Eingruppierung nach TV-L/Besoldungsgruppe

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Tom_BW
Beiträge: 1
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Eingruppierung nach TV-L/Besoldungsgruppe

Beitrag von Tom_BW »

Guten Tag :)

Ich lese schon seit einiger Zeit hier im Forum mit und da ich nun eine Frage habe, dachte ich mir, dass ich diese Gelegenheit doch nutze.
Über die Suchfunktion habe ich nichts gefunden. Falls ich etwas übersehen habe oder sich mein Thema gar im falschen Bereich findet, bitte ich dies zu entschuldigen.

Ich hätte eine Frage zur Stellenbewertung:

Ich werde im Januar eine Stelle antreten (in Baden-Württemberg), die nach A 9 mD besoldet wird. Nach dem TV-L wird diese jedoch in E 5 bezahlt.
Wie funktioniert denn die Stellenbewertung nach den Tarifverträgen bzw. nach der Besoldung?

Leider fehlt mir die Laufbahnbefähigung für den mittleren Dienst und daher werde ich als Angestellter eingestellt (bin gelernter Verwaltungsfachangestellter).

Wenn ich mir nun die Besoldungs- bzw. Entgelttabellen ansehe, kann ich folgendes erkennen:

E 5 entspricht in Stufe 1 einem Bruttogehalt von 2.291,51 €
A 9 entspricht in Stufe 1 einem Bruttogehalt von 2.644,40 €

Mir ist natürlich bewusst, dass ein "frisch gebackener" Beamter mD nicht in der Besoldungsgruppe A 9 anfangen kann, sondern in A 6.
Aber wenn man nun Mal davon ausgeht, dass die Stelle entweder mit einem berufserfahrenen Beamten in A 9 besetzt wird oder mit einem vergleichbaren Angestellten, der nach E 5 bezahlt wird.
Schon in Stufe 1 ist der Bruttolohn ein ziemlich großer Unterschied aber selbst in Stufe 6 entspricht dieser auch über ca. 400 € Unterschied.
Wenn man nun betrachtet, dass den Beamten mehr vom Gehalt bleibt als Angestellten, entsteht ja eine noch größere Lücke. Natürlich müssen Beamte i.d.R. ihre PKV zahlen aber ich würde behaupten, dass diesen dennoch deutlich mehr übrig bleibt.


Eigentlich wollte ich ja wie schon oben geschrieben nur wissen, wie die Stellenbewertung genau funktioniert. Ich dachte mir jedoch, dass ich euch diesen Sachverhalt einmal schreibe damit ihr wisst, warum ich diese Frage stelle.


Ich bedanke mich schon jetzt für die Antworten und wünsche schon jetzt frohe Weihnachten! :)
Postlerin
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Re: Eingruppierung nach TV-L/Besoldungsgruppe

Beitrag von Postlerin »

Du vergisst in deiner Berechnung das Urlaubsgeld, die Leistungszulage und das 13. Monatsgehalt des Angestellten. Hat der Beamte alles nicht.

Grundsätzlich ist es so, dass Stellen einer bestimmten Stufe zu geordnet wurden und nach dieser bezahlt werden.
Torquemada
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Re: Eingruppierung nach TV-L/Besoldungsgruppe

Beitrag von Torquemada »

Postlerin hat geschrieben: 20. Dez 2018, 11:51 Du vergisst in deiner Berechnung das Urlaubsgeld, die Leistungszulage und das 13. Monatsgehalt des Angestellten. Hat der Beamte alles nicht.

Es gibt im TVöD kein Urlaubsgeld.....Sonderzahlung ist eingefroren und die Sonderzuwendung für Beamte ist beim Bund und vielen Ländern inzwischen in die Tabelle eingearbeitet worden.
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