Eine Überschreitung (aktuell bis 3x jährlich) ist nur dann unschädlich, wenn diese nicht vorhersehbar ist. Ist bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung bereits sicher, dass auf Grund saisonaler Schwankungen die 450 €-Grenze überschritten wird ist der Job von Anfang an voll SV-pflichtig.
Welche Grenzen hier für die Pension gelten meine ich damit nicht.
Re: Vorzeitige Pension: Minijob, überziehen
Also 175 Euro ist das Minimum für die Rentenaufstockung:
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Re: Vorzeitige Pension: Minijob, überziehen
Keine Rentenkürzungen, da die Rente in diesem Fall ja erst mit dem Regeleintrittsalter beantragt werden kann (wem noch was zu den 60 Mindestmonate Beitragszeit fehlt, könnte freiwillig ~85 Euro pro Monat einzahlen oder komplett ausbezahlen lassen). Die Austockung rentiert sich, wenn man das Regelrenteneintrittsalter um etwa 15 Jahre überschreitet. D.h. ich müsste 82 Jahre alt werden. Hat in meiner Familie noch keiner erreicht. Also Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Minijob. Bliebe noch das Thema flexible Arbeitszeiten im Minijob.
Re: Vorzeitige Pension: Minijob, überziehen
Hmm, meine Frage war: Warum beharrt die BAnstPT auf 2x überschreiten von 450€ im Kalenderjahr? Die Minijobzentrale sagt: 3x Überziehen in 12 Monaten (egal in welcher höhe).
PS: Dort steht nichts von 525€. Nachfrage ergab, wenn ich 525€ bekomme, ist es kein Minijob mehr. Ohne Kommentar...
Weiß jemand Rat?
PS: Dort steht nichts von 525€. Nachfrage ergab, wenn ich 525€ bekomme, ist es kein Minijob mehr. Ohne Kommentar...
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