Versetzung aus dem Kirchendienst in den Landesdienst

Das Forum für Fragen und Probleme von Lehrern.

Moderator: Moderatoren

Antworten
librarian31
Beiträge: 3
Registriert: 27. Apr 2015, 15:56
Behörde:

Versetzung aus dem Kirchendienst in den Landesdienst

Beitrag von librarian31 »

Liebes Forum,

ich habe mich heute hier angemeldet, um den hier vorhandenen Sachverstand zu nutzen. Ich selbst bin Landesbeamter im Hochschulbereich (NRW), aber hier geht es um eine Spezialfrage hinsichhtlich Versetzung mit Bezug zum Lehramt.

Zum Sachverhalt:

Ein Bekannter, Ende 30, ist seit dem Sommer 2008 "Realschullehrer i.K." ("im Kirchendienst") bei einem der Bistümer in NRW. Im alltäglichen Sprachgebrauch bezeichnen sich die dortigen Kollegen als "Kirchenbeamte" und erhalten wohl auch zur Ernennung eine Urkunde und werden nach der Probezeit auch auf Lebenszeit beschäftigt. Allerdings habe ich zwischenzeitlich erfahren, dass es sich rechtlich wohl nur um ein so genanntes "Beamtengleiches" Arbeitsverhältnis handelt, es wird wohl im Rahmen der Einstellung/Ernennung auch eine Art Arbeitsvertrag unterschrieben, es ist insofern keine "klassische" Ernennung. Echte Kirchenbeamte, so erklärte man mir jetzt, seien bei den NRW Bistümern nämlich ausschließlich Priester.

Nun denkt der Bekannte über eine Versetzung in den Landesdienst nach. Pensionansprüche, Besoldungsstufen etc. können wohl alle mitgenommen werden. Das sei alles kein Problem. Aber jetzt kommt der Knackpunkt: Beim Bistum besteht schon seit mehr als 5 Jahren eine Beschäftigung, d.h. im Falle einer Dienstunfähigkeit würde nun bereits mit Mindestversorgung pensioniert. Jetzt hieß es allerdings plötzlich von seinem Konrektor, bei einer Versetzung in den Landesdienst seien diese Ansprüche weg. Unabhängig von der Weiterführung der sonstigen Ansprüche müssten im Landesdienst daher wiederum 5 Jahre ausschließlich privat abgesichert werden bis die Mindestversorgung erreicht sei, die mehr als 5 Jahre im Kirchendienst zählten diesbezüglich nicht.

Meine Frage:

Sind die getätigten Aussagen tatsächlich korrekt? Gibt es für Lehrer im Kirchendienst der NRW Bistümer tatsächlich keine Möglichkeit, ohne Verlust des Anspruches auf Mindesterversorgung in den Landesdienst zu wechseln? Gibt es Spielraum für Ausnahmeregeln?

Ich bedanke mich herzlich für eure Antworten und eure Mühe!

Viele Grüße
librarian31
Antworten