Kündigung ohne Nachuntersuchung
Verfasst: 29. Dez 2018, 12:42
Hallo,
vor meiner Verbeamtung wurde ich vom Amtsarzt untersucht. Dieser ordnete eine Nachuntersuchung an. Nachdem ich 4 Monate auf die Nachuntersuchung gewartet habe, wurde einfach vom Einstellungsamt entschieden: ich könne nicht verbeamtet werden -> keine Einstellung.
Ist das die gängige Praxis?
Die ganze Geschichte:
- Ich sollte am 1.12.2018 als Beamter auf Widerruf eingestellt werden.
- 13.09.: Untersuchung durch Amtsarzt im Gesundheitsamt. Da ich eine leichte psychische Erkrankung habe wollte der Amtsarzt noch Informationen bei meinem behandelden Neurologen einholen.
- 05.10. Nach Nachfrage meinerseits bekam ich die telefonische Auskunft des Amtsarztes, daß eine Nachuntersuchung erforderlich ist. Jedoch fehlt noch die Genehmigung durch das Einstellungsamt.
- 05.10. bis 23.10. wiederholter Email-Verkehr und Telefongespräche zur Abklärung des Sachverhalts.
- 25.10. Zusage per Email durchs Einstellungsamt: Nachuntersuchung findet Mitte Dezember statt. Genauer Termin wird kurzfristig bekanntgegeben.
Da ich zum 1.12. also noch nicht untersucht worden bin, bot man mir an mich befristet bis zum 31.01.2019 einzustellen, da die Schulungen ja bereits am 3.12. beginnen. Sollte die Nachuntersuchung im Dezember negativ ausfallen werde ich wieder entlassen.
- 03.12. Befristete Einstellung am Amt.
- 10.12. Anruf beim Gesundheitsamt und Einstellungsamt, ob der Termin für die Nachuntersuchung jetzt feststeht: Beide Seiten erklärten sich nicht zuständig.
- 12.12. Telefongespräch mit dem zugehörigen Leiter des Einstellungsamtes: Der Amtsarzt weiß Bescheid, das Verfahren läuft und ich brauche nicht weiter nachzufragen.
- 21.12. Übergabe des Kündigungsschreiben vom Einstellungsamt.
Inhalt des Kündigungsschreibens: "...das Gesundheitsamt ... teilt mit, dass keine abschließende Aussage über die gesundheitliche Eignung für die Übernahme in das Beamtenverhältnisses getroffen werden kann. Nachdem die gesundheitliche Eignung Voraussetzung für die Einstllung als Beamter ist und der Dienstherr auf Grundlage des amtsärztlichen Attest darüber befindet, muss bei einer Nichtaussage des Amtsarztes bezüglich der gesundheitlichen Eignung davon ausgegangen werden, dass diese nicht vorliegt.
Soweit ich dies verstehe heißt das: Das Gesundheitsamt war nicht fähig in einer bestimmten Zeit die Untersuchung durchzuführen. Deshalb werde ich jetzt einfach mal pauschal nicht eingestellt.
Meine Frage: Hätte das Einstellungsamt nicht auf das Ergebnis des Gesundheitsamtes warten müssen? Mir kommt es auch so vor wie wenn es zwischen Gesundheitsamt und Einstellungsamt zu erheblichen Kommunikationsproblemen gekommen ist.
Wäre schön wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
mfg
scholdofl
vor meiner Verbeamtung wurde ich vom Amtsarzt untersucht. Dieser ordnete eine Nachuntersuchung an. Nachdem ich 4 Monate auf die Nachuntersuchung gewartet habe, wurde einfach vom Einstellungsamt entschieden: ich könne nicht verbeamtet werden -> keine Einstellung.
Ist das die gängige Praxis?
Die ganze Geschichte:
- Ich sollte am 1.12.2018 als Beamter auf Widerruf eingestellt werden.
- 13.09.: Untersuchung durch Amtsarzt im Gesundheitsamt. Da ich eine leichte psychische Erkrankung habe wollte der Amtsarzt noch Informationen bei meinem behandelden Neurologen einholen.
- 05.10. Nach Nachfrage meinerseits bekam ich die telefonische Auskunft des Amtsarztes, daß eine Nachuntersuchung erforderlich ist. Jedoch fehlt noch die Genehmigung durch das Einstellungsamt.
- 05.10. bis 23.10. wiederholter Email-Verkehr und Telefongespräche zur Abklärung des Sachverhalts.
- 25.10. Zusage per Email durchs Einstellungsamt: Nachuntersuchung findet Mitte Dezember statt. Genauer Termin wird kurzfristig bekanntgegeben.
Da ich zum 1.12. also noch nicht untersucht worden bin, bot man mir an mich befristet bis zum 31.01.2019 einzustellen, da die Schulungen ja bereits am 3.12. beginnen. Sollte die Nachuntersuchung im Dezember negativ ausfallen werde ich wieder entlassen.
- 03.12. Befristete Einstellung am Amt.
- 10.12. Anruf beim Gesundheitsamt und Einstellungsamt, ob der Termin für die Nachuntersuchung jetzt feststeht: Beide Seiten erklärten sich nicht zuständig.
- 12.12. Telefongespräch mit dem zugehörigen Leiter des Einstellungsamtes: Der Amtsarzt weiß Bescheid, das Verfahren läuft und ich brauche nicht weiter nachzufragen.
- 21.12. Übergabe des Kündigungsschreiben vom Einstellungsamt.
Inhalt des Kündigungsschreibens: "...das Gesundheitsamt ... teilt mit, dass keine abschließende Aussage über die gesundheitliche Eignung für die Übernahme in das Beamtenverhältnisses getroffen werden kann. Nachdem die gesundheitliche Eignung Voraussetzung für die Einstllung als Beamter ist und der Dienstherr auf Grundlage des amtsärztlichen Attest darüber befindet, muss bei einer Nichtaussage des Amtsarztes bezüglich der gesundheitlichen Eignung davon ausgegangen werden, dass diese nicht vorliegt.
Soweit ich dies verstehe heißt das: Das Gesundheitsamt war nicht fähig in einer bestimmten Zeit die Untersuchung durchzuführen. Deshalb werde ich jetzt einfach mal pauschal nicht eingestellt.
Meine Frage: Hätte das Einstellungsamt nicht auf das Ergebnis des Gesundheitsamtes warten müssen? Mir kommt es auch so vor wie wenn es zwischen Gesundheitsamt und Einstellungsamt zu erheblichen Kommunikationsproblemen gekommen ist.
Wäre schön wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
mfg
scholdofl