Antrag auf ER abgelehnt, Widerspruch Erfolgsaussicht?
Moderator: Moderatoren
Antrag auf ER abgelehnt, Widerspruch Erfolgsaussicht?
Hallo
mein Antrag auf ER wurde abgelehnt, Begründung "Nach der Stellungnahm der für Sie zuständigen Organisationseinheit betriebliche Belange Ihrem ER entgegenstehen".
Eckdaten:
Geb.Jahr 1963, 41 Dienstjahre, A8 z.Zt. insichbeurlaubt T8, 50 % schwerbehindert, Führungskraft hatte den Antrag befürwortet.
Seit 08/21 erkrankt. Antrag gestellt während der Krankenzeit.
Ist ein Widerspruch gegen die Ablehnung sinnvoll, gibt es Fälle bei denen der Widerspruch zur Genehmigung des ER führten?
Danke und Servus
mein Antrag auf ER wurde abgelehnt, Begründung "Nach der Stellungnahm der für Sie zuständigen Organisationseinheit betriebliche Belange Ihrem ER entgegenstehen".
Eckdaten:
Geb.Jahr 1963, 41 Dienstjahre, A8 z.Zt. insichbeurlaubt T8, 50 % schwerbehindert, Führungskraft hatte den Antrag befürwortet.
Seit 08/21 erkrankt. Antrag gestellt während der Krankenzeit.
Ist ein Widerspruch gegen die Ablehnung sinnvoll, gibt es Fälle bei denen der Widerspruch zur Genehmigung des ER führten?
Danke und Servus
Re: Antrag auf ER abgelehnt, Widerspruch Erfolgsaussicht?
Da beim ER die beiderseitige Freiwilligkeit besteht hat ein Widerspruch aus meiner Sicht keine Chance auf Erfolg. Mir ist auch kein Fall bekannt, beidem ein Widerspruch zur nachträglichen Genehmigung geführt hätte.
Wenn der OrgE betriebliche Belange geltend macht, dann heißt das wohl, dass du nicht auf einem ratiobetroffenen Posten sitzt. Denn um in den ER zu gehen zu können, muß man unmittelbar oder mittelbar ratiobetroffenen sein, so steht es u. A. im Gesetz.
Womit willst du denn den Widerspruch begründen?
Wenn der OrgE betriebliche Belange geltend macht, dann heißt das wohl, dass du nicht auf einem ratiobetroffenen Posten sitzt. Denn um in den ER zu gehen zu können, muß man unmittelbar oder mittelbar ratiobetroffenen sein, so steht es u. A. im Gesetz.
Womit willst du denn den Widerspruch begründen?
Re: Antrag auf ER abgelehnt, Widerspruch Erfolgsaussicht?
beiderseitige Freiwilligkeit ist mir bekannt, die Erfolgsaussichten sehe ich auch sehr gering an.
Wollte fragen ob es bundesweit eventuell Fälle gibt bzw gab.
Wollte fragen ob es bundesweit eventuell Fälle gibt bzw gab.
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Re: Antrag auf ER abgelehnt, Widerspruch Erfolgsaussicht?
Servus,
also bei uns wurde auch einmal (unverständlicherweise) einer Kollegin der ER verwehrt.
Die wurde dann ein halbes Jahr bei uns zwischengeparkt, hatte im Outlook eine Bonner Nummer
und keiner kannte sie.
Dann kam die Kollegin acu physikalisch ein halbes Jahr zu uns, war sehr motiviert und ist dann in der ER
gegangen. Ich kenne allerdings wesentlich mehr Fälle, bei denen die Mitarbeit*er*innen*enden fast schon
mit sanftem Druck in den ER gedrängt wurden.
Gruß
Iltisschnurri
also bei uns wurde auch einmal (unverständlicherweise) einer Kollegin der ER verwehrt.
Die wurde dann ein halbes Jahr bei uns zwischengeparkt, hatte im Outlook eine Bonner Nummer
und keiner kannte sie.
Dann kam die Kollegin acu physikalisch ein halbes Jahr zu uns, war sehr motiviert und ist dann in der ER
gegangen. Ich kenne allerdings wesentlich mehr Fälle, bei denen die Mitarbeit*er*innen*enden fast schon
mit sanftem Druck in den ER gedrängt wurden.
Gruß
Iltisschnurri
Re: Antrag auf ER abgelehnt, Widerspruch Erfolgsaussicht?
Hallo,
ich kenne keine/n die mit sanftem Druck in der ER gedrängt wurden sondern eher mit Druck in die Dienstunfähigkeit.
ich kenne keine/n die mit sanftem Druck in der ER gedrängt wurden sondern eher mit Druck in die Dienstunfähigkeit.
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Re: Antrag auf ER abgelehnt, Widerspruch Erfolgsaussicht?
Im Zentrum Core wurde den Mitarbeitern voriges Jahr der engagierte Ruhestand auch mit sanften Druck nahegelegt.
Voriges Jahr konnte auch jeder gehen der wollte. Scheint heuer etwas anders zu laufen.
Viele Grüße
Voriges Jahr konnte auch jeder gehen der wollte. Scheint heuer etwas anders zu laufen.
Viele Grüße
Re: Antrag auf ER abgelehnt, Widerspruch Erfolgsaussicht?
Es war sogar eine Zeit Usus, dass die in Frage kommenden Mitarbeiter nachweislich und regelmäßig zum Teamleiter geladen wurden, um ihnen klar zu machen welch Gelegenheit sie sonst verstreichen lassen - der Teamleiter konnte dem m.W. also auch bei "hoffnungslosen Fällen" nicht ausweichen. In besonders hartnäckigen Fällen hat sich sogar die nächst höhere FüKr dieser Kollegen angenommen. Also das gibt / gab es durchaus.
Anders herum ist der Teamleiter nicht verpflichtet ein DDU Verfahren anzustoßen, wenn er seiner Ansicht (oder seines Wissens) nach die Wahrscheinlichkeit hoch einschätzt, dass die Krankheitsphase vorübergehend ist (manchmal sind die Umstände ja durchaus bekannt).
So sind also die Beobachtungen überaus unterschiedlich und je nach Ort, Region, Betrieb, Gesellschaft nicht zu verallgemeinern.
Re: Antrag auf ER abgelehnt, Widerspruch Erfolgsaussicht?
Kann ich für TPS mit 9% Schwerbehinderten nicht bestätigen. Da ist der ER Stand heute LETZTE Wahl. Den bekommt man nicht angeboten sondern abgelehnt. Und von einer Beschwerdestelle höre ich hier das erste Mal...
Re: Antrag auf ER abgelehnt, Widerspruch Erfolgsaussicht?
Nun, DU wird schwierig werden da ich gerade eine Ablehnung des ER erhalten habe mit der Begründung "dienstliche Belange sprechen einem ER entgegen". Da wird DU mit den wenigen Wochen Erkrankung und meiner positiven Einstellung dem BEM gegenüber kaum erfolgversprechend für die Telekom sein, zumal ich jegliche Form der Auseinandersetzung mit Rechtsbeistand führen werde sollte es dazu kommen.
Innerhalb 6 Monaten bin ich wieder dienstfähig und damit wird DU hinfällig sein.
Re: Antrag auf ER abgelehnt, Widerspruch Erfolgsaussicht?
Hallo Graubart,
das Problem ist, dass nicht Du entscheidest ob ein DU-Verfahren begonnen wird und erst recht entscheidest nicht Du, ob die Dienstunfähig bist. Wenn Du einmal die 90 Tage überschritten hast und dann auch wieder gesund sein solltest, wird eine Untersuchung beim AA fällig. Der fällt zwar kein Urteil aber wenn es auf Dienstunfähigkeit rausläuft, dann schließt sich die T dem an.
Anders herum kommt es auch häufig vor, dass der AA dich dienstfähig sieht - dann aber die T neue Untersuchungen beauftragt oder das Gutachten mal gerne zu ihren Gunsten interpretiert. Oftmals werden auch mehrfache Gutachten nicht von der T akzeptiert, auch wenn sie diese selber in Auftrag gegeben haben - siehe mal die aktuellen Gerichtsurteile bei proT-in.
Rechtsbeistand ist immer gut, und wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, geht das problemlos möglich. Ohne einen entsprechenden versierten Rechtsanwalt, geht es spätestens nach dem ablehnenden Widerspruchsbescheid nicht mehr. Da muss man der T auf die "Finger klopfen", denn gerade in Gerichtsverfahren werden reihenweise Fehler von den Gerichten erkannt. Und gerade seit ca. 2018 sind sogar die Verwaltungsgerichte mehr und mehr auf der Seite der Betroffenen und prüfen die oftmals haltlosen Begründungen (z. B. die T ist ein weltweit operierender Konzern und alle Arbeitsplätze sind stressbehaftet usw.) inhaltlich sehr genau. Und das ist auch gut so
das Problem ist, dass nicht Du entscheidest ob ein DU-Verfahren begonnen wird und erst recht entscheidest nicht Du, ob die Dienstunfähig bist. Wenn Du einmal die 90 Tage überschritten hast und dann auch wieder gesund sein solltest, wird eine Untersuchung beim AA fällig. Der fällt zwar kein Urteil aber wenn es auf Dienstunfähigkeit rausläuft, dann schließt sich die T dem an.
Anders herum kommt es auch häufig vor, dass der AA dich dienstfähig sieht - dann aber die T neue Untersuchungen beauftragt oder das Gutachten mal gerne zu ihren Gunsten interpretiert. Oftmals werden auch mehrfache Gutachten nicht von der T akzeptiert, auch wenn sie diese selber in Auftrag gegeben haben - siehe mal die aktuellen Gerichtsurteile bei proT-in.
Rechtsbeistand ist immer gut, und wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, geht das problemlos möglich. Ohne einen entsprechenden versierten Rechtsanwalt, geht es spätestens nach dem ablehnenden Widerspruchsbescheid nicht mehr. Da muss man der T auf die "Finger klopfen", denn gerade in Gerichtsverfahren werden reihenweise Fehler von den Gerichten erkannt. Und gerade seit ca. 2018 sind sogar die Verwaltungsgerichte mehr und mehr auf der Seite der Betroffenen und prüfen die oftmals haltlosen Begründungen (z. B. die T ist ein weltweit operierender Konzern und alle Arbeitsplätze sind stressbehaftet usw.) inhaltlich sehr genau. Und das ist auch gut so