Konsequenzen Absage

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DuKe1993
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Konsequenzen Absage

Beitrag von DuKe1993 »

Hallo miteinander,

Ich bin neu hier und hoffe, dass ich kein ähnliches Thema übersehen habe.

Ich möchte vorab schon einmal klar stellen, dass ich keine Grundsatzdiskussion starten möchte, ich weiß, dass folgende Frage bei vielen für Unmut sorgt.

Angenommen jemand, der GS-Lehramt studiert und das Referendariat bereits abgeschlossen hat, hat in Baden-Württemberg eine Planstelle im schulbezogenen Verfahren angenommen und verbindlich unterschrieben:

1) Wenn diese Stelle nachträglich, aber VOR der Vereidigung doch abgesagt wird, kann man dann jemals wieder verbeamtet werden im gleichen Bundesland (hier wäre es Ba-Wü). Gibt es vielleicht eine Art Liste für Personen, die solche Umstände bereiten?

2) Welche Strafe kann da auf die Person zukommen? Ist es wirklich lediglich die 1-Jahres Sperre für das laufende Einstellungsverfahren oder geht es auch um z.B. Geldstrafe? Auf dem Stellenangebot ist nur von der Sperre die Rede und ich finde nicht wirklich etwas in den Gesetzestexten.

3) Müssen die Gründe komplett offen gelegt werden?

Ich danke für jegliche Antworten und wünsche noch einen schönen Tag! :)

Ganz liebe Grüße.

DuKe
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