Versetzung nach Köln ab 02/2019
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Re: Versetzung nach Köln ab 02/2019
Ich habe leider hier im Forum noch niemals gelesen dass jemand irgendeine Aussage über die Arbeit in Köln machen kann. Arbeitet jemand tatsächlich dort und wenn ja was (außer Lehrgang). Gibt es eigentlich außer in Köln noch eine Wochenarbeitszeit von 34 Stunden? Wie ist die WAZ in Mannheim/ Ludwigshafen? Und wie ist die Arbeit und die Arbeitsbedingung dort ? Wie lebt man dort wenn man umziehen muss? Sorry, aber es interessiert mich da ich dort wohl irgendwann landen werde. Es gibt wohl auch nicht mehr viel auf was man sich bewerben kann. Evt. Kommen nochmal Stellenangebote von Zoll und Kommunen. Weiß jemand dazu etwas?
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Re: Versetzung nach Köln ab 02/2019
Bundeswehr sucht, und Zoll wird immer wieder suchen, der Zoll erhält ständig neue Aufgaben, und hat sehr gute Erfahrungen mit Telekom Personal gemachtDavid688 hat geschrieben: ↑27.06.2019 17:53 Ich habe leider hier im Forum noch niemals gelesen dass jemand irgendeine Aussage über die Arbeit in Köln machen kann. Arbeitet jemand tatsächlich dort und wenn ja was (außer Lehrgang). Gibt es eigentlich außer in Köln noch eine Wochenarbeitszeit von 34 Stunden? Wie ist die WAZ in Mannheim/ Ludwigshafen? Und wie ist die Arbeit und die Arbeitsbedingung dort ? Wie lebt man dort wenn man umziehen muss? Sorry, aber es interessiert mich da ich dort wohl irgendwann landen werde. Es gibt wohl auch nicht mehr viel auf was man sich bewerben kann. Evt. Kommen nochmal Stellenangebote von Zoll und Kommunen. Weiß jemand dazu etwas?
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Re: Versetzung nach Köln ab 02/2019
Guten Abend David,
es bringt nichts in die Glaskugel zu schauen und zu fragen, welche Arbeiten an irgendwelchen Standorten durchgeführt werden. Schon einmal überhaupt nichts bringt es zu fragen, wie die Lebensbedingungen sind, wenn Du noch nicht einmal ansatzweise eine Anhörung erhalten hast, geschweige denn eine Zuweisung/Versetzung.
Ansonsten musst Du dich halt beim Zoll oder der Bundeswehr bewerben, wie es einige hier vorschlagen und vor allen Dingen viel von der Telekom mit der Versetzung zum Zoll schon gemacht haben. Ansonsten wünsche ich Dir viel Glück und Erfolg weiterhin bei der Telekom.
es bringt nichts in die Glaskugel zu schauen und zu fragen, welche Arbeiten an irgendwelchen Standorten durchgeführt werden. Schon einmal überhaupt nichts bringt es zu fragen, wie die Lebensbedingungen sind, wenn Du noch nicht einmal ansatzweise eine Anhörung erhalten hast, geschweige denn eine Zuweisung/Versetzung.
Ansonsten musst Du dich halt beim Zoll oder der Bundeswehr bewerben, wie es einige hier vorschlagen und vor allen Dingen viel von der Telekom mit der Versetzung zum Zoll schon gemacht haben. Ansonsten wünsche ich Dir viel Glück und Erfolg weiterhin bei der Telekom.
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Re: Versetzung nach Köln ab 02/2019
Hat schon jemand Versetzungsschreiben nach Brühl bekommen?
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Re: Versetzung nach Köln ab 02/2019
Hallo Telemichi,
es gibt Einige hier im Forum die eine Versetzung nach Köln bekommen haben - Wenige sind von denen tatsächlich dort aktuell eingesetzt. Und diese Wenigen trauen sich hier nicht aus der "Deckung" - warum auch immer.
Was es mit den Versetzungen nach Köln nach sich zieht, bzw. ab Oktober 2019 soll der Umzug nach Brühl umgesetzt werden, könnten diese Wenigen mal berichten. Angeblich soll es in Köln keine amtsangemessene Beschäftigung geben. Fragwürdige Schulungen mit fragwürdigen Inhalten und Hinweisen der Leiter, dass man ja schon wisse aus welchem Grunde man hier ist !
Für Betroffene aus der näheren Umgebung von Köln/Bonn/Brühl ist das eher unkritisch. Für Versetzungen mit Umzug/Zweitwohnung wird es kritisch. Aber es sollen gute Chancen für Klagen gegen eine solche Versetzung geben - siehe die bekannten und zitierten Urteile und die ausführlichen Hinweise bei proT-in...
Einen schönen Sonntag
es gibt Einige hier im Forum die eine Versetzung nach Köln bekommen haben - Wenige sind von denen tatsächlich dort aktuell eingesetzt. Und diese Wenigen trauen sich hier nicht aus der "Deckung" - warum auch immer.
Was es mit den Versetzungen nach Köln nach sich zieht, bzw. ab Oktober 2019 soll der Umzug nach Brühl umgesetzt werden, könnten diese Wenigen mal berichten. Angeblich soll es in Köln keine amtsangemessene Beschäftigung geben. Fragwürdige Schulungen mit fragwürdigen Inhalten und Hinweisen der Leiter, dass man ja schon wisse aus welchem Grunde man hier ist !
Für Betroffene aus der näheren Umgebung von Köln/Bonn/Brühl ist das eher unkritisch. Für Versetzungen mit Umzug/Zweitwohnung wird es kritisch. Aber es sollen gute Chancen für Klagen gegen eine solche Versetzung geben - siehe die bekannten und zitierten Urteile und die ausführlichen Hinweise bei proT-in...
Einen schönen Sonntag
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Re: Versetzung nach Köln ab 02/2019
Versetzungsschreiben nach Brühl ist gekommen, jetzt geht's wieder los mit Anhörung, Widerspruch usw. Noch jemand dabei?
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Re: Versetzung nach Köln ab 02/2019
Denke, das solltest du lieber den Fachanwälten überlassen. Ein Widerspruch zeigt erstmal, dass man den Verwaltungsakt für rechtswidrig hält.
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Re: Versetzung nach Köln ab 02/2019
Anwälte führen gerne sinnlose Verfahren, muss jeder für sich entscheiden, ob es Zeitverschwendung ist, wie viele Widersprüche waren den bisher erfolgreich?Torquemada hat geschrieben: ↑28.07.2019 14:42Denke, das solltest du lieber den Fachanwälten überlassen. Ein Widerspruch zeigt erstmal, dass man den Verwaltungsakt für rechtswidrig hält.
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Re: Versetzung nach Köln ab 02/2019
Wer sich nicht wehrt, wird sich mit den mittelfristigen Folgen, bei vielen DDU, dann abfinden müssen. Wer von vornherein weiß, dass die Präsenz am Standort JWD auf eine DDU rausläuft, sollte alle rechtliche Möglichkeiten nutzen. Wer im Alter kerngesund ist, kann sich gerne damit abfinden. Wäre dann ein "guter" Bundesbeamter.Kaus hat geschrieben: ↑28.07.2019 16:07Anwälte führen gerne sinnlose Verfahren, muss jeder für sich entscheiden, ob es Zeitverschwendung ist, wie viele Widersprüche waren den bisher erfolgreich?Torquemada hat geschrieben: ↑28.07.2019 14:42Denke, das solltest du lieber den Fachanwälten überlassen. Ein Widerspruch zeigt erstmal, dass man den Verwaltungsakt für rechtswidrig hält.
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Re: Versetzung nach Köln ab 02/2019
Guten Abend,
ich habe meine Abordnung aus privaten Gründen gekündigt und befürchte nun
nach Köln oder Brühl versetzt zu werden. Bin jetzt ca. 1 Monat ohne Beschäftigung
und das Warten kann schon einen nerven. Wenn es tatsächlich Köln/Brühl werden
sollte, muss ich umziehen oder einen zweiten Wohnsitz aufnehmen.
Wer hat Erfahrung mit der Versetzung zu dieser hier beschriebenen Stellen in
Köln und wie wahrscheinlich ist der Umzug nach Brühl - ist der Umzug eigentlich
nach Brühl/Rheinland oder Brühl/BW ?
Hoffentlich gibt es hier Betroffene, die einem Tipps für das Vorgehen bei der
Versetzung nach Köln geben können - wurde eine Versetzung überhaupt schon
abgewehrt und muss zwingend ein Rechtsanwalt mit involviert werden ?
ich habe meine Abordnung aus privaten Gründen gekündigt und befürchte nun
nach Köln oder Brühl versetzt zu werden. Bin jetzt ca. 1 Monat ohne Beschäftigung
und das Warten kann schon einen nerven. Wenn es tatsächlich Köln/Brühl werden
sollte, muss ich umziehen oder einen zweiten Wohnsitz aufnehmen.
Wer hat Erfahrung mit der Versetzung zu dieser hier beschriebenen Stellen in
Köln und wie wahrscheinlich ist der Umzug nach Brühl - ist der Umzug eigentlich
nach Brühl/Rheinland oder Brühl/BW ?
Hoffentlich gibt es hier Betroffene, die einem Tipps für das Vorgehen bei der
Versetzung nach Köln geben können - wurde eine Versetzung überhaupt schon
abgewehrt und muss zwingend ein Rechtsanwalt mit involviert werden ?
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Re: Versetzung nach Köln ab 02/2019
Was hast Du denn für eine Agenda? Du rätst davon ab seine Rechte in Anspruch zu nehmen? Sehr seltsam.Kaus hat geschrieben: ↑28.07.2019 16:07Anwälte führen gerne sinnlose Verfahren, muss jeder für sich entscheiden, ob es Zeitverschwendung ist, wie viele Widersprüche waren den bisher erfolgreich?Torquemada hat geschrieben: ↑28.07.2019 14:42Denke, das solltest du lieber den Fachanwälten überlassen. Ein Widerspruch zeigt erstmal, dass man den Verwaltungsakt für rechtswidrig hält.
Woher willst Du denn wissen, welche Gründe in einem Einzelfall die Rechtswidrigkeit begründen? Kann es sein, dass Du vorauseilenden Gehorsam forderst, damit es für den Dienstherrn möglichst "bequem" abläuft? Tatsächlich ist es eher so, dass viel zu wenig widersprochen wird.
Kommt mir so vor, als wäre "Kaus" ein neuer Nick von "Telekom-Beamter".
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Re: Versetzung nach Köln ab 02/2019
Guten Tag,
wenn der Umzug von Köln nach Brühl/Rheinland ist, dann ist es für die
Betroffenen von weiter weg sowieso schnuppe. Ob ich 423 km nach Köln
fahren muss oder 406 km nach Brühl, kann einem egal sein.
Wichtiger wäre es zu wissen, welche Tätigkeiten dort erledigt werden
müssen und ob diese Tätigkeiten tatsächlich amtsangemessen sind. Wer hat
aus dem Forum schon erfolgreich Widerspruch gegen eine solche Versetzung
eingelegt ?
Bei PRO-Tin gib es zur Versetzung nach Köln wohl einige abrufbare Urteile,
die hören sich sehr vielversprechend an.
Wie lange dauert es von der Kündigung der Abordnung bis zu einer neuen
Versetzung oder Zuweisung ?
wenn der Umzug von Köln nach Brühl/Rheinland ist, dann ist es für die
Betroffenen von weiter weg sowieso schnuppe. Ob ich 423 km nach Köln
fahren muss oder 406 km nach Brühl, kann einem egal sein.
Wichtiger wäre es zu wissen, welche Tätigkeiten dort erledigt werden
müssen und ob diese Tätigkeiten tatsächlich amtsangemessen sind. Wer hat
aus dem Forum schon erfolgreich Widerspruch gegen eine solche Versetzung
eingelegt ?
Bei PRO-Tin gib es zur Versetzung nach Köln wohl einige abrufbare Urteile,
die hören sich sehr vielversprechend an.
Wie lange dauert es von der Kündigung der Abordnung bis zu einer neuen
Versetzung oder Zuweisung ?
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Re: Versetzung nach Köln ab 02/2019
Mannheim gibts nichts mehr. Da war die VCS und die ist seit 30.6. geschlossen. In Ludwigshafen ist die DTS GmbH, dort gilt eigentlich die 36 Stunden Woche, so stehts jedenfalls in der Zuweisung und auf dem Gehaltszettel. Allerdings arbeitet man trotzdem 38h. Die zwei zusätzlichen Stunden pro Woche kommen auf ein ominöses Sonderkonto, und zwar als 'Vorschuss' zu Beginn des Jahres 104 Stunden (52 Wochen a 2 Stunden). Da man aber gar keine 52 Wochen arbeitet, bekommt man für jeden Urlaubstag 24 Minuten vom Gleitzeitkonto abgezogen. Für jeden Krankentag bekommt man 24 Minuten von dem Sonderkonto abgezogen. Die Stunden vom Sonderkonto kann man nur tageweise nehmen, insgesamt wären das 14 Tage, aber halt auch nicht ganz. Wenn man nie krank ist, bekommt man dann für den 14. Tag nochmal 2 Stunden vom Gleitzeitkonto abgezogen, damit es sich aufgeht mit den den 104 (106) Stunden. Toll oder