Kündigung ohne Nachuntersuchung

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

Moderator: Moderatoren

Antworten
scholdofl@gmx.de
Beiträge: 3
Registriert: 26. Dez 2018, 22:05
Behörde:
Geschlecht:

Kündigung ohne Nachuntersuchung

Beitrag von scholdofl@gmx.de »

Hallo,
vor meiner Verbeamtung wurde ich vom Amtsarzt untersucht. Dieser ordnete eine Nachuntersuchung an. Nachdem ich 4 Monate auf die Nachuntersuchung gewartet habe, wurde einfach vom Einstellungsamt entschieden: ich könne nicht verbeamtet werden -> keine Einstellung.
Ist das die gängige Praxis?

Die ganze Geschichte:
- Ich sollte am 1.12.2018 als Beamter auf Widerruf eingestellt werden.
- 13.09.: Untersuchung durch Amtsarzt im Gesundheitsamt. Da ich eine leichte psychische Erkrankung habe wollte der Amtsarzt noch Informationen bei meinem behandelden Neurologen einholen.
- 05.10. Nach Nachfrage meinerseits bekam ich die telefonische Auskunft des Amtsarztes, daß eine Nachuntersuchung erforderlich ist. Jedoch fehlt noch die Genehmigung durch das Einstellungsamt.
- 05.10. bis 23.10. wiederholter Email-Verkehr und Telefongespräche zur Abklärung des Sachverhalts.
- 25.10. Zusage per Email durchs Einstellungsamt: Nachuntersuchung findet Mitte Dezember statt. Genauer Termin wird kurzfristig bekanntgegeben.

Da ich zum 1.12. also noch nicht untersucht worden bin, bot man mir an mich befristet bis zum 31.01.2019 einzustellen, da die Schulungen ja bereits am 3.12. beginnen. Sollte die Nachuntersuchung im Dezember negativ ausfallen werde ich wieder entlassen.

- 03.12. Befristete Einstellung am Amt.
- 10.12. Anruf beim Gesundheitsamt und Einstellungsamt, ob der Termin für die Nachuntersuchung jetzt feststeht: Beide Seiten erklärten sich nicht zuständig.
- 12.12. Telefongespräch mit dem zugehörigen Leiter des Einstellungsamtes: Der Amtsarzt weiß Bescheid, das Verfahren läuft und ich brauche nicht weiter nachzufragen.
- 21.12. Übergabe des Kündigungsschreiben vom Einstellungsamt.

Inhalt des Kündigungsschreibens: "...das Gesundheitsamt ... teilt mit, dass keine abschließende Aussage über die gesundheitliche Eignung für die Übernahme in das Beamtenverhältnisses getroffen werden kann. Nachdem die gesundheitliche Eignung Voraussetzung für die Einstllung als Beamter ist und der Dienstherr auf Grundlage des amtsärztlichen Attest darüber befindet, muss bei einer Nichtaussage des Amtsarztes bezüglich der gesundheitlichen Eignung davon ausgegangen werden, dass diese nicht vorliegt.
Soweit ich dies verstehe heißt das: Das Gesundheitsamt war nicht fähig in einer bestimmten Zeit die Untersuchung durchzuführen. Deshalb werde ich jetzt einfach mal pauschal nicht eingestellt.

Meine Frage: Hätte das Einstellungsamt nicht auf das Ergebnis des Gesundheitsamtes warten müssen? Mir kommt es auch so vor wie wenn es zwischen Gesundheitsamt und Einstellungsamt zu erheblichen Kommunikationsproblemen gekommen ist.

Wäre schön wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

mfg
scholdofl
connigra
Beiträge: 338
Registriert: 1. Sep 2017, 17:23
Behörde:

Re: Kündigung ohne Nachuntersuchung

Beitrag von connigra »

Hallo,

tja, da steckt der Amtsarzt und das Einstellungsamt in einer Zwickmühle.
Der Amtsarzt muss nach besten Wissen und Gewissen deine Dienstfähigkeit beurteilen. Das Ergebnis: er kann nicht garantieren, dass dein psychischer Zustand so intakt ist, dass du auf Dauer damit deinen Dienst verrichten kannst.
Das sind aber die Voraussetzungen, die für eine Anstellung nötig sind.
Die Unterlagen von deinem Neurologen, waren für dich negativ.

traurig aber nachvollziehbar.
Du als Arbeitgeber würdest auch niemanden einstellen, wo du befürchten musst, dass in absehbarer Zeit hohe Kosten auf dich zukommen.
Du hättest auch mit der privaten Krankenkasse enorme Probleme bekommen - keine Kasse würde dich aufnehmen und wenn, dann nur unter Ausschluß von diesen Behandlungen oder mit wahnsinnig hohen Beiträgen.l.g.
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Kündigung ohne Nachuntersuchung

Beitrag von Torquemada »

connigra hat geschrieben: 29. Dez 2018, 18:41
Du hättest auch mit der privaten Krankenkasse enorme Probleme bekommen - keine Kasse würde dich aufnehmen und wenn, dann nur unter Ausschluß von diesen Behandlungen oder mit wahnsinnig hohen Beiträgen.l.g.
Das stimmt doch einfach nicht. Stichwort: Öffnungsklausel bei Verbeamtung (Ausnahme Beamter auf Widerruf).
scholdofl@gmx.de
Beiträge: 3
Registriert: 26. Dez 2018, 22:05
Behörde:
Geschlecht:

Re: Kündigung ohne Nachuntersuchung

Beitrag von scholdofl@gmx.de »

Hallo connigra,
daß ich aufgrund meines Gesundheitszustands eventuell nicht genommen werde, war mir eigentlich klar. Was mich nur wundert, ich wurde 4 Monate hingehalten und mit einer Nachuntersuchung vertröstet. Und dann aus heiterem Himmel ist doch keine Nachuntersuchung mehr nötig und ich werde gleich entlassen.

Schon komisch.
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Kündigung ohne Nachuntersuchung

Beitrag von Torquemada »

Solch ein befristetes Arbeitsverhältnis endet mit Fristablauf.
connigra
Beiträge: 338
Registriert: 1. Sep 2017, 17:23
Behörde:

Re: Kündigung ohne Nachuntersuchung

Beitrag von connigra »

@Torquemada, der TE ist aber Beamter auf Widerruf - deshalb meine Aussage.
Unabhängig davon ist es meiner Ansicht nach schwierig mit Vorerkrankungen der Art, die der TE hat, bei einer Priv. Kasse unterzukommen. Wenn man dann Glück hat aufgenommen zu werden, ist der Risikozuschlag meines Wissens enorm.
Ich lass mich gerne eines besseren Belehren - wenn du mir eine priv Kasse benennst, die keine Zicken bei derartigen Diagnosen macht.
@scholdofl:

ich kann mir folgendes Szenarium vorstellen:
du hast dich als Beamter beworben, du warst offensichtlich auch geeignet für den Posten.
Vorher heißt es aber die Untersuchung beim Amts- bzw Gesundheitsamt zu überstehen. Meist nur eine Formsache.
Du erzählst dem Arzt von deinem gesundheitlichen Problem - nachdem dies in deiner Patientenakte bereits dokumentiert ist, kannst das unmöglich verschweigen. So weit so gut - nur damit hatte deine "Einstellungsbehörde" nicht gerechnet.
Der Amtsarzt weiß nun von der Angelegenheit - er kann dir aber nicht hinter die Stirn schauen - er braucht also nähere Details zu deiner Krankengeschichte und fordert bei deinem behandelnden Arzt Details an.
Deshalb sagt er Wiedervorlage in 4 Monaten (bzw Nachuntersuchung)
Kulanterweise sagt die Einstellungsbehörde, wir nehmen den Bewerber unter Vorbehalt, damit wir ihm keine Chancen verbauen. Könnte ja doch sein, dass alles nicht so dramatisch ist.
Der Amtsarzt bekommt die Unterlagen deines Arztes, prüft die und kommt zur Erkenntnis:
Bow, Scheibenkleister, aus dem Schreiben geht nicht hervor, dass er auf Dauer dienstfähig sein wird. Nein, es kann genauso gut sein, dass er auf Grund seiner Diagnose ständig krank ist.
So und nun frage dich, was würdest du an Stelle des Amtsarzt machen?
Er kann doch gar nicht anders, er sagt: Sorry liebe Einstellungsbehörde, ich kann keine Prognose zu dem Bewerber abgeben.
Sein Job ist es zu verhindern, dass der Staat Leute einstellt, die schon im Vorfeld ein erhöhtes Risikopotential für Krankentagen mitbringen.
Eine nochmalige persönliche Vorstellung würde auch keine anderen Erkenntnisse bringen - also reicht auch Entscheidung auf Grund von der Aktenlage.

Für dich eine bittere Erfahrung. Lass den Kopf nicht hängen und schau dich nach einer Angestelltentätigkeit um.
Viel Glück auf deinem Lebensweg. L.g.
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Kündigung ohne Nachuntersuchung

Beitrag von Torquemada »

connigra hat geschrieben: 30. Dez 2018, 20:50 @Torquemada, der TE ist aber Beamter auf Widerruf - deshalb meine Aussage.
Unabhängig davon ist es meiner Ansicht nach schwierig mit Vorerkrankungen der Art, die der TE hat, bei einer Priv. Kasse unterzukommen. Wenn man dann Glück hat aufgenommen zu werden, ist der Risikozuschlag meines Wissens enorm.
Ich lass mich gerne eines besseren Belehren - wenn du mir eine priv Kasse benennst, die keine Zicken bei derartigen Diagnosen macht.
Da kannst du jede private Krankenkasse nehmen. Gilt für Beamte AUSSER Beamte auf Widerruf. Der Risikozuschlag ist dann gedeckelt.
scholdofl@gmx.de
Beiträge: 3
Registriert: 26. Dez 2018, 22:05
Behörde:
Geschlecht:

Re: Kündigung ohne Nachuntersuchung

Beitrag von scholdofl@gmx.de »

@connigra: Danke für die Antwort. Habe zwischenzeitlich auch von anderer Seite etwas ähnliches gehört. Ich finde es nur Saublöd, dass die im Gesundheitsamt 3 Monate haben warten lassen, und dann doch nach Aktenlage entschieden haben.
So hätte ich mir 1 Monat langes lernen/Fortbildung und den dazugehörigen Verdienstausfall gespart.
Naja so machen die das im Amt halt.
connigra
Beiträge: 338
Registriert: 1. Sep 2017, 17:23
Behörde:

Re: Kündigung ohne Nachuntersuchung

Beitrag von connigra »

@ scholdofl: ich verstehe schon, dass du mega enttäuscht bist. Klar, umsonst gelernt für nichts und wieder nichts.
Damit du es besser nachvollziehen kannst, schildere ich dir mal aus der Sicht des Gesundheitsamtes den Fall:
Die Ärzte dort sind ja keine Fachärzte, die können nur die Unterlagen vom behandelnden Arzt anfordern. Das kann manchmal auch länger dauern, bis die Unterlagen vorliegen. Nun muss das Gesundheitsamt bzw dessen Arzt sich erst mal schlau machen, eventuell braucht er noch Rückfragen um deinen Fall beurteilen zu können. Es hängt zum einen dein berufliches Leben und zum anderen das finanzielle Interesse des Auftragsgebers daran.
Von daher dauert das halt. Die Alternative wäre gewesen: das Amt hätte gleich die Finger von dir gelassen. Aber wie hättest du dich gefühlt, nicht mal die Chance zu haben, dass ein Arzt deinen Fall bewertet.
Ich weiß, meine schlauen Worte helfen dir jetzt auch nicht weiter..... Aber denk dran, auf jedes Tief folgt auch ein Hoch.
Ich wünsche dir für 2019 vor allem, dass du einen Beruf bekommst, der dir Spaß macht.
Antworten