Hallo zusammen,
ich habe bisher eine Frage die noch nicht geklärt werden konnte, bzw. wo ich eine Aussage bekommen habe die ich verifizieren möchte.
Eine evtl. Verbeamtung von mir würde mit der LG 2.1 in der Besoldungsgruppe A10 beginnen. Ich habe wenn ich mich nicht verrechnet habe gemäß §§ 29 und 30 LBesG NRW folgende anrechnungsfähigen Zeiten:
12 Monate Zivildienst
8 Jahre und 3 Monate Regierungsbeschäftigter
nach den abzüglichen 2 Jahren und 6 Monaten für die Laufbahnbefähigung komme ich auf 6 Jahre und 6 Monate berücksichtigungsfähige Zeiten.
Wo würde ich nun landen, in der A10/4 oder A10/5 ? Wenn ich das richtig sehe fängt die A10 erst ab der Stufe 2 an, aber kann ich auch so rechnen ? Danke und einen freundlichen Gruß, Patrick
Stufenzuordnung LG 2.1 A10, NRW - Anrechnungsfähige Zeiten
Moderator: Moderatoren
Re: Stufenzuordnung LG 2.1 A10, NRW - Anrechnungsfähige Zeiten
Gibt es hierzu keine Meinungen/Erfahrungen?
Würde mich nämlich auch interessieren. In MV geht z.B. die A10 auch erst bei Stufe 2 los bzw. A11 bei Stufe 3. Rechnet man da die berücksichtigungsfähigen Zeiten bei einer Neueinstellung in A10 bzw. A11 erst ab den vorhandenen Stufen oder geht man von Stufe 1 (obwohl nicht vorhanden) aus?
Würde mich nämlich auch interessieren. In MV geht z.B. die A10 auch erst bei Stufe 2 los bzw. A11 bei Stufe 3. Rechnet man da die berücksichtigungsfähigen Zeiten bei einer Neueinstellung in A10 bzw. A11 erst ab den vorhandenen Stufen oder geht man von Stufe 1 (obwohl nicht vorhanden) aus?
Re: Stufenzuordnung LG 2.1 A10, NRW - Anrechnungsfähige Zeiten
*schieb*
Ist zwar schon länger her, aber trotzdem noch aktuell.
Weiß hier inzwischen jemand eine Antwort drauf?
Ist zwar schon länger her, aber trotzdem noch aktuell.
Weiß hier inzwischen jemand eine Antwort drauf?
-
- Beiträge: 655
- Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
- Behörde:
Re: Stufenzuordnung LG 2.1 A10, NRW - Anrechnungsfähige Zeiten
Man geht in NRW von "der ersten mit einem Grundgehaltsbetrag ausgewiesenen Stufe der maßgeblichen Besoldungsgruppe (Anfangsgrundgehalt)" aus, und in M-V beginnt das Aufsteigen in den Erfahrungsstufen "im Anfangsgrundgehalt der jeweiligen Besoldungsgruppe".
Das führt in A 10 zu folgenden Ergebnissen:
zu Beginn Stufe 2
nach 2 Jahren Stufe 3
nach 2 + 2 (= 4) Jahren Stufe 4
nach 2 + 2 + 2 (= 6) Jahren Stufe 5
nach 2 + 2 + 2 + 3 (= 9) Jahren Stufe 6
…
Und im Falle einer Einstellung in A 11 - falls das überhaupt möglich ist - rechnet man so:
zu Beginn Stufe 3
nach 2 Jahren Stufe 4
nach 2 + 2 (= 4) Jahren Stufe 5
nach 2 + 2 + 3 = 7 Jahren Stufe 6
nach 2 + 2 + 3 + 3 (= 10 Jahren) Stufe 7
…
Das führt in A 10 zu folgenden Ergebnissen:
zu Beginn Stufe 2
nach 2 Jahren Stufe 3
nach 2 + 2 (= 4) Jahren Stufe 4
nach 2 + 2 + 2 (= 6) Jahren Stufe 5
nach 2 + 2 + 2 + 3 (= 9) Jahren Stufe 6
…
Und im Falle einer Einstellung in A 11 - falls das überhaupt möglich ist - rechnet man so:
zu Beginn Stufe 3
nach 2 Jahren Stufe 4
nach 2 + 2 (= 4) Jahren Stufe 5
nach 2 + 2 + 3 = 7 Jahren Stufe 6
nach 2 + 2 + 3 + 3 (= 10 Jahren) Stufe 7
…