Teildienstfähig_MdE

Das Forum für Fragen und Probleme von Lehrern.

Moderator: Moderatoren

Antworten
Dienstunfall_L
Beiträge: 908
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
Behörde:

Teildienstfähig_MdE

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo,

ich (>50, BaL, hD) bin neu hier und habe mich angemeldet, weil im Zusammenhang mit einem Dienstunfall viele Fragen auftauchen.

Der Dienstunfall von 2011 ist anerkannt,
die Spätfolgen sind noch nicht anerkannt,
die MdE ist noch nicht festgelegt.

Ich bin Lehrer und gehe davon aus, dass - wenn heute über eine Dienstfähigkeit entschieden würde - man meine Befähigung zum Unterrichten in normal großen Unterrichtsklassen und das Arbeiten im normalen Schulbetrieb als nicht vorhanden einschätzen würde.
Eine erste Prüfung der DF (Dienstfähigkeit) seitens Dienstherrn liegt schon länger zurück, es ist damit zu rechnen, dass der amtsärztliche Dienst bald wieder mit der Frage beauftragt wird, sich zu meiner DF zu äußern.

Der AA hat mich auch begutachtet im Auftrag der Dienstunfall-bearbeitenden Stelle, er kennt meinen Gesundheitszustand.
Der bisherige Stand ist, dass starke Schmerzen als Folgen des DU gesehen werden, welche mich u. a. wegen nervlicher Belastbarkeit, Schlaf, Konzentration, ... stark beeinträchtigen, auch psychisch, wobei auch dies klar als Unfallfolge gesehen wird. Zusätzlich liegen Bewegungseinschränkungen vor.

Ich habe deutlich gemacht, dass ich die Weiterbeschäftigung wünsche und ggf. zu prüfen wäre, wo ich anderweitig eingesetzt werden kann.
Aktuell aber bin ich weiter krankgeschrieben und gelte als behandlungsbedürftig.

So, nun zur meiner Frage für diesen Thread:
Ich mache mir Gedanken, dass der AA evtl. eine Teildienst(un)fähigkeit vorschlägt. Nehmen wir als Beispiel an, 50%.
Wenn das so wäre, müsste dann die MdE (der GdS) mit den verbleibenden 50% eingeschätzt werden oder gibt es zwischen den beiden "Größen" kein Verhältnis?
(Von der Höhe der MdE hängt die Höhe des Unfallausgleichs ab.)

Kann entschieden werden, ich sei 50% teildienstfähig
und
meine MdE/GdS betrage 30% oder 70% oder 25% ...

Ich hoffe, es ist verständlich geworden, was ich meine
und danke euch schon einmal für eure Einschätzungen.

Gruß L.
Dienstunfall_L
Beiträge: 908
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
Behörde:

Re: Teildienstfähig_MdE

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo,

bei der weiteren Beschäftigung mit der o. g. Thematik
bin ich gestoßen auf

1. - Zitat aus: http://www.bundesverband-finanzplaner.de
"Eine begrenzte Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn die Beamtin bzw. der Beamte unter Beibehaltung des bisherigen Amtes die Dienstpflichten noch mindestens mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit erfüllen kann. Hierüber ist eine amtsärztliche bzw. ärztliche Feststellung vergleichbar der bei Dienstunfähigkeit zu treffen. Das medizinische Gutachten soll neben einer Aussage der Dienstfähigkeit, begrenzten Dienstfähigkeit oder Dienstunfähigkeit auch eine Stellungnahme enthalten, ob die Beamtin bzw. der Beamte anderweitig ohne Beschränkungen verwendet werden kann."
http://www.bundesverband-finanzplaner.d ... uer-beamte

Angenommen, die aä Einschätzung lautet, dass ich mein vorheriges Amt zzt. gar nicht (0%) ausfüllen kann, wohl aber anderweitig verwendet werden kann.
Was ist, wenn ich aber anderweitig nicht mehr 100% verwendet werden kann?
Ist das die Voraussetzung für Teildienstfähigkeit?

Ich versuche es noch am Beispiel zu zeigen, was ich meine:
vor Dienstunfall-Krankheit: Lehrer im Schuldienst / in Unterrichtstätigkeit
angenommene aä Empfehlung: Unterrichtstätigkeit im normalen Schulbetrieb zzt nicht möglich + andere Verwendung möglich mit 50% Teildienstfähigkeit
--> wäre das - hypothetisch - möglich?

2. Zitat, Quelle wie oben:
"Gegen die beabsichtigte Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit kann die Beamtin bzw. der Beamte Einwendungen erheben. Es handelt sich bei der begrenzten Dienstfähigkeit nicht um eine Teilzeitbeschäftigung, da die Beamtin bzw. der Beamte die individuell mögliche Dienstleistung vollständig erbringt. Trotzdem wird bei begrenzter Dienstfähigkeit die Besoldung nur entsprechend er reduzierten Arbeitszeit gezahlt, mindestens aber in Höhe des Ruhegehalts, das die Beamtin bzw. der Beamte bei Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit erhalten würde."

verstehe ich das richtig??
Eine Entscheidung des DH, es läge Teildienstfähigkeit vor,
beinhaltet die Einschätzung dass der Beamte "die individuell mögliche Dienstleistung" (s. Zitat) erbringt.

--> Wenn meine individuell mögliche Dienstleistung vor dem Dienstunfall uneingeschränkt vorlag (dem ist so) und nach dem Unfall als nur noch teilweise vorhanden eingeschätzt wird (werden sollte, hypothetisch),
dann müsste der Anteil Dienstleistung, der eingeschränkt ist (die Differenz) als MdE festgestellt werden - oder nicht?
natürlich vorausgesetzt, die Einschränkungen werden alle als Folge des Dienstunfalls eingeschätzt (Unfallkausalität gegeben)


Zur Quelle:
bestimmt wäre es geschickter gewesen, aus dem Gesetzestext zu zitieren, die Mühe hab ich mir nicht gemacht ...
... beim Unterscheiden zwischen Landes und Bundesrecht bin ich auch am Schwimmen ...
da es aber nicht um Pol geht, unterstelle ich einmal, der Wortlaut wird vergleichbar sein


Ich freue mich, wenn mir jemand bei meinen Fragen helfen kann,
nach meinem Unfall stecke ich in der Patsche

Danke und Gruß, L.
Dienstunfall_L
Beiträge: 908
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
Behörde:

Re: Teildienstfähig_MdE

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo,

das stimmt, dass Teildienstunfähigkeit und SchwB (wird gemessen im Grad der Behinderung GdB) nichts miteinander zu tun haben.

Ich meine auch nicht SchwB GdB (final)
sondern
unfallbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit MdE (kausal).

MdE wird festgelegt bei Folgen von Arbeits- oder Dienstunfall,
teilweise wird statt MdE auch GdS benutzt, was mein Dienstherr nicht tut.

Danke für die erste Antwort!
Gruß, L.
Benutzeravatar
tiefenseer
Beiträge: 482
Registriert: 16. Mär 2014, 14:32
Behörde:

Re: Teildienstfähig_MdE

Beitrag von tiefenseer »

Hi,

ein interessantes Thema, was Du hier postest:
Dienstunfall_L hat geschrieben:Hallo,

ich (>50, BaL, hD) bin neu hier und habe mich angemeldet, weil im Zusammenhang mit einem Dienstunfall viele Fragen auftauchen.

Der Dienstunfall von 2011 ist anerkannt,
die Spätfolgen sind noch nicht anerkannt,
die MdE ist noch nicht festgelegt.
Du schreibst von noch nicht anerkannten Spätfolgen.
Gab es hierzu schon mal einen Austausch zwischen Entscheidungsträgern und Dir und wie hat man sich grundsätzlich dazu positioniert?

Ist die Einschätzung eine persönliche von Dir oder eher eine von den Medizinern getragene Einschätzung?
Dienstunfall_L hat geschrieben:Ich bin Lehrer und gehe davon aus, dass - wenn heute über eine Dienstfähigkeit entschieden würde - man meine Befähigung zum Unterrichten in normal großen Unterrichtsklassen und das Arbeiten im normalen Schulbetrieb als nicht vorhanden einschätzen würde.
Eine erste Prüfung der DF (Dienstfähigkeit) seitens Dienstherrn liegt schon länger zurück, es ist damit zu rechnen, dass der amtsärztliche Dienst bald wieder mit der Frage beauftragt wird, sich zu meiner DF zu äußern.
Das ist außerordentlich wichtig, wenn Du weiterhin tätig bleiben möchtest:
Dienstunfall_L hat geschrieben:Ich habe deutlich gemacht, dass ich die Weiterbeschäftigung wünsche und ggf. zu prüfen wäre, wo ich anderweitig eingesetzt werden kann.
Aktuell aber bin ich weiter krankgeschrieben und gelte als behandlungsbedürftig.
Du solltest Dir aber auch darüber im Klaren sein, dass eine längerfristige "Krankschreibung" mit der Aussicht auch keine Gesundung zu einer vorzeitigen Pensionierung führen kann.
Aus meiner Geschichte kann ich die eine Empfehlung geben. Erkläre Deinen mittelbaren Chefs, dass Du ein großes Interesse daran hast weiter aktiv als Lehrer zu arbeiten. Frage nach einer modifizierten Stelle.
Bedenke aber auch, dass immer wiederkehrende längere Phasen einer "Krankschreibung" Kontrapoduktiv sind.

Das könnte zur Folge haben, dass über einen Amtsarzt/amtsärtzlichen Dienst eine erneute Begutachtung statt findet.
Dort wird nicht festgelegt, wie hoch prozentual Deine Einschränkungen sind. Sondern dort wird dokumentiert, was du grundsätzlich nicht mehr machen kannst und was sich daraus an möglichen Aufgabenfeldern ergibt.
In Absprache mit deinen Oberen erfolgt daraus eine konkrete AP-Benennung (diese könnte deine Dienstzeit /(je Tag/Woche, genaue Beschreibung Deines Tätigkeitsfeldes usw. sein)

Was die Bemessung und die rechtlichen Folgen einer MdE angehen, so kann ich dir einen interessanten Link empfehlen:
http://www.michaelbertling.de/beamtenre ... 003210.htm

Schönen Abend...
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3954
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Teildienstfähig_MdE

Beitrag von Torquemada »

Sollte wegen der andauernden Krankschreibung eine Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit drohen, ist es sehr sinnvoll bereits jetzt begleitend eine Fachanwalt einzuschalten.
Dienstunfall_L
Beiträge: 908
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
Behörde:

Re: Teildienstfähig_MdE

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo,

vielen Dank euch beiden für eure Antworten.

Einen Beratungstermin beim Fachanwalt habe ich heute vereinbart.

@Tiefenseer; Du fragst/schreibst:
" ... Du schreibst von noch nicht anerkannten Spätfolgen.
Gab es hierzu schon mal einen Austausch zwischen Entscheidungsträgern und Dir und wie hat man sich grundsätzlich dazu positioniert?

Ist die Einschätzung eine persönliche von Dir oder eher eine von den Medizinern getragene Einschätzung?"


Wegen der noch nicht anerkannten Spätfolgen und zwecks Festlegung der MdE wurde eine amtsärztliche Begutachtung beauftragt.
Ich wurde im Zusammenhang mit dem Dienstunfall schon mehrmals begutachtet, insofern fand ein "Austausch zwischen Entscheidungsträgern" statt und zwischen mir und Amtsarzt fand auch ein Austausch statt.

Die genannte Grad-Zahl der MdE (bzw Einsatzfähigkeit in meinem Beruf in %) ist hypothetisch, fiktiv, geschätzt.
Dass ich zzt behandlungsbedürftig und AU (dienstunfähig) bin, ist aber nicht hypothetisch.

Vielen Dank für den Link, bei diesen RÄ lassen sich viele gute Infos finden!

Gruß, L.
Antworten